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Champions League Saison 2018/19
#1

Ab der Saison 2018/19 wird die CL in Deutschland nicht mehr im Free-TV zu sehen sein. Die Spiele werden auf DAZN und Sky gezeigt. 
Es werden keine Rundfunkgebühren mehr für die Übertragung der CL ausgegeben.
Das finde ich gut. Begründung:
So kann jeder selbst entscheiden ob er für die Übertragung der CL zahlen will.
http://www.spox.com/de/sport/fussball/ch...-dazn.html 

PS:
Für die Menschen, die sich die Übertragung bei den Bezahlsendern nicht leisten können, fällt natürlich die Entscheidung weg. Zur Grundversorgung gehört laut Gerichtsentscheidungen die Bundesliga.
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#2

(31.07.2018, 15:15)Bogdan schrieb:  Ab der Saison 2018/19 wird die CL in Deutschland nicht mehr im Free-TV zu sehen sein. Die Spiele werden auf DAZN und Sky gezeigt. 
Es werden keine Rundfunkgebühren mehr für die Übertragung der CL ausgegeben.
Das finde ich gut. Begründung:
So kann jeder selbst entscheiden ob er für die Übertragung der CL zahlen will.
http://www.spox.com/de/sport/fussball/ch...-dazn.html 

PS:
Für die Menschen, die sich die Übertragung bei den Bezahlsendern nicht leisten können, fällt natürlich die Entscheidung weg. Zur Grundversorgung gehört laut Gerichtsentscheidungen die Bundesliga.

Und mit nem Smart TV siehts auf DAZN genauso aus wie bei Sky.
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#3

(31.07.2018, 15:15)Bogdan schrieb:  Ab der Saison 2018/19 wird die CL in Deutschland nicht mehr im Free-TV zu sehen sein. ......

PS:
Für die Menschen, die sich die Übertragung bei den Bezahlsendern nicht leisten können, fällt natürlich die Entscheidung weg. Zur Grundversorgung gehört laut Gerichtsentscheidungen die Bundesliga.

Dieses klare Urteil habe ich leider nicht gefunden, bitte helfen Sie mir.
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#4

(31.07.2018, 17:42)Lueginsland schrieb:  Dieses klare Urteil habe ich leider nicht gefunden, bitte helfen Sie mir.

Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, in Google die Worte Grundversorgung und Bundesliga einzugeben.
Hier ist ein Beispiel von vielen:



Zitat:Wilhelm: Die Berichterstattung über sportliche Großereignisse ist durch den Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt. Dies haben das Bundesverfassungsgericht und auch die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Fußball gehört zur Grundversorgung. Die weit überwiegende Mehrheit der Zuschauer erwartet große Fußballereignisse bei ARD und ZDF. Ohne hier über Preise sprechen oder ihre Zahlen bestätigen zu können, als Sportrechte-Intendant der ARD konnte ich Verträge zu sehr wirtschaftlichen Konditionen abschließen.
https://www.br.de/presse/inhalt/intendan...er100.html 
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#5

(31.07.2018, 17:34)Der Seher schrieb:  Und mit nem Smart TV siehts auf DAZN genauso aus wie bei Sky.

Danke für diese Ergänzung.
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#6

(31.07.2018, 18:48)Bogdan schrieb:  Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, in Google die Worte Grundversorgung und Bundesliga einzugeben.
Hier ist ein Beispiel von vielen:

Sie schreiben:    Zur Grundversorgung gehört laut Gerichtsentscheidungen die Bundesliga.

Diese Aussage bedarf wohl einer Quelle, nämlich das Urteil!

Danach nur habe ich Sie gefragt,  nicht nach der von Ihnen geposteten Aussage des Intendanten.

...... Das Interview führten Stefan König und Gerd Schneider und ist am 15. Juni 2013 im Donaukurier erschienen.


Wer Wind sät, wird Sturm ernten! Sie müssen mir nicht dumm kommen!
Zunächst ordne ich die Art und Weise des post einem Hitzeschaden zu!
Aber, ich werde mich des Forumfriedens wegen bemühen, Ihre Unzulänglichkeiten nicht anzuprangern.
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#7

(31.07.2018, 18:48)Bogdan schrieb:  Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, in Google die Worte Grundversorgung und Bundesliga einzugeben.
Hier ist ein Beispiel von vielen:

>>Zitat - leider nicht übernommen<<

Wilhelm: Die Berichterstattung über sportliche Großereignisse ist durch den Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt. Dies haben das Bundesverfassungsgericht und auch die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Fußball gehört zur Grundversorgung. Die weit überwiegende Mehrheit der Zuschauer erwartet große Fußballereignisse bei ARD und ZDF. Ohne hier über Preise sprechen oder ihre Zahlen bestätigen zu können, als Sportrechte-Intendant der ARD konnte ich Verträge zu sehr wirtschaftlichen Konditionen abschließen.
https://www.br.de/presse/inhalt/intendan...er100.html <<

Sportliche Großereignisse steht da. Da denkt man nicht sofort an Bundesliga. Also würden Sie bitte diejenigen Gerichtsurteile anführen, von denen Sie sagen, dass es sie gibt, die sich auf die Bundesliga beschränken. Danke.
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#8

(31.07.2018, 19:59)Lueginsland schrieb:  Diese Aussage bedarf wohl einer Quelle, nämlich das Urteil!

Danach nur habe ich Sie gefragt,  nicht nach der von Ihnen geposteten Aussage des Intendanten.

...... Das Interview führten Stefan König und Gerd Schneider und ist am 15. Juni 2013 im Donaukurier erschienen.

Die Stichworte Grundversorgung, Bundesverfassungsgericht wurden genannt. Den Rest kann wahrscheinlich jeder mit der Suchmaschine Google erledigen.

Natürlich muss man in der Lage sein, auch die Urteile zu verstehen. Dazu ist es notwendig die entsprechenden Begriffe definieren zu können, die die Bundesverfassungsrichter benutzt.

Es wurde von keiner Seite behauptet, dass die Urteile nach dem 15. Juni 2013 durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wurden. 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html  

Übrigens gibt es mehrere Urteile. 

Wenn ein Intendat diese Ausage trifft:

Zitat:Dies haben das Bundesverfassungsgericht und auch die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt.

Bezieht er sich auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dem Inhalt des Interview wurde übrigens von keiner Seite widersprochen.
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#9

(31.07.2018, 20:18)Sophie schrieb:  Sportliche Großereignisse steht da. Da denkt man nicht sofort an Bundesliga. Also würden Sie bitte diejenigen Gerichtsurteile anführen, von denen Sie sagen, dass es sie gibt, die sich auf die Bundesliga beschränken. Danke.


mal schauen, wie er die sportlichen Großereignisse bewertet, die in nächster Zeit im benachbarten Ausland stattfinden.

Oder 01/19 - .... Spiele im Münchner Olympiapark: 
in München spielen --- Spanien, Kroatien, Mazedonien, Island, Bahrain und Japan




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#10

(31.07.2018, 20:44)Bogdan schrieb:  1.  Die Stichworte Grundversorgung, Bundesverfassungsgericht wurden genannt. Den Rest kann wahrscheinlich jeder mit der Suchmaschine Google erledigen.

2.   Natürlich muss man in der Lage sein, auch die Urteile zu verstehen. Dazu ist es notwendig die entsprechenden Begriffe definieren zu können, die die Bundesverfassungsrichter benutzt.

3.   Es wurde von keiner Seite behauptet, dass die Urteile nach dem 15. Juni 2013 durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wurden. 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html  

4.  Übrigens gibt es mehrere Urteile. 

 bla bla bla

1. Stichworte ohne maßgeblichen Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat kein Wort zu Ihren Behauptungen gesagt,
Fußball mit keinem Wort erwähnt.

2.  Den Vergleich, den Sie herausfordern, kann ich aus sportlichen Gründen nicht annehmen. Eine erforderliche "Waffengleichheit" würde mit absoluter Sicherheit
den Nachteil bei Ihnen sehen!


3.  Das Zitieren von Herrn Wilhelm, Intendant BR, war Ihre Idee, nicht meine und die Überschrift dort ist irreführend ...
Donaukurier "Fußball gehört zur Grundversorgung"


4.  Es gibt kein einziges Urteil das die Übertragung der Bundesliga einer Grundversorgung zuschreibt!
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