18.05.2019, 09:07
(18.05.2019, 00:14)nomoi schrieb: Fürchtet Euch nicht! - ich werde auch nicht googeln.
Wenn Lohn und Gehälter Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation sind (sicherlich ziemlich oft)
dann fallen diese unter die Verschwiegenheitsklausel sowohl für den AG als den AN!
Vllt. trifft das bei hoheitlicher Tätigkeit des Staates nicht zu,
aber überwiegend sind die Geschäfte doch wirtschaftlicher Natur.
Da darf sich auch die Regierung von Schwaben keiner Sonderrechte bedienen,
u.U.-Geschäfte sind bestimmt die wenigsten.
wenn die Lohn- und Gehaltsdaten ausnahmsweise als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten anzusehen sind.
Sämtliche öffentliche Aufträge (außer Bau) können preisrechtlich geprüft werden. Dabei wird ggfs. nicht nur die externe Rechnungslegung, sondern auch die interne Kostenrechnung der Unternehmen durchleuchtet und an die gesetzlichen Vorschriften angepasst.
Erhält ein Unternehmen eine staatliche Zuwendung, muss es die Verwendung der Mittel nachweisen. Dabei werden auch die Personalkosten der einzelnen Mitarbeiter offengelegt.