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#1

Zitat:Am Ende brach Ferhat Kalpaslan zusammen, innere Blutungen, Krankenhaus. Er überlebte nur knapp. Mehrere Nebenjobs hatte er zwischenzeitlich, arbeitete sieben Tage die Woche und alles nur, um Abmahnungen zu bezahlen.

Über das Internet verkauft Kalpaslan nebenberuflich Computerzubehör. Alles lief gut, bis er 2015 bei einigen Produkten einen Fehler bei der Rückgabeerklärung machte. Durch Zufall wurden Anwälte und Vereine auf ihn aufmerksam, die mit Abmahnungen ihr Geld verdienen.

Kalpaslan ist nur einer von Abertausenden Selbstständigen, die die Anwälte und Abmahnvereine systematisch wegen Kleinigkeiten abmahnen und so in den Ruin treiben. Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Gesetzes festgeschrieben, unternommen hat die Politik bisher aber nichts.

Ursprünglich waren Abmahnungen ein probates Instrument, das half, Gerichte zu entlasten. In der Praxis aber missbrauchen einige Anwälte und Vereine das Konzept und haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht.

Hintergrund ist, dass in Deutschland nur Konkurrenten aus derselben Branche oder aber Wettbewerbsvereine klagen dürfen. Ob Letztere aber klageberechtigt sind, ist oft nicht zu erkennen.

http://www.sueddeutsche.de/digital/onlin...-1.4010771 

Mit dem Abmahnwahnsinn gehört mal gründlich aufgeräumt.

Das Weitere wäre, Rechtsanwält*innen mindestens ihre Zulassung zu entziehen, wenn sie bei  zumindest Zivilprozessen nachweislich und vorsätzlich falsche Angaben machen. Das hat mit Verteidigung ihrer Mandantschaft nichts zu tun, sondern ist schlicht Betrug; Betrug am Recht und Betrug des Gerichts.


Natürlich gibt es den Prozessbetrug; allerdings nur in Fällen von Vermögensschäden.


Zitat:Der Versuch  eines Prozessbetruges beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachenbehauptung  innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Dabei muss sich die Partei dessen bewusst sein, dass die Behauptung unwahr ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug 

Bei der Verfolgung ist es wie mit den Krähen und ihren Augen.
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