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Elektronische Fußfesseln werden Milliardengeschäft
#1

Zitat:Elektronische Fußfesseln und ähnliche Überwachungsgeräte für Straftäter sind ein Wachstumsmarkt. 2022 werden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), den USA und Kanada eine Milliarde Euro für Geräte, Software und Dienstleistungen ausgegeben werden. Das erwartet das schwedische Marktforschungsunternehmen Berg Insight. Aktuelle Software analysiert beispielsweise die Bewegungsmuster der Fußfesselträger, und versucht, daraus auf Risikofälle zu schließen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...72744.html 

Ist billiger als Knast, zu Lasten der öffentlichen Sicherheit. Liegt im Trend.

Martin
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#2

(14.01.2019, 09:33)Martin schrieb:  Ist billiger als Knast, zu Lasten der öffentlichen Sicherheit. Liegt im Trend.

Martin

Zu Lasten der öffentlichen Sicherheit....
Wie sind denn die Voraussetzungen für die "Teilnahme" der Fussfessel?
Wer kann zu dem "Vergnügen" konmen?
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#3

(14.01.2019, 10:41)Der Seher schrieb:  Wer kann zu dem "Vergnügen" konmen?

Das steht doch in dem von Martin verlinkten Artikel. U.a. 

Zitat:etwa besonders entführungsgefährdete Kinder oder Demenzpatienten.

Früher haben die Entführer die Familie angerufen und gesagt "... und damit Sie sehen, dass wir nicht spaßen, bekommen Sie morgen ein Päckchen mit einem Finger Ihrer Tochter". In Zukunft ist das dann halt ein Paket mit einem Fuß darin. 

Wie viele Demenzpatienten verschwinden eigentlich spurlos und auf nimmerwiedersehen? Das muss ja massenhaft vorkommen, dass so eine Maßnahme gerechtfertigt erscheint. Komisch, dass man von diesem offenbar riesigen Problem bisher noch gar nichts gehört hat... Und wer eine Bushaltestelle baut, die keine ist, ist sowieso fein raus. Der kann die Leutchen dann dort ganz bequem wieder einsammeln.
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#4

(14.01.2019, 11:28)PuK schrieb:  Früher haben die Entführer die Familie angerufen und gesagt "... und damit Sie sehen, dass wir nicht spaßen, bekommen Sie morgen ein Päckchen mit einem Finger Ihrer Tochter". In Zukunft ist das dann halt ein Paket mit einem Fuß darin.

Auch das war letztes Jahr schon früher. Heute wird nicht mehr der Fuß gehackt, sondern der Transponder von der Fessel. Soll aber noch rückständige Entführer geben.
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#5

(14.01.2019, 11:28)PuK schrieb:  Das steht doch in dem von Martin verlinkten Artikel. U.a. 

Nein, da steht eben nicht, welche Straftäter in Betracht kommen. Und wenns ein Steuerverurteilter ist wüsste ich von Martin schon gern, wie der dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet.
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#6

Strafgesetzbuch §68b 

und

§ 20z - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) 
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#7

(14.01.2019, 12:51)Bogdan schrieb:  Strafgesetzbuch §68b 

und

§ 20z - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) 

Hätten Sie einfach geschrieben, dass ein richterlicher Beschluss erforderlich ist,
hätten Sie die Gesetzestexte nicht zum Durchwühlen anbieten müssen.

Das genügt doch uns Laien und Juristen wissen eh was Sache ist.
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#8

(14.01.2019, 10:41)Der Seher schrieb:  Zu Lasten der öffentlichen Sicherheit....
Wie sind denn die Voraussetzungen für die "Teilnahme" der Fussfessel?
Wer kann zu dem "Vergnügen" konmen?

Eine Minute Google reicht aus:

Zitat:Die EAÜ setzt u. a. voraus,
  • dass eine Strafe von mindestens zwei Jahren vollständig vollstreckt beziehungsweise, dass die Erledigung einer Maßregel wie der Sicherungsverwahrung bereits eingetreten ist und dass außerdem

  • weiter die Gefahr schwerer Straftaten, insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten, besteht.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Fußfessel 
Martin
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