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Bayern will Depressive als „potenzielle Straftäter“ behandeln
#1

Zitat:Journalist Heribert Prantl etwa schreibt in der „Süddeutschen Zeitung“ : „Bayern plant ... eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen.“

...
Prantl sieht in dem Entwurf für das neue bayerische PsychKG eine „Mollathisierung des Rechts“. Zitat: „Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt“, heißt es in dem Kommentar  weiter.

https://www.welt.de/politik/deutschland/...ndeln.html 

Neues Polizeigesetz, neues PsychKG
Die CSU zwingt mich SPD zu wählen. Bitter ganz ganz bitter. Cry
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#2

(16.04.2018, 18:39)Udo schrieb:  Neues Polizeigesetz, neues PsychKG
Die CSU zwingt mich SPD zu wählen. Bitter ganz ganz bitter. Cry

Nicht gleich den Wahlzettel die Flinte in einen Korn werfen.
Gibt es schon in Hessen  und es wird nicht so einfach weggesperrt, ........

Zitat:Es regelt, unter welchen Umständen ein psychisch kranker Mensch gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten werden kann. Über die ersten 24 Stunden dieser „Zwangsunterbringung“, so das Fachwort, entscheidet künftig der Arzt. Danach wird, wie bisher schon, ein Amtsrichter hinzugezogen. 
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#3

(16.04.2018, 19:08)messalina schrieb:  Ich hoffe soo sehr, dass das kommt und dass sie dann auch genügend Krankenhäuser so umbauen wie das BKH, wo sie jetzt eine neue ausbruchssichere Abteilung in Betrieb genommen haben. 50 Prozent der Flüchtlinge sind nämlich psychisch krank und wenn man die alle endlich wegsperren würde, wäre das eine Kriminalprävention, die uns Hunderttausende Straftaten von denen ersparen würde.

...(....

Das BKH kennen Sie ja schon recht gut von innen.

Jetzt sagen Sie endlich, was ich mit Edathy zu tun habe und wann/wo ich  Freunde geoutet habe! (post # 26)
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#4

Es gibt schon ewig das Bayerische Unterbringungsgesetz . Hat sich was mit mit "ich bin freiweillig gekommen, also kann ich auch jederzeit wieder gehen". Von wegen. Ein Bezirkskrankenhaus und ein Gefängnis haben gemeinsam, dass man viel leichter hinein kommt als hinaus. 

Nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz bleibst du erst mal 24 Stunden da, wenn "der Leiter der Anstalt" (oder sein Stellvertreter) das anordnet. Rechtsmittel dagegen kannst du nicht einlegen, weil es keine gibt. 

Vor Ablauf dieser 24 Stunden muss dann ein Vormundschaftsrichter kommen. Dem kannst du deine Position darlegen. Und auch die Ärzte (regelmäßig zwei bei solchen Dingen) werden ihre Position darlegen. Und dann wird der Richter sagen: "Wissen Sie, Herr oder Frau XY, ich bin kein Mediziner und Sie sind krank. Ich bin Jurist und muss mich im Zweifel auf den Rat der Mediziner verlassen. Schon, damit wir alle Amtshaftungsproblemen aus dem Weg gehen. Und da drüben sitzen zwei Mediziner, die beide meinen, dass Sie noch eine Weile in der KIinik bleiben sollten. Und deshalb beschließe ich das jetzt so."

Und dann schreibt der das so in seinen Beschluss. So ein Beschluss geht (immer, da gibt's kein Wenn und Aber) über genau 6 Wochen. Und der Richter kommt auch nicht jede Woche vorbei und guckt, ob es dem Patienten schon besser geht, Sondern man bleibt dann für diese 6 Wochen definitiv drin. Und dann darf man entweder raus oder kriegt einen neuen Beschluss, auch wieder über 6 Wochen.

Sollte man auf die kühne Idee kommen, zu flüchten, und sollte sich eine Gelegenheit dazu ergeben, bringt einen das auch nicht viel weiter. Die fackeln im BKH nicht lange, wenn ein Patient fehlt. Die melden das sofort der Polizei und der abgängige Patient ist dann in der Personenfahndung. Das heißt, dass jede Polizeistreife in (z.B.) Augsburg und Umgebung nach einem fahndet. Und dementsprechend sind Leute, die es versuchen, in den allermeisten Fällen ziemlich schnell wieder da. Solche Fluchten berechnen sich nach Minuten und Stunden, nicht nach Tagen oder Wochen.

Das ist die Rechts- und Sachlage bisher. Und was genau sollte ein neues Gesetz da jetzt noch willkürlicher machen können?

Ich schätze die Gefahren, die in diesem neuen Gesetz liegen, eher als "subtiler" ein. Das hängt mit der Speicherung zusammen. Grundsätzlich sollte der Staat überhaupt keine Gesundheitsdaten seiner Bürger speichern dürfen, damit fängt es schon an. Die Krankenkasse sollte das natürlich dürfen, aber der Staat nicht. Ich weiß nicht, wo Leute Jura gelernt haben, die solche Gesetzesentwürfe schreiben. Das ist schon schematisch völlig falsch, das "kann" man juristisch gar nicht so denken. Aber egal, in Bayern geht viel.

Persönlich ist mir aufgefallen, dass es gerade in großen Krankenhäusern wie dem ZK natürlich auch Datenbanken über Patienten gibt, die schon mal da waren. Und dass man dann leicht in eine Fehldiagnose rutscht, wenn es diesmal was anderes ist. Die sehen sich nämlich erst die Daten über den Patienten an, die sie schon haben, und dann erst den Patienten. Und dann gehen sie zwangsläufig schon mit einem gewissen "Bias", um nicht zu sagen mit einer vorgefertigten Meinung über die Ursache der aktuellen Beschwerden zum Patienten. Ärzte machen das gerne so. Selbst, wenn man einen ausdrücklich beauftragt, eine "zweite Meinung" zu äußern, will er meistens die Akten, die bereits existieren, sehen. Dann ist seine zweite Meinung aber nicht mehr unvoreingenommen. Es ist wirklich schwierig, eine zweite Meinung (auf die man ein Recht hat, auch als Kassenpatient) zu kriegen, ohne offenbaren zu müssen, was andere Ärzte schon untersucht haben und was dabei "herausgekommen" ist. Und das betrifft natürlich die Ärzteschaft grundsätzlich, das ist also nicht nur auf psychische Krankheiten bezogen.

An diesem neuen Gesetz ist der Haken also wahrscheinlich, dass noch mehr Leute in Diagnosen "hängenbleiben", die gar nicht mehr zutreffen, als bisher schon. Weil das eben so läuft bei den Ärzten. Dass gar nicht mehr richtig untersucht wird, wenn "sowieso schon alles in den Akten steht". Da steckt gar keine böse Absicht dahinter, sondern das ist der ganz normale Arbeitsablauf.
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#5

Zitat:PuK   Es gibt schon ewig das Bayerische Unterbringungsgesetz 

Liest sich eigentlich nicht übel:

Zitat:Aus dem Gutachten muß auch hervorgehen, ob der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun und ob von seiner persönlichen Anhörung erhebliche Nachteile für seine Gesundheit oder eine Gefährdung Dritter zu besorgen sind.

aus Art. 7 Vorbereitendes Verfahren

Wenn einer sagt, ich will wieder heim, ist er offensichtlich in der Lage, seinen Willen kundzutun.
(Kund zu tun hätte ich jetzt auseindergeschrieben, aber wenns im Gesetz so steht... Innocent )



Ah, du hast nachgelegt. Das mit der zweiten  (unabhängigen!) Meinung hat Mollath jahrelang rauf- und runtergebeten. Es half ihm nichts. Prantl (SZ) spricht von der Mollathisierung   des Rechts.
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#6

Übermorgen läuft übrigens "Der SPK-Komplex" in den Kinos an.

Es geht darin um das Sozialistische Patientenkollektiv, das sich im Zuge der 68er-Bewegung für die Rechte von Patienten in Psychiatrien eingesetzt hat. Später gab es von diesem Kollektiv aus auch Verbinduńgen zur RAF. (Mehr darüber hier .)
[Video: https://vimeo.com/262447440 ]
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#7

(17.04.2018, 20:26)PuK schrieb:  Übermorgen läuft übrigens "Der SPK-Komplex" in den Kinos an.

Es geht darin um das Sozialistische Patientenkollektiv, das sich im Zuge der 68er-Bewegung für die Rechte von Patienten in Psychiatrien eingesetzt hat. Später gab es von diesem Kollektiv aus auch Verbinduńgen zur RAF. (Mehr darüber hier .)
[Video: https://vimeo.com/262447440 ]
Heftige Aussage,............dass der Faschismus eher aus den Staatsapparaten als von Straßennazis drohe.
Allerdings auch nicht von der Hand zu weisen, vor allem wenn man so gewisse Entwicklungen betrachtet.
Da man nie wissen kann wer wann mal an den Schalthebeln sitzt sollte doch sehr darauf geachtet werden welche "Möglichkeiten" dazu schon im Vorfeld eröffnet werden.
Jegliche "Werkzeuge" können sinnvoll gebraucht aber auch missbraucht werden.
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