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Barley will Vermietern verbieten, Grundsteuer auf Miete umzulegen
#11

(20.12.2018, 01:07)forest schrieb:  Die Anführungszeichen deswegen, um dem verbreiteten Irrtum (wohl nicht Ihrer) zuvorzukommen, Betriebsausgaben von der Steuerschuld abziehen (absetzen) zu können.
Man tut sich leichter damit, Nettomiete und Nebenkosten auseinander zu halten. Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und hat mit der Nettomiete nichts zu tun, wie Sie wohl auch wissen. Allerdings ist es mit dem Auseinanderhalten vorbei, wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht mehr den Nebenkosten aufschlagen darf.
Er wird - und man kann es ihm nicht verdenken - stattdessen die Nettomiete erhöhen. Dann hat er zwar höhere Mieteinnahmen, aber die werden von der dann von ihm selbst zu zahlenden Grundsteuer aufgefressen. Unter dem Strich bringt der Vorschlag Barleys nichts; weder dem Mieter, noch dem Vermieter und dem Staat auch nicht.
Nun die Frage: Was soll das dann?
Für den Fall, daß der Vermieter auch Selbstnutzer in seinem vermieteten Haus ist, zahlt er natürlich brav anteilig seine Grundsteuer, die er dann auch nicht 'absetzen' kann.

Ich denke, man sollte zunächst einmal abwarten, auf welcher Basis die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. Ist es die Grundfläche des genutzten Grundstücks, so dass Wohnungen in Mehrfamilienhäusern weniger belastet werden als Einfamilienhäuser, wäre aus meiner Sicht gerechtfertigt, dass allein die Bewohner der Wohnungen oder Häuser, also auch die Mieter, die Grundsteuer zahlen. Denn dann geht es bei der Grundsteuer um einen Ausgleich für die Nutzung des knappen Guts Boden in Städten.

Basiert die Berechnung der Grundsteuer aber auf dem Wert der Immobilie, sollte allein der Eigentümer zahlen, denn nur der profitiert ja vom steigenden Vermögenswert. Würde hier der Mieter über die Nebenkosten zur Kasse gebeten, wäre er doppelt bestraft.
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#12

(20.12.2018, 09:00)leopold schrieb:  Ich denke, man sollte zunächst einmal abwarten, auf welcher Basis die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. Ist es die Grundfläche des genutzten Grundstücks, so dass Wohnungen in Mehrfamilienhäusern weniger belastet werden als Einfamilienhäuser, wäre aus meiner Sicht gerechtfertigt, dass allein die Bewohner der Wohnungen oder Häuser, also auch die Mieter, die Grundsteuer zahlen. Denn dann geht es bei der Grundsteuer um einen Ausgleich für die Nutzung des knappen Guts Boden in Städten.

Basiert die Berechnung der Grundsteuer aber auf dem Wert der Immobilie, sollte allein der Eigentümer zahlen, denn nur der profitiert ja vom steigenden Vermögenswert. Würde hier der Mieter über die Nebenkosten zur Kasse gebeten, wäre er doppelt bestraft.

Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen. Wenn die Grundsteuer nicht mehr zu den Nebenkosten gerechnet werden darf, wird der Vermieter die Nettomiete erhöhen. Völlig unabhängig von der Berechnungsgrundlage. Oder glauben Sie, dass insbesondere Vonovia, Patrizia & Co., die ohnehin nicht zimperlich sind, einfach so zusehen werden, wie man ihren Gewinn zu schmälern versucht?

Martin
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#13

(20.12.2018, 09:42)Martin schrieb:  Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen. Wenn die Grundsteuer nicht mehr zu den Nebenkosten gerechnet werden darf, wird der Vermieter die Nettomiete erhöhen. Völlig unabhängig von der Berechnungsgrundlage. Oder glauben Sie, dass insbesondere Vonovia, Patrizia & Co., die ohnehin nicht zimperlich sind, einfach so zusehen werden, wie man ihren Gewinn zu schmälern versucht?

Martin

Sie haben recht. Kosten werden immer auf den Verbraucher umgelegt. Da die Mieter in diesem Fall in der weitaus schlechteren Position sind, wird er sich auch nicht wehren. Da findet auch der Mietspiegel keine Anwendung, wenn man unter zig bis hunderten Bewerber den Zuschlag bekommen hat. Da gibt es nur das Motto: Klappe halten.
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#14

So einfach ist das nicht. Mieten können nur erhöht werden, wenn der Markt und die Gesetzeslage es hergeben. Mit den Kosten hat das nur bedingt etwas zu tun. Ich persönlich habe als Mieter noch nie eine Mieterhöhung erlebt und habe selbst als Vermieter auch nie die Miete erhöht. Die meisten privaten Vermieter wollen nämlich nicht unbedingt die maximale Miete herausholen, sondern sie wollen einen guten, zuverlässigen Mieter, mit dem es keinen Ärger gibt. Bei gewerblichen Vermietern sieht das möglicherweise überwiegend anders aus, aber auch hier bestimmt in erster Linie der Markt die Höhe der Miete.
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#15

(20.12.2018, 09:59)leopold schrieb:  So einfach ist das nicht. Mieten können nur erhöht werden, wenn der Markt und die Gesetzeslage es hergeben. Mit den Kosten hat das nur bedingt etwas zu tun. Ich persönlich habe als Mieter noch nie eine Mieterhöhung erlebt und habe selbst als Vermieter auch nie die Miete erhöht. Die meisten privaten Vermieter wollen nämlich nicht unbedingt die maximale Miete herausholen, sondern sie wollen einen guten, zuverlässigen Mieter, mit dem es keinen Ärger gibt. Bei gewerblichen Vermietern sieht das möglicherweise überwiegend anders aus, aber auch hier bestimmt in erster Linie der Markt die Höhe der Miete.

Und weil Sie es so gemacht haben, ist es natürlich eine allgemein gültige Regel. Ich halte mich auch mit Miethöhe und Erhöhungen zurück, aber bei einem Wegfall der Grundsteuer als Nebenkostenposition würde ich schon aus Prinzip die Miete moderat um diesen Differenzbetrag erhöhen. Der Staat soll sich das Versagen beim Wohnungsbau von jemand anderem bezahlen lassen, aber nicht ausgerechnet von den Leuten, die Wohnraum und Werte geschaffen haben.

Martin
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#16

Barley macht mit ihrem Vorschlag zwei große Fässer auf, das der Umverteilung von oben nach unten und das der Steuergerechtigkeit. Bei der Umverteilung kann man getrost diskutieren, ob leistungslos erlangte Vermögensvermehrung angemessen besteuert werden soll oder kann. An die Steuergerechtigkeit sollte man nicht die Axt anlegen.
Wenn der Bauer eine Saatkartoffel kauft und später fünf Speisekartoffeln erntet, muß er bei gerechter Behandlung von dem zu versteuernden Ertrag von fünf Kartoffeln die Kosten für die Saatkartoffel abziehen dürfen.

Zu den guten und zuverlässigen Mietern: Die sind bei moderater Miete für den Vermieter letztlich wirtschaftlich interessanter, nicht nur nervenschonender, sondern auch gebäude- und damit vermögensschonender. Das ist bei einer moderaten Miete eingepreist. Neben Großkapitalisten gibt es auch bürgerliche bis kleinbürgerliche Vermieter, die ihre Rente mit Mieteinnahmen aufbessern (müssen). Auch diesen bliebe letztlich nichts anderes übrig, als die nicht mehr 'absetzbare' Grundsteuer über eine Erhöhung der Nettomiete auszugleichen.

Schlussendlich bringt es weder dem Mieter noch dem Vermieter etwas - die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten ist die gleiche. Also bitte: Was soll das? Antwort: Laue Luft, gerührt oder gemurkst.
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