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Falsch geparkt, 1.000 Euro ärmer
#1
Thumbs Down 

Zitat:Wer sein Auto gerne mal unkonventionell abstellt, wird sich vielleicht für dieses Urteil interessieren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Falschparker, der im Stadtgebiet mit dem Auto rund eine Stunde die Straßenbahn blockierte, zur Zahlung von knapp 1.000 Euro.
http://www.lawblog.de/index.php/archives...ro-aermer/ 

Bleibt zu hoffen, dass sich die Versicherung das Geld vom Kunden zurück holt. Die Strafen für falsches parken schrecken doch niemand mehr. Erst am Sonntag konnte ich beobachten, wie auf der Jakoberwallstraße zwei PKW auf dem Radstreifen im absoluten Halteverbot stundenlang geparkt waren. 50 Meter weiter gibt es einen gebührenpflichtigen Parkplatz, gleich daneben ist die Einfahrt zum Parkhaus der City-Galerie. Irgendwelche Knöllchen? Fehlanzeige! Stur
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#2

(11.04.2018, 09:15)Klartexter schrieb:  
Bleibt zu hoffen, dass sich die Versicherung das Geld vom Kunden zurück holt. Die Strafen für falsches parken schrecken doch niemand mehr. Erst am Sonntag konnte ich beobachten, wie auf der Jakoberwallstraße zwei PKW auf dem Radstreifen im absoluten Halteverbot stundenlang geparkt waren. 50 Meter weiter gibt es einen gebührenpflichtigen Parkplatz, gleich daneben ist die Einfahrt zum Parkhaus der City-Galerie. Irgendwelche Knöllchen? Fehlanzeige! Stur

Wie sind die Regelung in der Stadt Augsburg, dass Auto abschleppen zu lassen.

In Augsburg fehlen auch die Personen, wie Knöllchen-Horst. Sehr sehr schade, dass sich keiner bereit erklärt.
PS: und jetzt fehlt nur noch der Hinweis, dass ich es ja machen könnte. Lol Lol
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#3

(11.04.2018, 09:23)Udo schrieb:  In Augsburg fehlen auch die Personen, wie Knöllchen-Horst. Sehr sehr schade, dass sich keiner bereit erklärt.
PS: und jetzt fehlt nur noch der Hinweis, dass ich es ja machen könnte. Lol Lol

Den braucht man hier nicht, wir haben das Ordnungsamt und die Polizei. Aber Deutschland könnte sich die Schweiz als Vorbild nehmen, die sind nicht so zimperlich: http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm 
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#4

(11.04.2018, 09:33)Klartexter schrieb:  Den braucht man hier nicht, wir haben das Ordnungsamt und die Polizei. Aber Deutschland könnte sich die Schweiz als Vorbild nehmen, die sind nicht so zimperlich: http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm 

Ich bin sofort dafür. Die Bussgelder in Deutschland haben den Namen nicht verdient. Ich würde es umbenennen in Streicheleinheit oder so ähnlich.
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#5

(11.04.2018, 09:15)Klartexter schrieb:  
Bleibt zu hoffen, dass sich die Versicherung das Geld vom Kunden zurück holt. 

Welche Versicherung? Die Kfz-Haftpflicht nicht und die Privathaftpflicht wegen Vorsatzes kaum.
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#6

(11.04.2018, 09:45)forest schrieb:  Welche Versicherung? Die Kfz-Haftpflicht nicht und die Privathaftpflicht wegen Vorsatzes kaum.

forest, einfach das Urteil lesen! Geklagt hat die Betreiberin der Straßenbahn gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die nicht einsehen wollte, dass sie zahlen sollte. Aus dem Artikel:

Zitat:Die Verkehrsgesellschaft argumentierte, sie sei nach dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, bei Betriebsstörungen unter Aufbietung aller vertretbaren Mittel die Weiterreise zu ermöglichen. Dies sei mit dem Taxi-Ersatzverkehr erfüllt worden.

Das Gericht sah das ebenso. Es bescheinigte dem Autofahrer eine schwerwiegende Eigentumsverletzung. Juristisch war damit der Weg frei zum Schadensersatz. Einzelheiten des Urteils lassen sich in der Begründung nachlesen. 

http://www.lawblog.de/index.php/archives...ro-aermer/ 


Ich muss los, die Dult wartet.
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#7

(11.04.2018, 09:59)Klartexter schrieb:  forest, einfach das Urteil lesen! Geklagt hat die Betreiberin der Straßenbahn gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die nicht einsehen wollte, dass sie zahlen sollte.

Sorry, habs zwar gelesen, aber das gleich am Anfang überlesen:

Zitat:Die Klägerin betreibt das öffentliche Straßenbahnnetz in Frankfurt am Main,
die Beklag
te zu 1) ist Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs XXX (im Folgenden: „Beklagtenfahrzeug“).

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...rz2018.pdf 
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