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Münchner Medientage: Merkel warnt vor rein selektiver Nachrichtenauswahl
#11

Wir sind ein bisschen vom Thema abgekommen. Es ging ja nicht um Maas, es ging um Memel Merkel.

Sie hat es schon wieder gesagt.

Ich verlinke jetzt mal nicht auf das Video, das hält ja keiner aus, sondern auf das PDF .

Zitat:Ja, wir haben uns als Bundesregierung vorgenommen, den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Gesetzesvorhaben zu präsentieren, die wir für wichtig halten, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern auch über das, was ihnen wichtig ist, ins Gespräch zu kommen. Deshalb haben wir den Bürgerdialog gehabt, an dem auch sehr viele Regierungsmitglieder oder alle Regierungsmitglieder teilgenommen haben. Wir haben dann eine wissenschaftliche Auswertung gemacht; und haben damit auch ein Stück Neuland für uns beschritten.

Wow, sie haben eine wissenschaftliche Auswertung machen lassen, und das war ein Stück Neuland. Auf welcher Basis haben sie bis jetzt regiert? Münzen geworfen? Tiereingeweide oder Knöchelchen gelesen?

Und da :

Zitat:Dazu dient uns die Plattform Industrie 4.0. Wir arbeiten dort sehr gut zusammen. Das tun wir im IT-Dialog insgesamt. Demnächst wird der IT-Gipfel im Saarland stattfinden. Wir haben in den vergangenen Jahren sehr gute und, wie ich finde, auch innovative Kooperationsformen entwickelt, die nicht einfach darauf beruhen, dass der eine fordert und der andere liefert oder eben nicht liefert, sondern mit deren Hilfe man sich in einem Neuland gemeinsam zu bewegen versucht.

Was ist für diese Frau eigentlich kein Neuland? Friede Springers Wohnzimmer?
#12

(27.10.2016, 13:28)PuK schrieb:  Wir sind ein bisschen vom Thema abgekommen. Es ging ja nicht um Maas, es ging um Memel Merkel.

Sie hat es schon wieder gesagt.

Ich verlinke jetzt mal nicht auf das Video, das hält ja keiner aus, sondern auf das PDF .


Wow, sie haben eine wissenschaftliche Auswertung machen lassen, und das war ein Stück Neuland. Auf welcher Basis haben sie bis jetzt regiert? Münzen geworfen? Tiereingeweide oder Knöchelchen gelesen?

Und da :


Was ist für diese Frau eigentlich kein Neuland? Friede Springers Wohnzimmer?
Sehe ich wie Sie!
Gut kommentiert!
Selektion ist halt nicht so sehr Merkels Ding, wo doch alles von ihr bereits als alternativlos vorselektiert ist.
Merkels Warnung ist eigentlich nur eines, eine Unverschämthei!
#13

(26.10.2016, 17:28)messalina schrieb:  Eins verstehe ich jetzt nicht, da steht der Satz "Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Betreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke Konsequenzen angedroht, falls es bei der Löschung strafbarer Hass-Kommentare keine Fortschritte gibt."

Aber Strafbares muss doch nach den Gesetzen, für die Heiko Maas verantwortlich ist, bestimmt jetzt schon gelöscht werden? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ] Oder meint er vielleicht eher Konsequenzen, "falls es bei der Löschung nicht strafbarer Hass-Kommentare keine Fortschritte gibt"?

Ich verstehe das so, dass die strafbaren Inhalte eben noch nicht konsequent genug gelöscht werden bzw. immer noch zu lange im Netz verbleiben, dass es ein dringendes Anliegen ist, dass die Portale noch besser überwachen, was auf ihren Plattformen gepostet wird und schneller reagieren.
#14

(26.10.2016, 19:45)PuK schrieb:  Ich halte die Formulierung "Hass-Kommentare" für bewusst unscharf gewählt, weil sich darunter ohne weiteres auch mehr subsumieren lässt als das, was illegal ist. Es geht um die Meinungshoheit der "Mitte", die man sich bewahren will. Deshalb würde "man" die politischen Positionen von Wehner heute linksextremistisch und die von Strauß rechtsextremistisch nennen.

Es geht nicht vorrangig um das Löschen strafbarer Inhalte, dafür gibt es einen Rechtsweg, und den gab es auch schon vor dieser komischen Task-Force des BMJV. Es geht um die Diskreditierung und Unterdrückung abweichender Meinungen.

Die Löschung wirklich strafbarer Inhalte funktioniert nämlich schon jetzt ganz gut. Sagt zumindestens das Ministerium von Herrn Maas in diesem PDF  über "seine" (ist sie nämlich gar nicht, s.u. und PDF) Task-Force. Es geht jetzt darum, dieses System auf nicht verbotene, aber missliebige Dinge auszuweiten.

Sie schreiben in dem PDF übrigens ziemlich am Ende:


Ui, neuerdings kann "jeder Nutzer" entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht? Ist ja toll, dann können wir uns die ganzen Gerichtsverfahren wegen Beleidigung in Zukunft ja sparen. Wir fragen einfach irgendeinen Passanten oder die Klofrau.

Und "jeder Nutzer" kann auch ein Bot sein, der alle Beiträge eines bestimmten Nutzers oder mit einem bestimmten Thema meldet.

Und diese Hate Speech Task-Force, von der in dem Link auch die Rede ist, da ist die Sache die,


Das BMJV stellt praktisch Kost und Logis und drinnen werkelt dann die privatrechtliche Taskforce aus der Privatwirtschaft. Und das ganze hat noch nicht mal "eine Rechtsform oder sowas".

Selbstverständlich arbeiten die auch ohne Richtervorbehalt oder sowas, wo kamen wir denn da hin, wenn der Betroffene gehört werden müsste? Bei Hate Speech ist immer Gefahr im Verzug!

Facebook und Google sind bekanntermaßen Unternehmen, mit denen man praktisch keinen Kontakt aufnehmen kann. Man kann da zwar jederzeit einen Account eröffnen, aber man kann dort niemanden per Mail, Telefon oder schriftlich erreichen. Wer also meint, sein gelöschter Post sei harmlos gewesen und den Social-Media-Betreiber bitten will, diesen deshalb wiederherzustellen, der wird dabei wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

Einen Rechtsweg, um gegen die Löschung vorzugehen, hat man auch nicht, jedenfalls keinen realistischen. Grundrechte gelten ohnehin von den USA aus gesehen nur für US-Amerikaner, so etwas wie ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann ein Deutscher also gar nicht besitzen.

Die Formulierung lautete strafbare Hasskommentare. Wie könnte man die strafbaren Hasskommentare noch schärfer herausstellen?

Was Wehner und Strauß seinerzeit kund taten waren auch damals mitunter schon strafbare Äußerungen und Beleidigungen.

Was will man im Netz bitte mit dem Rechtsweg? Soll eine Äußerung, über die man geteilter Meinung oder über die man mangels Kenntnissen nicht wissen kann ob sie falsch oder richtig ist (üble Nachrede beispielsweise)kann so lange stehen bleiben, bis per Rechtsweg geklärt ist, ob oder ob nicht?

Nein, die User entscheiden nicht - das steht da nicht - , die User melden nur, was ihnen verdächtig vorkommt. Und dazu sollen noch mehr in die Lage versetzt werden.

Da sich die Nutzer auf privaten Plattformen aufhalten haben sie sich über die Zustimmung zu den Nutzungebedingungen genau mit solchem Vorgehen einverstanden erklärt.


Ich wundere mich, dass das Problem, das sich aus der 'Meinungsfreiheit' so wie  sie heute in nicht geringem Maße praktiziert wird, so überhaupt nicht gesehen wird. Der Staat ist immer der Böse - der Bürger lediglich ein braves friedfertiges Subjekt das gerne seine grundgesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen möchte. Man wird ja wohl sagen dürfen, dass....
#15

(28.10.2016, 08:43)Sophie schrieb:  Die Formulierung lautete strafbare Hasskommentare. Wie könnte man die strafbaren Hasskommentare noch schärfer herausstellen?

Was Wehner und Strauß seinerzeit kund taten waren auch damals mitunter schon strafbare Äußerungen und Beleidigungen.

Was will man im Netz bitte mit dem Rechtsweg? Soll eine Äußerung, über die man geteilter Meinung oder über die man mangels Kenntnissen nicht wissen kann ob sie falsch oder richtig ist (üble Nachrede beispielsweise)kann so lange stehen bleiben, bis per Rechtsweg geklärt ist, ob oder ob nicht?

Nein, die User entscheiden nicht - das steht da nicht - , die User melden nur, was ihnen verdächtig vorkommt. Und dazu sollen noch mehr in die Lage versetzt werden.

Da sich die Nutzer auf privaten Plattformen aufhalten haben sie sich über die Zustimmung zu den Nutzungebedingungen genau mit solchem Vorgehen einverstanden erklärt.

Ich wundere mich, dass das Problem, das sich aus der 'Meinungsfreiheit' so wie  sie heute in nicht geringem Maße praktiziert wird, so überhaupt nicht gesehen wird. Der Staat ist immer der Böse - der Bürger lediglich ein braves friedfertiges Subjekt das gerne seine grundgesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen möchte. Man wird ja wohl sagen dürfen, dass....

Dann kann man sich das "Hass" in "strafbarer Hasskommentar" sparen. Wenn es strafbar ist, egal warum, muss es gelöscht werden. Einem Justizminister stünde es gut an, einfach nur von "strafbaren Kommentaren" zu sprechen und emotionale Begriffe, die nichts zur Sache beitragen, einfach wegzulassen. Einem Juristen, der in seiner Sprache nicht präzise ist, traue ich nämlich nicht so richtig. Dann hat man ihn entweder gerade auf einem Gebiet erwischt, auf dem er sich nicht auskennt, oder er führt etwas im Schilde.

Wenn du diesen Artikel  liest und vergleichst, wie sich Maas noch ausdrückt und wie sich die EU-Justizkommissarin Jourova schon ausdrückt, dann weißt du, wohin die Reise geht.

Internetzensur soll jetzt auf die Privaten verlagert werden, dann ist der Staat aus dem Schneider. Der darf das ja nicht. Das ist jetzt halt der nächste Versuch, das Internet zu zensieren. VdL ist ja damals mit ihren Stopp-Schildern nicht durchgekommen. Dann wartet man als Politik ein paar Jahre und probiert das selbe in Grün mit einer anderen Begründung nochmal. Und wenn das erst mal eingeführt ist, dann wird es ausgeweitet. Das ist dann die bekannte Salami-Taktik.

So wie mit der Vorratsdatenspeicherung, deren Daten nur für "allerschwerste" Straftaten verwendet werden sollten und jetzt ist man schon bei Betrug und schwerem Diebstahl. Bald sind wir bei falsch Parken. Oder bei den Mautdaten. "Nur für die Zwecke der Mauterhebung!" Kaum war der erste Lkw-Fahrer auf einem Autobahnparkplatz ermordet worden, waren sie plötzlich auch für die Polizei zugänglich. Und erst so: "Nur die Lkws". Jetzt auf einmal auch die Pkws.

Dann hätte man wegen Strauß und Wehner schon damals ein Gesetz gegen "Hasskommentare" gebraucht? Es wurde ja nie einer von ihnen wegen Beleidigung oder Volksverhetzung verurteilt. Weil sie mit den damaligen Gesetzen nicht zu fassen gewesen wären? Nein. Weil die Justiz die Verfahren alle eingestellt hat (Beispiel hier ). Es handelt sich also nicht um ein Versagen der Legislative, sondern um eines der Judikative.

Ein Gericht kann eine einstweilige Verfügung erlassen. Das geht hurtig, denn da muss der Richter nur kurz drüberschauen, ob an dem Vorwurf was dran sein könnte. Juristisch genau geprüft wird das in diesem Stadium nicht. Dann ist die Weiterverbreitung untersagt, bis endgültig entschieden ist.

Lies halt bitte die Posts und auch die Links. Da steht drin, wie das läuft. Da sitzt bei Facebook in 95 % aller Löschfälle kein Mensch, sieht sich die Meldungen und dann den Post an, schlägt vielleicht irgendwo nach, ob das wirklich strafbar ist und löscht erst dann nach reiflicher Überlegung. Sondern da ist ein Algorithmus im Computer, der auf Meldungen wartet. Und wenn ein Schwellwert überschritten ist, dann löscht er den Post automatisch.

Und ja, selbstverständlich "wird man wohl noch sagen dürfen, dass...", solange es nicht verboten ist, das zu sagen. Das ist Meinungsfreiheit. Punkt. Sie ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe in seine Freiheit, wie alle Grundrechte.

Und da schließt sich dann der Kreis. Wenn das BMJV diese Aufgabe nämlich einer Task-Force überträgt, die nach Aussage des Pressesprechers des BMJV nicht mal eine Rechtform hat, dann habe ich als Bürger kein unmittelbares Abwehrrecht aus meinem Grundrecht heraus, sondern muss mich mit der Task-Force auseinandersetzen (wie, wenn sie keine Rechtsform hat?) oder eben mit Facebook, Google oder Twitter in den USA, was aussichtslos ist.

Wenn man ein Gesetz für das Internet machen will, dann sollte man erst mal nachsehen, ob die Gesetze aus der analogen Welt nicht bereits anwendbar und völlig ausreichend sind, was in diesem Fall so ist. Oder, um es mit Montesquieu zu sagen:

Zitat:Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen,
dann ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
#16

(28.10.2016, 11:46)PuK schrieb:  Lies halt bitte die Posts und auch die Links. Da steht drin, wie das läuft. Da sitzt bei Facebook in 95 % aller Löschfälle kein Mensch, sieht sich die Meldungen und dann den Post an, schlägt vielleicht irgendwo nach, ob das wirklich strafbar ist und löscht erst dann nach reiflicher Überlegung. Sondern da ist ein Algorithmus im Computer, der auf Meldungen wartet. Und wenn ein Schwellwert überschritten ist, dann löscht er den Post automatisch.

Und ja, selbstverständlich "wird man wohl noch sagen dürfen, dass...", solange es nicht verboten ist, das zu sagen. Das ist Meinungsfreiheit. Punkt. Sie ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe in seine Freiheit, wie alle Grundrechte.

Und da schließt sich dann der Kreis. Wenn das BMJV diese Aufgabe nämlich einer Task-Force überträgt, die nach Aussage des Pressesprechers des BMJV nicht mal eine Rechtform hat, dann habe ich als Bürger kein unmittelbares Abwehrrecht aus meinem Grundrecht heraus, sondern muss mich mit der Task-Force auseinandersetzen (wie, wenn sie keine Rechtsform hat?) oder eben mit Facebook, Google oder Twitter in den USA, was aussichtslos ist.


In Ergänzung zu Deinem ausführlichen und inhaltlich sehr guten Beitrag hier eine  Webadresse von Rechtsanwalt Steinhöfel:
https://facebook-sperre.steinhoefel.de/ 

Dort werden Fälle gesammelt, die gelöscht wurden, zu einer Sperre führten, oder aber auch trotz berechtigter Meldung nicht gelöscht wurden.
Wer will, kann sich gerne selbst ein Bild davon machen, nach welchen "Kriterien" Löschungen durchgeführt und Sperren verhängt werden.
Demnach erfüllt Holocaustleugnung die Löschkriterien eher nicht, ein Bild auf dem Merkel eine rote Karte gezeigt wird, eher schon...

Martin
#17

(28.10.2016, 11:46)PuK schrieb:  Dann kann man sich das "Hass" in "strafbarer Hasskommentar" sparen. Wenn es strafbar ist, egal warum, muss es gelöscht werden. Einem Justizminister stünde es gut an, einfach nur von "strafbaren Kommentaren" zu sprechen und emotionale Begriffe, die nichts zur Sache beitragen, einfach wegzulassen. Einem Juristen, der in seiner Sprache nicht präzise ist, traue ich nämlich nicht so richtig. Dann hat man ihn entweder gerade auf einem Gebiet erwischt, auf dem er sich nicht auskennt, oder er führt etwas im Schilde.

Wenn du diesen Artikel  liest und vergleichst, wie sich Maas noch ausdrückt und wie sich die EU-Justizkommissarin Jourova schon ausdrückt, dann weißt du, wohin die Reise geht.

Internetzensur soll jetzt auf die Privaten verlagert werden, dann ist der Staat aus dem Schneider. Der darf das ja nicht. Das ist jetzt halt der nächste Versuch, das Internet zu zensieren. VdL ist ja damals mit ihren Stopp-Schildern nicht durchgekommen. Dann wartet man als Politik ein paar Jahre und probiert das selbe in Grün mit einer anderen Begründung nochmal. Und wenn das erst mal eingeführt ist, dann wird es ausgeweitet. Das ist dann die bekannte Salami-Taktik.

So wie mit der Vorratsdatenspeicherung, deren Daten nur für "allerschwerste" Straftaten verwendet werden sollten und jetzt ist man schon bei Betrug und schwerem Diebstahl. Bald sind wir bei falsch Parken. Oder bei den Mautdaten. "Nur für die Zwecke der Mauterhebung!" Kaum war der erste Lkw-Fahrer auf einem Autobahnparkplatz ermordet worden, waren sie plötzlich auch für die Polizei zugänglich. Und erst so: "Nur die Lkws". Jetzt auf einmal auch die Pkws.

Dann hätte man wegen Strauß und Wehner schon damals ein Gesetz gegen "Hasskommentare" gebraucht? Es wurde ja nie einer von ihnen wegen Beleidigung oder Volksverhetzung verurteilt. Weil sie mit den damaligen Gesetzen nicht zu fassen gewesen wären? Nein. Weil die Justiz die Verfahren alle eingestellt hat (Beispiel hier ). Es handelt sich also nicht um ein Versagen der Legislative, sondern um eines der Judikative.

Ein Gericht kann eine einstweilige Verfügung erlassen. Das geht hurtig, denn da muss der Richter nur kurz drüberschauen, ob an dem Vorwurf was dran sein könnte. Juristisch genau geprüft wird das in diesem Stadium nicht. Dann ist die Weiterverbreitung untersagt, bis endgültig entschieden ist.

Lies halt bitte die Posts und auch die Links. Da steht drin, wie das läuft. Da sitzt bei Facebook in 95 % aller Löschfälle kein Mensch, sieht sich die Meldungen und dann den Post an, schlägt vielleicht irgendwo nach, ob das wirklich strafbar ist und löscht erst dann nach reiflicher Überlegung. Sondern da ist ein Algorithmus im Computer, der auf Meldungen wartet. Und wenn ein Schwellwert überschritten ist, dann löscht er den Post automatisch.

Und ja, selbstverständlich "wird man wohl noch sagen dürfen, dass...", solange es nicht verboten ist, das zu sagen. Das ist Meinungsfreiheit. Punkt. Sie ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe in seine Freiheit, wie alle Grundrechte.

Und da schließt sich dann der Kreis. Wenn das BMJV diese Aufgabe nämlich einer Task-Force überträgt, die nach Aussage des Pressesprechers des BMJV nicht mal eine Rechtform hat, dann habe ich als Bürger kein unmittelbares Abwehrrecht aus meinem Grundrecht heraus, sondern muss mich mit der Task-Force auseinandersetzen (wie, wenn sie keine Rechtsform hat?) oder eben mit Facebook, Google oder Twitter in den USA, was aussichtslos ist.

Wenn man ein Gesetz für das Internet machen will, dann sollte man erst mal nachsehen, ob die Gesetze aus der analogen Welt nicht bereits anwendbar und völlig ausreichend sind, was in diesem Fall so ist. Oder, um es mit Montesquieu zu sagen:

Die Gesetze aus der anlogen Welt reichen eben ggf. nicht aus. Weil das Phänomen Internet bei ihrem Erlass noch nicht bekannt war, man seine Auswirkungen natürlich mitnichten andenken und einschätzen konnte. Die anlaogen Gesetze werden nun eben ergänzt. 

Ich finde das mit dem gerichtlichen Beschluss völlig unpraktikabel.  Da soll jemand, der schwerst angegangen wird auf einer Plattform auch noch zu Gericht rennen müssen? Vllt. auch noch Personen, die sich nicht gut auskennen im Rechtswesen sich also gar nicht zu helfen wissen? Es sieht ja immer ein wenig anders aus, wenn man persönlich betroffen ist. Meinsts Du es ist lustig und hältst Du es wirklich für akzeptabel, wenn Botschaften, die als Aufruf zu gewalttätigen Aktionen gegen eine Person gepostet werden, auch nur Stunden im Netz verbleiben? Da ist man froh über schnellste Maßnahmen und ich bin sehr der Meinung, dass der Schutz von Leib und Leben einer Person absoluten Vorrang hat vor der Meinungsfreiheit. Da braucht es auch nicht des langen Diskutierens, ob der wirklich gemeint hat, solche Menschen sollte man über Kohlen grillen oder das eher als Spaß meinte.

Was ich allerdings nicht wusste, danke für die Erhellung ist, dass das quasi eine Maschine, ein Algorithmus entscheidet. Soundsoviele Meldungen, zack Löschung egal was es ist. Justin Bieber auf diese Liste zu nehmen ist natürlich lächerlich. Da wird die Meldemöglichkeit missbraucht. Natürlich sollte jemand das beurteilen. Das muss drin sein. Wer eine solche Plattform betreibt ist nun mal rechtlich verantwortlich. Ist er ja sowieso - ergo kann er nur froh sein, wenn User mitwirken, die Plattform sauber zu halten. So war und ist es bei der AA ja auch.

Wie es mit der Meinungsfreiheit auf privaten Plattformen rechtlich bestellt ist, weiß Du ja selbst. Natürlich hat der Betreiber ein Hausrecht. Also er kann ohnehin sagen, welche Meinungen er auf seiner Seite nicht dulden will. Da hilft auch kein Wehklagen - seine Meinungsfreiheit verteidigt man gegenüber dem Staat.

Jetzt verstehe ich die Bedenken, dass der Staat eben die privaten Anbieter in die Pflicht nehmen will - aber er tut es im Wortlaut bzgl. strafbaren Kommentaren. Ich kann mich an den Hasskommentaren nicht so stören. Sie dienen wohl der Verdeutlichung. Ich persönlich bin der Meinung, dass man die seinige immer in eine Form kleiden kann, die keinen Anlass dafür gibt, als strafbare Äußerung bewertet zu werden. Und genau darum geht es doch. Um den Ton im Netz. Die Verrohung des Umgangs miteinander, der durch die große Öffentlichkeit, die der einzelne erfährt viel schlimmer und schädlicher ist  als früher.
#18

(28.10.2016, 13:57)Sophie schrieb:  Ich finde das mit dem gerichtlichen Beschluss völlig unpraktikabel. Da soll jemand, der schwerst angegangen wird auf einer Plattform auch noch zu Gericht rennen müssen?

Ja.

So wie damals bei unserer Abiturzeitung. Du kennst sicher diese Abschlusszeitschriften, die traditionell von den Schülern herausgegeben werden. Die bestehen aus drei bis vier Teilen, Schüler schreiben über Schüler, Schüler schreiben über Lehrer, evtl. schreiben auch Lehrer über Schüler (war bei uns so), und dann halt noch Allgemeines über die Schule, zu Abschlussfahrten etc.

Und da stand eine Charaktieristik über einen Schüler, der zu entnehmen war, dass er auf der Abifahrt nach Berlin autoerotische Handlungen unter der Bettdecke an sich vorgenommen hat. Besonders pikant an der Sache war: Der Vater von dem Jungen war ein regional relativ bekannter Arzt und seine Mutter war Lehrerin an diesem Gymnasium.

Die ersten Exemplare wurden an einem Nachmittag verkauft. Am nächsten Tag hatten wir mittags schon die einstweilige Verfügung vom AG vorliegen, dass wir das Ding so nicht weiter in Verkehr bringen dürfen.

Wir haben uns dann darauf geeignet, dass wir die Seite aus allen nicht verkauften Exemplaren raustrennen, den problematischen Teil schwärzen, davon Fotokopien machen, und diese statt der (ja, durchaus begründet) zensierten Seite einlegen. Damit wir nicht alles einstampfen müssen. Neu drucken wäre finanziell und zeitlich auch gar nicht gegangen.

Die Eltern haben dann darauf verzichtet, das gerichtlich weiterzutreiben. Was mit den Anwalts- und Gerichtskosten war, weiß ich gar nicht mehr. Ich glaube, wir haben die zwischen Redaktion und den Eltern zur Hälfte geteilt.

Was ich damit sagen will: Das mit der einstweiligen Verfügung funktioniert innerhalb von 24 Stunden oder weniger. Schneller ist die Task-Force auch nicht.

(28.10.2016, 13:57)Sophie schrieb:  Vllt. auch noch Personen, die sich nicht gut auskennen im Rechtswesen sich also gar nicht zu helfen wissen? (...) Da ist man froh über schnellste Maßnahmen und ich bin sehr der Meinung, dass der Schutz von Leib und Leben einer Person absoluten Vorrang hat vor der Meinungsfreiheit. Da braucht es auch nicht des langen Diskutierens, ob der wirklich gemeint hat, solche Menschen sollte man über Kohlen grillen oder das eher als Spaß meinte.

Also für die Gedankenkette (z.B. bei einer Beleidigung):

Da beleidigt mich einer -> das ist verboten -> ich habe ein juristisches Problem -> ich gehe damit zum Rechtsanwalt

wird's ja wohl noch bei jedem reichen. Bei wem's nicht dazu reicht, den kann man eh nicht beleidigen, der merkt das gar nicht. Und das Schöne am Anwalt ist: Der Anwalt erledigt die ganze Arbeit und der Beleidiger zahlt das dann.

Das wirkt auch erzieherisch viel besser, als wenn einfach nur der Post weg ist. Dann schreibt er halt woanders einen neuen.

Ganz grundsätzlich ziehe ich übrigens juristisch wasserdichte Maßnahmen, möglicherweise schnelleren Maßnahmen im Rahmen eines intransparenten Verfahrens, das dem Beschuldigten praktisch keinen Rechtsweg offen lässt, vor. Jeder muss sich in einem Rechtsstaat auch immer wehren können gegen falsche Vorwürfe und die Unterdrückung seiner verfassungsmäßg garantierten Meinungsfreiheit, sonst ist es kein Rechtsstaat.

Und ganz am Ende ist das natürlich eine Abwägung. Was wiegt schwerer? Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder das Persönlichkeitsrecht eines anderen? Das muss man abwägen, und zwar im Einzelfall und juristisch. Denn da sind in beiden Fällen relativ hohe Rechtsgüter betroffen. Und das richtig bewerten können Leute von Facebook und Eco in der Task-Force ganz einfach nicht.
#19

(28.10.2016, 14:14)PuK schrieb:  Ja.

So wie damals bei unserer Abiturzeitung. Du kennst sicher diese Abschlusszeitschriften, die traditionell von den Schülern herausgegeben werden. Die bestehen aus drei bis vier Teilen, Schüler schreiben über Schüler, Schüler schreiben über Lehrer, evtl. schreiben auch Lehrer über Schüler (war bei uns so), und dann halt noch Allgemeines über die Schule, zu Abschlussfahrten etc.

Und da stand eine Charaktieristik über einen Schüler, der zu entnehmen war, dass er auf der Abifahrt nach Berlin autoerotische Handlungen unter der Bettdecke an sich vorgenommen hat. Besonders pikant an der Sache war: Der Vater von dem Jungen war ein regional relativ bekannter Arzt und seine Mutter war Lehrerin an diesem Gymnasium.

Die ersten Exemplare wurden an einem Nachmittag verkauft. Am nächsten Tag hatten wir mittags schon die einstweilige Verfügung vom AG vorliegen, dass wir das Ding so nicht weiter in Verkehr bringen dürfen.

Wir haben uns dann darauf geeignet, dass wir die Seite aus allen nicht verkauften Exemplaren raustrennen, den problematischen Teil schwärzen, davon Fotokopien machen, und diese statt der (ja, durchaus begründet) zensierten Seite einlegen. Damit wir nicht alles einstampfen müssen. Neu drucken wäre finanziell und zeitlich auch gar nicht gegangen.

Die Eltern haben dann darauf verzichtet, das gerichtlich weiterzutreiben. Was mit den Anwalts- und Gerichtskosten war, weiß ich gar nicht mehr. Ich glaube, wir haben die zwischen Redaktion und den Eltern zur Hälfte geteilt.

Was ich damit sagen will: Das mit der einstweiligen Verfügung funktioniert innerhalb von 24 Stunden oder weniger. Schneller ist die Task-Force auch nicht.


Also für die Gedankenkette (z.B. bei einer Beleidigung):

Da beleidigt mich einer -> das ist verboten -> ich habe ein juristisches Problem -> ich gehe damit zum Rechtsanwalt

wird's ja wohl noch bei jedem reichen. Bei wem's nicht dazu reicht, den kann man eh nicht beleidigen, der merkt das gar nicht. Und das Schöne am Anwalt ist: Der Anwalt erledigt die ganze Arbeit und der Beleidiger zahlt das dann.

Das wirkt auch erzieherisch viel besser, als wenn einfach nur der Post weg ist. Dann schreibt er halt woanders einen neuen.

Ganz grundsätzlich ziehe ich übrigens juristisch wasserdichte Maßnahmen, möglicherweise schnelleren Maßnahmen im Rahmen eines intransparenten Verfahrens, das dem Beschuldigten praktisch keinen Rechtsweg offen lässt, vor. Jeder muss sich in einem Rechtsstaat auch immer wehren können gegen falsche Vorwürfe und die Unterdrückung seiner verfassungsmäßg garantierten Meinungsfreiheit, sonst ist es kein Rechtsstaat.

Und ganz am Ende ist das natürlich eine Abwägung. Was wiegt schwerer? Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder das Persönlichkeitsrecht eines anderen? Das muss man abwägen, und zwar im Einzelfall und juristisch. Denn da sind in beiden Fällen relativ hohe Rechtsgüter betroffen. Und das richtig bewerten können Leute von Facebook und Eco in der Task-Force ganz einfach nicht.

Ja, das war anno tobac. Und so ist es wohl auch heute noch bei Druckerzeugnissen.


Es sind ja nicht immer Beleidigungen und es lesen ja nicht immer die Betroffenen diese. Sollen jetzt die nicht Betroffenen Leser zur Polizei oder zu Gericht gehen? In meinen Augen ist das unpraktikabel, es wird auch keiner tun. Auf einen Knopf drücken die Leute noch - dann ist Schluss. Und ich meine nicht, dass man sagen kann, wenn ihnen der Aufwand zu groß ist, wird es so schlimm nicht sein.

Außerdem: Würde doch so gehandelt, würden die Gerichte nichts anderes mehr machen als einstweilige Verfügungen erlassen.

Ich denke ganz anders. Ich bin für die pragmatischen Lösungen, das Erzieherische steht dabei für mich nicht in Vordergrund- vor allem kann der Plattformbetreiber auch im eigenen Interesse tätig werden, denn er haftet ja für die Inhalte. Wer sich auf einer privaten Plattform bewegt, muss damit leben, dass er nicht alles sagen kann, was er möchte. Er macht dann am Besten eine eigene auf - dort kann er dann und wenn jemand ihn verklagt, weil er auf ihr... hat er die Möglichkeit vor Gericht recht zu bekommen.

Dafür, dass man als Gesellschaft mittels BMfJ versucht das allgemeine Klima in den 'sozialen' Medien zu verbessern bin ich sehr. Noch sehe ich die Gefahr dass man normale Meinungsäußerungen absetzen kann nicht. Ich denke, man kann problemlos schreiben, dass man Herrn Maas für einen unfähigen Justizminister hält, wenn man das möchte. Das muss doch eigentlich genügen.

PS. Gibt es eigentlich beim Zitieren nicht die Möglichkeit des Inlinebearbeitens? Ich komme nicht zurecht mit den Auszügen aus dem Text, weil ich keine Programmbefehle habe/finde...
#20

(28.10.2016, 20:45)Sophie schrieb:  PS. Gibt es eigentlich beim Zitieren nicht die Möglichkeit des Inlinebearbeitens? Ich komme nicht zurecht mit den Auszügen aus dem Text, weil ich keine Programmbefehle habe/finde...

In der Sache können wir uns da wohl nicht einigen, deshalb geht's My weiter.

Doch, gibt es. Aber erst, nachdem man eine Rohfassung des Posts gespeichert hat. Dann nochmal "Bearbeiten -> Inlinebearbeitung".

Ein Zitat hat die Syntax

Code:
[quote]*[/quote]

wobei der zitierte Text da steht, wo das Sternchen ist.

Das macht aber nur den Zitatrahmen drumrum.

Soll auf einen bestimmten Post verwiesen werden, z.B. auf die #19 von dir, ist es komplizierter. Dann muss es lauten:

Code:
[quote='Sophie' pid='3503' dateline='1477676703']*[/quote]
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