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Bär will beim Datenschutz "abrüsten"
#1

Zitat:Seit 2003 wird die elektronische Gesundheitskarte vorbereitet, das Projekt hat Milliarden verschlungen. Patienten haben davon bislang nicht mehr als ein Passfoto auf ihren Versicherungskarten. Die Digitalisierungsbeauftrage will nun Tempo machen.

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Baer-will-be...86478.html 

Tatsächlich läuft beim Datenschutz gerade einiges schief. Einerseits wird man auf Webseiten vor Cookie- und Datenhinweisen förmlich erschlagen, andererseits stellt man sich Echos ins Wohnzimmer. Da läuft was aus dem Ruder.

Martin
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#2

(23.12.2018, 10:06)Martin schrieb:  Tatsächlich läuft beim Datenschutz gerade einiges schief. Einerseits wird man auf Webseiten vor Cookie- und Datenhinweisen förmlich erschlagen, andererseits stellt man sich Echos ins Wohnzimmer. Da läuft was aus dem Ruder.

Da sagen Se was! Nur zum Beispiel; es gibt schlimmere:
Zitat:Die Augsburger Allgemeine bietet Ihnen ein umfangreiches, aktuelles und informatives Digitalangebot. Dieses finanziert sich durch Werbung und Digitalabonnements. Wir setzen daher Cookies und andere Tracking-Technologien ein. Weitere Informationen, auch zur Deaktivierung der Cookies, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Klickt man die Datenschutzerklärung an, schrumpft der Scrollschieber auf geschätzt 3 mm bei einem 24er Monitor.

 In der SZ beispielsweise gibts das entweder nicht oder es ist besser versteckt. Bei der Kleinen Zeitung  wird es nervig und die Korrekur dieses Links veranschaulicht das. Zwecklos! Und das powered by embedly macht es nochmal schlimmer.
[/url]Das wäre mal etwas für die EU-Gesetzgebung, ach was, für die UN. Globalisierung....Tsss.

Wollte mich mal praktischerweise bei PayPal wegen ebay-Kram anmelden, habs dann aber gelassen, weil nur ein Klick dazu führt, 30 Seiten AGBs gelesen und verstanden bestätigt zu haben, oft nur digital lesbar und in einer Buchstabengröße im Läuseformat.

Worauf ich hinaus will, ist eine in Gliederung und Rechtshinweisen standardisierte grundsätzlich für alle Anbieter zwingend vorgeschriebene Form der AGBs. Natürlich kann nicht alles über einen Kamm geschert werden - Abweichungen und Ausnahmen sind auffällig kenntlich zu machen, aber nicht auf 30 Seiten. AGBs gründen letztlich und hauptsächlich auf dem [url=https://de.wikipedia.org/wiki/AGB-Gesetz]BGB
 . Wahrscheinlich liegt da der Hase im Pfeffer, die einzelnen §§ systematischer zu ordnen und für jeden verständlicher zu machen.

Das wäre mal was für die Vereinfachung der Gesetzgebung. Die Lobbies werden zwar Sturm laufen, aber sie sollen sich bitte dabei derrennen.

Etwas Lektüre 
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#3

(29.12.2018, 08:37)forest schrieb:  Worauf ich hinaus will, ist eine in Gliederung und Rechtshinweisen standardisierte grundsätzlich für alle Anbieter zwingend vorgeschriebene Form der AGBs. Natürlich kann nicht alles über einen Kamm geschert werden - Abweichungen und Ausnahmen sind auffällig kenntlich zu machen, aber nicht auf 30 Seiten. AGBs gründen letztlich und hauptsächlich auf dem BGB . Wahrscheinlich liegt da der Hase im Pfeffer, die einzelnen §§ systematischer zu ordnen und für jeden verständlicher zu machen.

Das wäre mal was für die Vereinfachung der Gesetzgebung. Die Lobbies werden zwar Sturm laufen, aber sie sollen sich bitte dabei derrennen.

Etwas Lektüre 

Die Datenschutzerklärung, werter forest, ist im Inhalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ich darf also nicht einfach hinschreiben, dass ich die Daten schütze und nicht missbrauche, was ja mit einem Satz gesagt wäre. Deshalb sind die Datenschutzerklärungen überall sehr umfangreich, je nachdem, wie viele und welche persönlichen Daten erhoben werden. Sogar hier im Forum ist sie vorgeschrieben, obwohl alle übermittelten Daten anonymisiert sind und mir keine direkten Hinweise auf die jeweilige Person geben. Die Emailadresse ist hier der einzige Datensatz, den man ggf. einer bestimmten Person zuordnen kann.

Die AGB einzelner Firmen fassen im Prinzip nur das zusammen, was bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Alle Bedingungen, die nicht auf Paragraphen des BGB beruhen, sind ohnehin rechtsunwirksam. Theoretisch könnte man also auch hier schreiben, dass alle Vorschriften des BGB zur Anwendung kommen. Aber für viele Kunden ist das dann zu schwammig, scheinbar liebt man dann doch ellenlange AGB, die dann niemand liest.

Viele Verordnungen erfüllen mitunter auch das Gegenteil, zum Beispiel die Kennzeichnung im Lebensmittelrecht. Früher hat es genügt, auf das Etikett z.B. kandierte Ananasstücke zu schreiben. Heute muss da stehen: kandierte Ananasstücke (Ananas, Zucker). Noch krasser ist das bei einer Sorte, in welcher Pralinenherzen enthalten sind. Früher genügte der Eintrag Palinenherzen, heute steht da: Pralinenherzen (15%) (Zucker, Kakaomasse, Kakaobutter, VOLLMILCHPULVER, MAGERKONDENS- MILCH, Glukosesirup, BUTTERREINFETT, pflanzliches Fett, Sorbitsirup, Aroma, fettarmes Kakaopulver, Emulgator: E442). Alles ist der totalen Verbraucherinformation geschuldet. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Abgeordneten oder Bürokraten. Rauch
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#4

(29.12.2018, 09:37)Klartexter schrieb:  
Die Datenschutzerklärung, werter forest, ist im Inhalt gesetzlich .../...
 Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Abgeordneten oder Bürokraten. Rauch

Eben, Klartexter! 

Habe gerade einen Tee, gebeutelt. Gibts bei dem, der sich auf -idl reimt, ist von Wilken Tee GmbH. Nicht unbedingt etwas Edles, trotzdem taugt er zu Flüssigkeitsaufnahme. Nehme an, daß der Aufdruck auf der Packung urheberneutral ist. Also:


Zitat:Aromatisierte Früchteteemischung mit Kirsch-Cranberry-Aroma (Aha). Zutaten Hibiskus, Äpfel, Hagebutten, süße Brombeerblätter (gäbs auch im Garten), Cranberry-Aroma, Kirsch-Aroma, Cranberries, Kirschgranulat (Kirschen, Maltodextrin. Vor Wärme geschützt usw.


'Mit sprudelt kochendem Wasser aufgießen' steht noch dabei. Muß ich mal probieren, bis jetzt war der Aufguss nur mit gut heißem Wasser, ein Beutel für die ganze Kanne (knapp 1 Liter) statt wie angegeben pro Tasse (200 ml). Die Thermoskanne hält ihn einen Tag lang warm, aber kalt schmeckt er auch gut, genau so, wie die Inhaltsbeschreibung ahnen läßt. Daß das 'Aroma' wahrscheinlich künstlich hergestellt ist, steht nicht dabei. Bestimmt ist gesetzlich definiert, was 'Aroma' zu bedeuten hat, steht aber auch nicht dabei. Auf der Packung wäre noch Platz dafür gewesen, aber nicht so viel, wie der dann ganze Sermon gebraucht hätte. Dann kommt noch ein Feld mit den Nährwerten.
 
Nicht ganz themengerecht der Beitrag - er sollte nur das im Zitat Unterstrichene geschmackvoll servieren. Zwinker
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#5

(29.12.2018, 09:37)Klartexter schrieb:  Die Datenschutzerklärung,......
Die AGB einzelner Firmen fassen im Prinzip nur das zusammen, was bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Alle Bedingungen, die nicht auf Paragraphen des BGB beruhen, sind ohnehin rechtsunwirksam. Theoretisch könnte man also auch hier schreiben, dass alle Vorschriften des BGB zur Anwendung kommen. .....

Das wäre nach der "alten" BGB-Fassung auch übertrieben gewesen, aber schon sowas von ...,
hätte der 1300 auch dazu gehört!
Eltern haften für ihre Kinder.
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#6

(29.12.2018, 10:19)forest schrieb:  Daß das 'Aroma' wahrscheinlich künstlich hergestellt ist, steht nicht dabei. Bestimmt ist gesetzlich definiert, was 'Aroma' zu bedeuten hat, steht aber auch nicht dabei.

Aromen werden über die Synthese gewonnen, ich habe dazu auf meiner Seite auch entsprechende Informationen eingestellt.

Aromatisierung des Tees 
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#7

(29.12.2018, 11:05)Klartexter schrieb:  Aromen werden über die Synthese gewonnen, ich habe dazu auf meiner Seite auch entsprechende Informationen eingestellt.

Aromatisierung des Tees 

Danke, das hätte auf der Packung nicht Platz gehabt. Äh, wie kommt eigentlich der Apfel zu seinem Aroma?
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#8

So begründet der Hacker seine Aktion 

Zitat:Der Hacker, der eine Vielzahl privater Daten von Politikern und Prominenten veröffentlicht hat, ist nach Informationen von t-online.de schon seit Jahren aktiv. Der YouTuber Tomasz Niemiec sagte, er habe noch in der Nacht zum Freitag mit dem Hacker, dessen Web-Name t-online.de bekannt ist, gechattet. Dieser habe vor allem Aufmerksamkeit bekommen wollen und diese Absicht in dem Chat geäußert. Dafür war er offenkundig bereit, massive Gesetzesbrüche zu begehen.

Er hatte den Account von YouTube -Star Simon Unge gekapert - wegen dessen "idealer Reichweite". Unge hat zwei Millionen Follower auf YouTube.


Das Internet,

ein Segen für die Menschheit kann man da nur sagen!   Devil
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#9

"Ein genervter alter Mann hat mich mit einem Kissen beschmissen und ich weiß gar nicht warum."
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#10

(04.01.2019, 16:34)messalina schrieb:  Kann man die Daten von den Promis und Politikern noch irgendwo ankucken? Ich bin so neugierig... Innocent

Ich könnte Ihnen etwas über Sie verraten.......interessiert?
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