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Datenschutz-Grundverordnung
#11

(26.05.2018, 12:16)messalina schrieb:  Wie ist das jetzt eigentlich mit Smartphone-Fotos? Wenn man das so liest, darf man ja jetzt überhaupt niemanden mehr fotografieren, oder? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Weil ich kann ja nicht von allen die da zufällig auf dem Bild sind eine schriftliche Einwilligung holen.

Ich glaube, wenn mir da jetzt mal einer dumm kommt, kucke ich einfach lieb und sage "aber ich habe ja gar keine SD-Karte in meinem Samsung" [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_241.gif ]

Isch 'abe gar keine Auto. 

Quatsch. Es gibt nach wie vor die Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass du alles aufnehmen darfst, was dir tägllich so vor die Nase kommt. Ausnahmen gibt es natürlich bei Militärgeländen und so etwas, aber dort ist das Fotografieren nicht wegen der DSGVO verboten.

Andererseits gibt es auch das Recht am eigenen Bild. 

Es ist ein bisschen kompliziert, aber man kann es aufdröseln. Es gibt die Panoramafreiheit, das Recht am eigenen Bild und auch das Urheberrecht, und jetzt gibt es auch noch die DSGVO. Und das alles widerspricht sich scheinbar irgendwo. Aber so ist es nicht.

Also, eine Straßenszene darf man fotografieren, ohne die Leute, die zufällig mit auf dem Bild landen, um Erlaubnis bitten zu müssen.  
Aber: Nur, solange sie nur "Beiwerk" auf dem Foto sind.
Stelle ich jemanden, den ich zufällig auf der Straße sehe, in den Mittelpunkt meines Fotos, mache ihn sozusagen zum zentralen Element des Bildes, dann muss ich ihn um Erlaubnis fragen. Dann kommt nämlich sein "Recht auf das eigene Bild" ins Spiel und überwiegt meine "Panoramafreiheit". (Wie zentral die Person im Bild sein muss, damit das so ist, müsste im Zweifel ein Gericht am konkreten Foto entscheiden.) 

Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Da wird es noch komplizierter, aber keine Angst, wir kriegen auch das hin.  

Stell dir vor, du gehst zum Fotografen und lässt ihn Portraitfotos von dir machen, beispielsweise für eine Bewerbung auf einen Job. Panoramafreiheit fällt schon mal aus, denn da bist ja nur du drauf und sonst nichts. Und dann möchtest du aber nicht nur Abzüge von den Fotos mitnehmen, sondern auch die originalen Bilddateien aus seiner Kamera. Das darfst du zweifellos, denn es ist ja ein Bild von dir (geben muss er es dir nicht unbedingt, aber er muss es mindestens löschen, wenn du das von ihm verlangst). Aber er hat das Foto aufgenommen, egal was drauf ist, und deshalb hat er das Urheberrecht daran. Man löst das in der Praxis so, dass es vier Abzüge für 15 € gibt und die Bilddatei, mit der du dann anfangen kannst, was du willst, ist Verhandlungssache (kostet dich aber erfahrungsgemäß, ich hab das schon mal durchgezogen, 60 € oder so, wenn du sie auch haben willst oder aus Gründen haben musst). Da überwiegt also sein Urheberrecht an seiner Arbeit dein Recht am eigenen Bild von dir und du musst in den sauren Apfel beißen und die 60 € abdrücken, sonst kriegst du die Datei nicht. 

Andersrum haben natürlich Fotografen immer als Werbung Bilder der Kundschaft im Schaufenster stehen. Und wenn er dein Bild als Werbung im Schaufenster verwenden will, dann muss er dich um Erlaubnis fragen und du kannst mit ihm über einen Preis dafür verhandeln, den er dir dafür zahlen muss, wenn du willst. Oder es ihm auch strikt untersagen, aber dann gibt's auch kein Bild von dir im Schaufenster und kein Geld für dich. In dieser Ausgangslage überwiegt nämlich dein Recht am eigenen Bild sein Urheberrecht. 

Du siehst: In der Juristerei gibt es für fast alles eine Lösung. Manchmal ist der Weg dorthin ein bisschen kompliziert und steinig, aber letztlich führen fast alle Straßen nach Rom.
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#12

(26.05.2018, 12:59)messalina schrieb:  Ich glaube das stimmt jetzt aber eben nicht mehr, oder? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif]

Der Herr Wegner ist Fotograf, dazu muss man nicht unbedingt was von Jura verstehen. 

Ich würde in solchen Fragen eher auf Blogs wie netzpolitik.org, spezialisierte Juraforen oder Seiten wie heise.de vertrauen. Jura ist wie gesagt eíne relativ komplizierte Angelegenheit. Und man würde ja auch nicht beim Bäcker nach guter Wurst fragen oder beim Metzger nach schmackhaftem Brot... 

Dann stellt sich das alles nämlich als Sturm im Wasserglas raus. Im Prinzip ändert sich kaum was. Der Wortvogel hat sich neulich damit beschäftigt  und die 12 Jahre und etwa 3500 Artikel seines Blogs speziell noch einmal auf die DSGVO durchesehen, ob er da jetzt vielleicht besser irgendwas löschen sollte. Es gab nicht viel zu tun.

Dass alles, was in den letzten Jahren unter "Bundesjustizminister" firmiert, keine Ahnung von irgendwas hat und nur übers Parteibuch ins Amt gekommen ist, steht außer Frage. Die letzte mit einem blassen Schimmer von irgendwas war die Schnarre, aber die ist verdammt lange her inzwischen.
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#13

Ich hoffe, dass auch Google sein Stalking aufgeben oder einschränken muss (in Europa). Das nervt ja höllisch.
Wenn ich ein Foto im 7Tischwald mache, so 100 m vom Parkhäusl weg, kommt von Google die Anfrage mit Standortbezeichnung "Biergarten Parkhäusl", ob ich das veröffentlichen will!? Ich krieg jedes Mal einen Schreck, da ich meine Standortermittlung immer ausgeschaltet habe. Devil
Wie kommt das?
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#14

(26.05.2018, 14:18)messalina schrieb:  Aber bei Fotos ist der Wortvogel schon ziemlich vorsichtig, oder? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Und um die geht es mir ja, weil ich fotografiere doch so gerne die Sitzsteine am Kö, also die auf denen zufällig immer die Flüchtlinge so "als Beiwerk" sitzen. Und die sind wirklich die letzten, wegen denen ich mir jetzt auch noch wegen der DSGVO Gedanken machen will.

Dann müssen Sie eben abwarten, bis die Steine frei sind, vorher dürfen Sie nicht fotografieren. Ihr Justitiar wird Ihnen das gerne bestätigen!
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#15

Er, dessen Name nicht genannt werden darf. 

[Bild: http://fs1.directupload.net/images/180528/elqi4ynz.jpg ]

DSGVO-konform seit 1997. 

(In Waldorfschulen: Er, dessen Name nicht getanzt werden darf.)
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#16

(28.05.2018, 13:28)PuK schrieb:  Er, dessen Name nicht genannt werden darf. 

[Bild: http://fs1.directupload.net/images/180528/elqi4ynz.jpg ]

DSGVO-konform seit 1997. 

(In Waldorfschulen: Er, dessen Name nicht getanzt werden darf.)

Aber vermutlich weißt du, dass auch du gelegentlich kompetente Beratung benötigst,
obwohl dir bekannt ist, dass Mono log!
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#17

(28.05.2018, 13:51)Lueginsland schrieb:  Aber vermutlich weißt du, dass auch du gelegentlich kompetente Beratung benötigst,
obwohl dir bekannt ist, dass Mono log!

Ja, weiß ich. Ich kann mich in der Bosna-Stube am Judenberg immer so schlecht entscheiden, ob ich den Jaguar oder den Super-Jaguar nehmen soll oder ob ich vielleicht lieber in den Dönerladen gegenüber gehen soll. Oder gleich in die Haifischbar. Da ist eine kompetente Beratung total hilfreich.
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#18

Zitat:Bekanntermaßen nutzte Facebook die Einwilligung in die neuen Datenschutzbedingungen gleich mal dafür, Nutzer zu fragen, ob die Gesichtserkennung aktiviert werden soll. Damit sollen Nutzer auf Fotos und in Videos identifiziert werden können, ohne dass sie jemand markiert.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/daten...09890.html 

Die überwiegende Mehrheit dürfte den neuen Datenschutzbedingung zu gestimmt haben, ohne sich diese durchzulesen. Daher dürften sie kaum Ahnung davon haben, dass die Gesichterkennung aktiviert wurde. Da ist aber nicht Facebook Schuld. Der Nutzer der etwas zustimmt ohne es gelesen zu haben, ist dafür verantwortlich.
Ich kann nicht sagen ob man der Gesichterkennung im einzelnen widersprechen konnte oder ob man sie deaktivieren kann.
Die rechtliche Bewertung überlasse ich den Gerichten. Ob es dazu kommen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
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#19

(28.05.2018, 16:17)Udo schrieb:  Die überwiegende Mehrheit dürfte den neuen Datenschutzbedingung zu gestimmt haben, ohne sich diese durchzulesen. Daher dürften sie kaum Ahnung davon haben, dass die Gesichterkennung aktiviert wurde. Da ist aber nicht Facebook Schuld. Der Nutzer der etwas zustimmt ohne es gelesen zu haben, ist dafür verantwortlich.
Ich kann nicht sagen ob man der Gesichterkennung im einzelnen widersprechen konnte oder ob man sie deaktivieren kann.
Die rechtliche Bewertung überlasse ich den Gerichten. Ob es dazu kommen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das dürfte verboten sein. Denn da können ja Leute drauf sein, die gar nicht bei Facebook sind und deshalb gar nicht widersprechen können. Und wenn ein Foto oder Video, das irgendjemanden zeigt, im Internet steht, dann ist das zunächst mal nicht so schlimm. Es weiß ja höchstens zufällig ein Verwandter, Arbeitskollege, Freund oder Nachbar, um wen es sich handelt. Wenn aber daneben steht " Exclamation <- Max Mustermann, geboren am 1. April 1966 in Musterhausen, wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstraße 12", dann wird es extrem kritisch.

So ähnlich, wie wenn einer deiner Bekannten seine "Kontakte", also das Telefonbuch aus dem Handy oder die gesammelten E-Mail-Adressen seiner Bekannten hochlädt. Dann kennst du zwar den, wolltest aber womöglich noch nie etwas mit dem Fratzenbuch zu tun haben. Und auf einmal bist du mit Telefonnummer in deren Datenbank und hast nicht mal etwas davon gemerkt.

Solche Praktiken gehören natürlich unterbunden.  

Facebook müsste das natürlich abschalten bzw. hätte es erst gar nicht einführen dürfen, zumindest in der EU. Das geht so gar nicht. Das ginge auch mit der alten Gesetzeslage nicht, aber momentan kocht die Diskussion über das Thema halt und Facebook führt so etwas neu ein, als ob sie nicht längst mitbekommen hätten, wie die Europäer das sehen. Natürlich hat der Herr Zuckerberg das mitbekommen. Aber sie lassen es halt drauf ankommen. Wenn jetzt noch jemand käme und die DSGVO auch wirklich auf Facebook und die Gesichtserkennung anwendete, dann hätte dieses Schmarrngesetz wenigstens irgendwas Positives bewirkt. 

Irgendwie habe ich meine Zweifel, dass es dazu kommen wird. Es werden jede Menge kleine Blogs daran glauben müssen und Facebook wird völlig unbeeindruckt weitermachen. Die sind zu finanzstark und einflussreich, um ernsthaft und nicht nur symbolisch bestraft zu werden. Außerdem würde ich mir als Zuckerberg notfalls von der EU gar nichts sagen lassen. Einfach mal für vier Wochen das Facebook für IPs aus Europa sperren. So wie es beispielsweise die Chicago Tribune  und die L.A. Times  gemacht haben. Das merken hier nur wenige. Aber bei Facebook würden sie es fast alle merken. Den Shitstorm gegen die EU, der dann entsteht, will man in Brüssel ganz bestimmt um jeden Preis vermeiden.
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#20

(28.05.2018, 16:39)messalina schrieb:  Ahja [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_034.gif ]

Thumbup1   --       [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_034.gif ][Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_034.gif ]   Udos Bemühungen den Beiträgezähler brummen lassen!

Die überwiegende Mehrheit ...  darüber hat er Kenntnis, kennt er doch auch die breite Mitte --- die Mehrzahl aller Deutschen usw.

Ich kann nicht sagen ob ...

entzieht sich meiner Kenntnis ...
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