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BVerfG verhandelt ab heute über Hartz-IV-Sanktionen
#51

(19.01.2019, 10:35)forest schrieb:  Bleiben wir beim Beispiel mit dem 50jährigen Ingenieur. Was passiert mit ihm?
Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können? Zunächst hat er dann allerdings den Verkaufserlös, von dem er eine Weile zehren kann. 

So viel ich weiß, würde er zuerst ein Jahr lang AG1 bekommen.
Danach kann er mit seinem Alter (50) pro Lebensjahr 150 € als Vermögen behalten, also 7500 €. Die Wohnung dürfte er behalten und er bekäme dann Hartz4 - ohne Wohnungsgeld. Wenn die Wohnung abbezahlt ist. Wenn sie das noch nicht ist, müsste er sie verkaufen und den Erlös für seinen Lebensunterhalt aufbrauchen, bis auf die oben genannten 7500 Euro Vermögen. Dann erst würde er Hartz4 bekommen.
Vielleicht nicht ganz richtig und auch nicht alle Ausnahmen und Details berücksichtigend, und nur für eine Person gelten. 
Bei einer Familie mit zwei noch bei den Eltern lebenden Kindern wäre der Vermögensfreibetrag dann 30.000 €, glaub ich.
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#52

(19.01.2019, 10:35)forest schrieb:  Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können?

Es kommt darauf an, wie fast immer in Rechtsfragen. Und zwar darauf, ob die Wohnung oder das Haus "angemessen" ist. Aus dem SGB II lässt sich nicht unmittelbar entnehmen, was angemessen ist, aber in der Rechtsprechung hat sich folgendes herauskristallisiert: 

Zitat:Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt danach als jeweils angemessen für
  • einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm
  • einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 110 qm
  • einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 130 qm

Für selbst genutzte Eigentumswohnungen gilt als jeweils angemessen für
  • einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 80 qm
  • einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 100 qm
  • einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 120 qm
Bei größeren Bedarfsgemeinschaften wird für jede weitere Person ein Zuschlag von 20 qm gewährt.

Quelle: Ratgeber Geld 

Uneigennützig war das natürlich vom Gesetzgeber aus nicht, denn wer selbstgenutztes Wohneigentum besitzt, dem muss man keine Mietkosten finanzieren. 

@Serge: Doch, die Wohnnebenkosten (Hausgeld) werden übernommen, wobei allerdings dabei jeder Anreiz flöten geht, da sparsam zu sein. Wenn also z.B. ein Hartz-IV-Bezieher die Sarrazin-Methode mit dem Pullover wählt, statt die Heizung aufzudrehen und deshalb eine Wohngeldrückerstattung erhält, dann hat er nichts davon. Sobald das Jobcenter Wind davon bekommt (und das wird es, denn die Nebenkostenabrechnungen sind natürlich einzureichen), muss der sparsame Hartz-IV-Bezieher den erstatteten Betrag ans Jobcenter bezahlen und hat deshalb unter dem Strich gar nichts von seiner Sparsamkeit, außer dass es im Winter ungemütlich frisch in der Wohnung war. Das macht der also maximal einen Winter lang; im nächsten Jahr wird er sich die Bude mollig warm heizen. Das ist also auf längere Sicht für den Staat finanziell kontraproduktiv, aus ökologischer Perspektive sowieso, aber so ist das nun mal, wenn die Gehässigkeit die Vernunft des Gesetzgebers frisst.
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#53

(19.01.2019, 11:27)forest schrieb:  Es gibt also ein Schonvermögen. Wäre das im vorliegenden Fall als solches anzusehen?
Immerhin bedürfte er keiner Mietwohnung, ganz abgesehen von der psychischen Belastung, sein erarbeitetes Eigentum nicht zu verlieren. Hätte natürlich die Sozialgesetzgebung danach durchforsten müssen/können (lmgt4u), aber vielleicht kann das jemand hinreichend sachkundig aus dem Ärmel schütteln.

Gasgerd Schröder finde ich nicht so übel, wie er hier allgemein gesehen wird. Es gibt durchaus Anhaltspunkte für Kritik an ihm (Maschseeconnection, Maschmeyer, Hartz, Riester, Genosse der Bosse), allerdings übersah er auch nicht, daß Hartz4 korrekturbedürftig ist. Da war er aber nicht mehr Kanzler und konnte gut reden.

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html 



Schröder war und ist durchaus charismatisch. Und wäre er Kanzler der Union geworden - ja mei, was hätte man da sagen sollen.

War er aber nicht. Er wurde Kanzler, weil er den Jugendlichen Spangen auf Kassenkosten versprach oder so was ähnliches. Und zum Schluss nahm er den Eltern ihr Erspartes ab, wenn sie unverschuldet in die Arbeitslosigkeit rutschten. Ein Sozialdemokrat macht so etwas nicht, darf es nicht machen. Es ist nicht sein Job, der Wirtschaft billigste Arbeitskräfte zuzuführen. Er hätte auf andere Ratgeber und auf andere Konzepte hören und setzen müssen. Es ist noch nicht raus, kann auch vorerst nicht bewiesen werden, dass es nicht möglich gewesen wäre Deutschland, das unter dem großen Kohl so versackte, wieder auf Vordermann zu bringen.

Wer hat uns verraten?
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#54

(19.01.2019, 11:41)Sophie schrieb:  PS.

Es ist schön zu sehen, dass der lau badende Forist als Rettungsengel  doch gern gesehen ist. Das reimt sich sogar. Und was sich reimt ist guuuuut - sagt der WER? Ich hoffe Sie kennen bayerisches Volksgut.

Oh, hier versucht sich auch jemand in der miesen Intrige.
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#55

(19.01.2019, 11:42)leopold schrieb:  Alles nicht so wild:

Eigentumswohnung und Hartz4 

Abwiegeln angesagt?
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#56

(19.01.2019, 11:49)leopold schrieb:  Oh, hier versucht sich auch jemand in der miesen Intrige.

Was sollte daran eine Intrige sein. Es ist eine Feststellung. Sie benutzen doch Foristen je nach Gusto.
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#57

(19.01.2019, 11:49)leopold schrieb:  Oh, hier versucht sich auch jemand in der miesen Intrige.

Was heißt Ihr eigentlich auch? Räumen Sie damit ein, dass Sie intrigieren?
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#58

(19.01.2019, 11:48)Sophie schrieb:  Es ist noch nicht raus, kann auch vorerst nicht bewiesen werden, dass es nicht möglich gewesen wäre Deutschland, das unter dem großen Kohl so versackte, wieder auf Vordermann zu bringen.

Was genau ist denn unter Kohl so versackt? 

Ich hab's neulich schon woanders geschrieben: Ich glaube, dass die Leute nach 16 Jahren einfach mal jemand anderen im Kanzleramt sehen wollten bzw. dass sie den ewigen Kohl einfach nicht mehr sehen konnten. 

Ich hätte ja selber, als ich gegen Ende der Ära Kohl einmal in der Pfalz war, fast den Fehler gemacht, den Pfälzer Saumagen nicht zu probieren. Nur, weil das das Leibgericht vom fetten Kohl war. Man hat mich aber doch überredet, und Pfälzer Saumagen ist wirklich schmackofatz.
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#59

(19.01.2019, 12:02)PuK schrieb:  Was genau ist denn unter Kohl so versackt? 

Ich hab's neulich schon woanders geschrieben: Ich glaube, dass die Leute nach 16 Jahren einfach mal jemand anderen im Kanzleramt sehen wollten bzw. dass sie den ewigen Kohl einfach nicht mehr sehen konnten. 

Ich hätte ja selber, als ich gegen Ende der Ära Kohl einmal in der Pfalz war, fast den Fehler gemacht, den Pfälzer Saumagen nicht zu probieren. Nur, weil das das Leibgericht vom fetten Kohl war. Man hat mich aber doch überredet, und Pfälzer Saumagen ist wirklich schmackofatz.

Nunja, die Arbeitslosenzahlen waren in der Tat nicht erfreulich und Deutschland galt als 'kranker Mann in Europa'. Das was ehedem die Engländer waren und bald auch wieder sind.
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#60

(19.01.2019, 10:35)forest schrieb:  Bleiben wir beim Beispiel mit dem 50jährigen Ingenieur. Was passiert mit ihm?
Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können? Zunächst hat er dann allerdings den Verkaufserlös, von dem er eine Weile zehren kann. 
Dann braucht er allerdings eine Unterkunft und wird Mieter, soweit das auf dem angespannten Wohnungsmarkt gelingt. Zwischenzeitlich schreibt er 100 Bewerbungen ohne Erfolg. Einen Job bekommt er nicht mehr, auch nicht unterhalb seiner Qualifikation, weil er mit jüngeren, körperlich belastbareren nicht konkurrieren kann.
Als sachkundiger Ingenieur hat er die 100 Bewerbungen auf seinem PC gespeichert und verschickt sie mit neuem Datum versehen abermals, um keine Sanktionen erleiden zu müssen.

Ob Ludwig Erhard seine soziale Marktwirtschaft so verstanden haben wollte?

Gut auf den Punkt gebracht. Mich wundert es, dass die Augsburger hier nicht einmal auf die Idee kommen, dass viele Fujitsu-Mitarbeiter demnächst und Kuka etwas später dieses Schicksal erleiden werden. Mit etwas Pech und dem falschen Alter steht man nach wenigen Jahren mit in der Schlange derer, die bei der Reise den Ausweis verloren haben und von rd. 300 Euro leben müssen, obwohl der berühmte 50jährige Ingenieur in seinem Leben eine im Vergleich eklatant höhere Leistung (Steuern, Immobilie, Kinder...) für diesen Staat erbracht hat. Das ist aus meiner Sicht in höchstem Maße ungerecht. Das System Hartz4 muss weg. Aber wenigstens schön zu sehen, dass außer dem Berufsdünkel @leopold hier zumindest das alle so sehen und ausnahmsweise einer Meinung sind.

Martin
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