Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Rundfunkgebühren
#21

(19.07.2018, 09:41)forest schrieb:  Ja, der Vergleich mit den Kirchenglocken ist dumm gewählt. Nobody is perfect. Ich höre sie Tag und Nacht und sie würden mir abgehen, falls nicht; schöner Klang und immer auf der Höhe der Zeit. Bin auch hie und da in einer Kirche, aber nicht, wenn Messe ist. Das stört die Andacht. Das ist zwar kein Tipp, darf aber so verstanden werden.
Statt Kirchenglocken habe ich in #4 die Eisdiele gebracht. Das finde ich ausnahmsweise passender und pörfecter.

Gibts Schillers Glocke auf Tirolerisch?

Der Spruch
hatte m.E. am besten im Fim mit Marylin Monroe gepasst, Mafia-Brüller mit J. "Zitrone", Tony Curtis.... "Some like it hot"

schwäbisch is ebbes im Umlauf:

Feschd gemaurad en dr Erda
schdohd dui Form us Ledda brennd.
Heid no muass dui Glogga werda,
frisch, ihr G'sella, regad d Haend.
Vo dr Schdirna hoiss
renna muass dr Schwoiss,
soll dees Werk sein Moischder loba.
"Alda, hoschd da Moschd schau hoba?"
 
und noch eine Kurzform hab ich parat:


Loch in Erde,
Bronze drin,
Glocke fertig,
bim, bim, bim.
Zitieren
#22

(19.07.2018, 10:24)Lueginsland schrieb:  
Der Spruch
hatte m.E. am besten im Fim mit Marylin Monroe gepasst, Mafia-Brüller mit J. "Zitrone", Tony Curtis.... "Some like it hot"

schwäbisch is ebbes im Umlauf:

Feschd gemaurad en dr Erda
schdohd dui Form us Ledda brennd.
Heid no muass dui Glogga werda,
frisch, ihr G'sella, regad d Haend.
Vo dr Schdirna hoiss
renna muass dr Schwoiss,
soll dees Werk sein Moischder loba.
"Alda, hoschd da Moschd schau hoba?"
 
und noch eine Kurzform hab ich parat:


Loch in Erde,
Bronze drin,
Glocke fertig,
bim, bim, bim.

Derwischt! So sen d'Gipfelbuchdichter Yes
Zitieren
#23

(19.07.2018, 10:46)forest schrieb:  Derwischt! So sen d'Gipfelbuchdichter Yes

Gipfelbuch....

Kommt einer ans Gipfelkreuz mit Buch und Eintrag:

"Alpenrose, schöne Rose,
schöne Rose, Alpenrose!"
Unterschrift: Habersack.

Am nächsten, übernächsten Gipfel genau so.

Jetzt schreibt er auch:

Habersack, blöder Sack,
blöder Sack, Habersack!"
Unterschrift: Alpenrose.
Zitieren
#24

Ist zwar ein F+ Artikel, aber der Gedanke kommt durch


Zitat:Was Karlsruhe verkennt: Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verzichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nur die doppelte Heranziehung von Personen mit einer Zweitwohnung ist verfassungswidrig.

Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das usw.

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat...18687.html 

Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.
Zitieren
#25

(02.08.2018, 18:34)forest schrieb:  Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.

Du finanzierst mit deinen Steuern bspw. Schulen und Universitäten, Straßen und ÖPNV, usw. usf., auch wenn du diese nicht nutzt.
Zitieren
#26

(02.08.2018, 20:49)Dienstag schrieb:  Du finanzierst mit deinen Steuern bspw. Schulen und Universitäten, Straßen und ÖPNV, usw. usf., auch wenn du diese nicht nutzt.

Exakt!

Und genau so finanzieren wir den öffentlichen Rundfunk und das Fernsehen. Yes
Zitieren
#27

(02.08.2018, 20:49)Dienstag schrieb:  Du finanzierst mit deinen Steuern bspw. Schulen und Universitäten, Straßen und ÖPNV, usw. usf., auch wenn du diese nicht nutzt.

Ja, aber das ist ja gerade der Unterschied zwischen "Steuern" und "Beirägen". 

Steuern sind unabhängig von einer Gegenleistung oder einem Anspruch. Steuern treffen jeden, und wenn es nur die MwSt ist, weil man von Hartz IV lebt. Beiträge aber bezahlt nur, wer auch etwas davon hat oder haben will. Also z.B. zahlt nur derjenige "Erschließungskostenbeiträge", dessen Grundstück mit einer bestimmten Maßnahme auch erschlossen wurde. Wenn man keine Erschließungskostenbeiträge bezahlen möchte, kauft man einfach kein Grundstück, dann muss man die Beiträge auch nicht bezahlen.

Der Rundfunk-"Beitrag" ist eben keine Steuer, trifft aber trotzdem alle, unabhängig von der Nutzung und vom Interesse, und deswegen ist das Urteil des BVerfG von der Systematik her falsch.

Ich kann nur hoffen, dass jemand mit genau dieser Begründung nochmal vor dem BVerfG klagt. Das sollte dann nämlich eigentlich klappen.
Zitieren
#28

(02.08.2018, 18:34)forest schrieb:  Ist zwar ein F+ Artikel, aber der Gedanke kommt durch

Zitat:Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das usw.

Das Bundesverfassungericht bezieht ausschließlich nur zu den Punkten die in der Klage formuliert sind Stellung. Das Bundesverfassung beantwortet doch keine Fragen in einer Verhandlung, die nicht Gegenstand der Verhandlung sind.
Zitieren
#29

(02.08.2018, 18:34)forest schrieb:  Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.

Warum klagt dann keiner vor dem Bundesverfassungsgericht?   At
Zitieren
#30

(02.08.2018, 21:58)Bogdan schrieb:  Warum klagt dann keiner vor dem Bundesverfassungsgericht?   At

Bedenken, Bedenken, Bedenken..., die Pfründe!

Gauweiler hätte das Zeug dazu; eigentlich wäre die SPD zuständig, aber auch jede andere anständige Partei... Blush

Es müsste eine/r sein, der nicht im Rundfunkrat sitzt, und da wird es schon duster.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste