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Verliert die Stadt 28 Millionen?
#1

Es scheint hier gar kein Aufreger zu sein, dass der Stadt Augsburg durch ein Organisationsversagen vllt. 28 Mio durch die Lappen gehen.

Ein Antrag auf Fördermittel für die freien Kindergartenträger wurde nicht fristgerecht gestellt. Im Grunde ist das Geld, das die Stadt nur durchreicht. Die freien Träger von nichtstädtischen Kindergärten haben Ansprüche auf Zuschüsse für ihre Leistungen. Diese müssen sie bis 30.04. jeden Jahres bei der Stadt einreichen. Diese muss die Ansprüche prüfen und leitet sie dann geammelt spätestens am 30.06. an die Aufsichtsbehörde Regierung von Schwaben weiter. Diese gewährt dann die Mittel von Land (Großteil) und Bund (kleinerer Teil). Im Jahr 2017 kam es zu einer Panne: Weil am 29.06. (ein Donnerstag) noch Unterlagen eines freien Trägers ordnungsgemäß fertig gestellt wurden, konnte der zuständige SB erst an diesem Tag den Antrag an die RvS abgeben (seit Jahren nur noch online möglich). Dabei kam es aber zu einem Absturz des PC, so dass der Antrag nicht rausging. Der Mitarbeiter wurde an eben diesem Tag noch krank und ging am Nachmittag nach Hause, erschien am nächsten Tag nicht. Erst am darauffolgenden Montag (03.07) wurde das Missgeschick bemerkt und der Antrag an die RvS geleitet. Zu spät.

Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.

Der OB zog die Sache an sich (löblich - er weicht Schwierigkeiten jedenfalls nicht aus) und versucht in Gesprächen eine Lösung zu finden, die der Stadt das finanzielle Desaster erspart.

Sicherlich ist es notwendig bei Beträgen in dieser Höhe sicher zu stellen, dass eine Verfristung nicht vorkommen kann. Dann muss man eben ggf. mal einem freien Träger, der seinen Antrag nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gestellt hat, die Fördermittel verweigern, statt zu versuchen den Antrag zu heilen und damit zu riskieren, dass ALLE Gelder den Bach runtergehen. Das eine liegt in der Verantwortung der Kindergartenträger - das andere dann nämlich bei der Stadt.

Interessant wäre auch die Klärung der Frage, ob man, wenn eine Antragstellung nur noch elektronisch möglich ist durch eine postalisch überbrachte im Notfall die Frist wahren könnte.

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...12546.html 
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#2

(23.03.2018, 10:17)Sophie schrieb:  Es scheint hier gar kein Aufreger zu sein, dass der Stadt Augsburg durch ein Organisationsversagen vllt. 28 Mio durch die Lappen gehen.

Ein Antrag auf Fördermittel für die freien Kindergartenträger wurde nicht fristgerecht gestellt. Im Grunde ist das Geld, das die Stadt nur durchreicht. Die freien Träger von nichtstädtischen Kindergärten haben Ansprüche auf Zuschüsse für ihre Leistungen. Diese müssen sie bis 30.04. jeden Jahres bei der Stadt einreichen. Diese muss die Ansprüche prüfen und leitet sie dann geammelt spätestens am 30.06. an die Aufsichtsbehörde Regierung von Schwaben weiter. Diese gewährt dann die Mittel von Land (Großteil) und Bund (kleinerer Teil). Im Jahr 2017 kam es zu einer Panne: Weil am 29.06. (ein Donnerstag) noch Unterlagen eines freien Trägers ordnungsgemäß fertig gestellt wurden, konnte der zuständige SB erst an diesem Tag den Antrag an die RvS abgeben (seit Jahren nur noch online möglich). Dabei kam es aber zu einem Absturz des PC, so dass der Antrag nicht rausging. Der Mitarbeiter wurde an eben diesem Tag noch krank und ging am Nachmittag nach Hause, erschien am nächsten Tag nicht. Erst am darauffolgenden Montag (03.07) wurde das Missgeschick bemerkt und der Antrag an die RvS geleitet. Zu spät.

Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.

Der OB zog die Sache an sich (löblich - er weicht Schwierigkeiten jedenfalls nicht aus) und versucht in Gesprächen eine Lösung zu finden, die der Stadt das finanzielle Desaster erspart.

Sicherlich ist es notwendig bei Beträgen in dieser Höhe sicher zu stellen, dass eine Verfristung nicht vorkommen kann. Dann muss man eben ggf. mal einem freien Träger, der seinen Antrag nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gestellt hat, die Fördermittel verweigern, statt zu versuchen den Antrag zu heilen und damit zu riskieren, dass ALLE Gelder den Bach runtergehen. Das eine liegt in der Verantwortung der Kindergartenträger - das andere dann nämlich bei der Stadt.

Interessant wäre auch die Klärung der Frage, ob man, wenn eine Antragstellung nur noch elektronisch möglich ist durch eine postalisch überbrachte im Notfall die Frist wahren könnte.

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...12546.html 

Na toll
Eventuell 28 Mio. in den Sand gesetzt. 
Dafür hätte man 3 neue Elefantenhäuser bauen können.Cry

Es hat trotz 4 Augen Prinzip nicht funktioniert. Hhm Vier Augen Prinzig sollte eigentlich ausreichen. Was mir im Artikel zu kurz kommt, ist die Verantwortung des Referatsleiters und den anderen Vorgesetzten Den OB nehme ich dabei aus. Irgendetwas sollten die Referatsleiter auch alleine hinbekommen. Bei einen Antrag der 28 Mio. einbringt, hat sich der Referatsleiter aus meiner Sicht persönlich zu kümmern, dass der Antrag gestellt wurde. Wenn er man Donnerstag zum Feierabend keine Meldung über das erfolgreiche abschicken des Antrages hat, ist es seine Aufgabe am Freitag dafür zu sorgen, dass der Antrag gestellt wird. Notfalls muss er den Hammer in der Abteilung kreisen lassen.

Ich bin froh das Herr Gribl die Wahl zum OB gewonnen hat.
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#3

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Terminus festikus, muß aber gut begründet sein und muß man dem Dr. jur. OB nicht sagen. Wie im Bericht dargelegt, arbeitet er dran. Wenn der PC spinnt, hätte man das per Telefon sagen können und Nachfrist beantragen. Der Flurfunk funktioniert normalerweise und nicht nur bei Behörden gut. Hm, war der Mitarbeiter/ die -in so krank, vielleicht mental, daß...? Nicht auszudenken! At

Er/sie wird ein bißchen an höherer Gewalt schnuppern, auch so ein Terminus... Innocent
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#4

(23.03.2018, 10:17)Sophie schrieb:  Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.

Und Bürokratie ist eben Bürokratie. No

Ich habe es vor Jahren mal selbst erlebt. Die Stadt München hat damals während des Jahres die Bewerbungsfrist für die Auer Dult geändert. Viele Jahre  war der 31. Januar der Stichtag, dann hat man ihn auf den 31.12. verlegt und das im Amtsblatt veröffentlicht. Nur - welcher Auswärtige liest das Münchner Amtsblatt wohl? Kurz und gut, ich habe damals am 1. Januar per Mail meine Platzgesuche an die Stadt München geschickt. Aber diese wurden wegen Fristversäumnis nicht akzeptiert und ich musste ein ganzes Jahr pausieren. Das ging übrigens vielen anderen Kollegen auch so.

Was mich an der Sache ärgert und wo ich Parallelen zu Augsburg sehe: Hätte ich per Post am 31.12. die Unterlagen geschickt, dann wären meine Platzbewerbungen akzeptiert worden. Der zuständige Sachbearbeiter hätte sie genauso erst am 2. Januar bekommen wie meine Mail, denn am 1. Januar wird in der Verwaltung nicht gearbeitet. Beim Augsburger Fall ist es genauso. Selbst wenn der Mitarbeiter am Freitag erst zum Feierabend die Daten übermittelt hätte, so hätte die RvS auch erst am Montag darüber verfügt. Offenbar hat man das seinerzeit bei der RvS auch so gesehen.

Wenn dann so ein Paragraphenreiter meint, hier einen Aufstand machen zu müssen, dann bestätigt das nur mein Vorurteil, dass viele Bürokraten die Vorschrift über alles stellen. Hier ist ja niemand ein materieller Schaden entstanden, es wurde lediglich eine Frist leicht überschritten. Man hätte das mit einem kurzen Telefonat abklären und bereinigen können, aber dazu war man offensichtlich nicht fähig. Reinhard Mey hat das auch mal festgestellt:

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=MJbn5BtAEoc ]
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#5

(23.03.2018, 10:17)Sophie schrieb:  Es scheint hier gar kein Aufreger zu sein, dass der Stadt Augsburg durch ein Organisationsversagen vllt. 28 Mio durch die Lappen gehen.

Ein Antrag auf Fördermittel für die freien Kindergartenträger wurde nicht fristgerecht gestellt. Im Grunde ist das Geld, das die Stadt nur durchreicht. Die freien Träger von nichtstädtischen Kindergärten haben Ansprüche auf Zuschüsse für ihre Leistungen. Diese müssen sie bis 30.04. jeden Jahres bei der Stadt einreichen. Diese muss die Ansprüche prüfen und leitet sie dann geammelt spätestens am 30.06. an die Aufsichtsbehörde Regierung von Schwaben weiter. Diese gewährt dann die Mittel von Land (Großteil) und Bund (kleinerer Teil). Im Jahr 2017 kam es zu einer Panne: Weil am 29.06. (ein Donnerstag) noch Unterlagen eines freien Trägers ordnungsgemäß fertig gestellt wurden, konnte der zuständige SB erst an diesem Tag den Antrag an die RvS abgeben (seit Jahren nur noch online möglich). Dabei kam es aber zu einem Absturz des PC, so dass der Antrag nicht rausging. Der Mitarbeiter wurde an eben diesem Tag noch krank und ging am Nachmittag nach Hause, erschien am nächsten Tag nicht. Erst am darauffolgenden Montag (03.07) wurde das Missgeschick bemerkt und der Antrag an die RvS geleitet. Zu spät.

Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.

Der OB zog die Sache an sich (löblich - er weicht Schwierigkeiten jedenfalls nicht aus) und versucht in Gesprächen eine Lösung zu finden, die der Stadt das finanzielle Desaster erspart.

Sicherlich ist es notwendig bei Beträgen in dieser Höhe sicher zu stellen, dass eine Verfristung nicht vorkommen kann. Dann muss man eben ggf. mal einem freien Träger, der seinen Antrag nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gestellt hat, die Fördermittel verweigern, statt zu versuchen den Antrag zu heilen und damit zu riskieren, dass ALLE Gelder den Bach runtergehen. Das eine liegt in der Verantwortung der Kindergartenträger - das andere dann nämlich bei der Stadt.

Interessant wäre auch die Klärung der Frage, ob man, wenn eine Antragstellung nur noch elektronisch möglich ist durch eine postalisch überbrachte im Notfall die Frist wahren könnte.

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...12546.html 

Nur noch elektronisch

Zitat:Die Antragstellung ist inzwischen nur noch elektronisch möglich. Allerdings klappte das nach Aussage des Mitarbeiters aus technischen Gründen nicht. Es steht fest, dass der Mitarbeiter an diesem Tag seinen PC neu starten musste, weil dieser offenbar abgestürzt war. Gegen 16 Uhr verließ der Mitarbeiter dann das Büro, weil er sich krank fühlte, ohne dass der Antrag abgeschickt wurde. Am Freitag kam er nicht zum Dienst mit der Folge, dass der Antrag liegen blieb.

Er musste seinen PC an diesem Tag neu starten, wegen Absturz.
Oh je, da kann man schon krank werden  Innocent
Aber gleich so krank, dass man nicht bis Dienstschluss am Ball bzw. am PC bleiben kann?
Wann ist denn normalerweise Dienstschluss? 17 Uhr? Oder später?
War der PC nach dem Booten funktionsfähig?
Wenn ja, warum wurde der Antrag dann nicht abgeschickt?
Oder stürzte der PC ein weiteres Mal ab?
Das hört sich an wie eine Anekdote aus der digitalen Steinzeit. 

Und weiter:
Zitat:Hintergrund ist, dass die insgesamt 149 Träger der Kindertagesstätten ihre Abrechnungen, die Grundlage für die Förderung sind, bereits Ende April einreichen müssen, die Stadt also zwei Monate Bearbeitungszeit hat. Kiefer erklärte, dass diese Zeit aber auch nötig sei. „Es kann sein, dass es Rückfragen an die Träger gibt, und diese dann erneut etwas einreichen.“ Darum müsse der Bearbeitungszeitraum auch regelmäßig voll ausgeschöpft werden. „Selbst am 29. Juni 2017 wurden noch – im Vier-Augen-Prinzip – Unterlagen eines Trägers geprüft, die in die Endabrechnung der Betriebskosten für 2016 eingeflossen sind.“ Warum es trotz des Vier-Augen-Prinzips, das im Jugendamt seit Jahren gilt, dann möglich war, dass der Antrag nicht abgeschickt wurde, sei noch zu klären, so Kiefer.
Also gab es noch ein Paar Augen. Raffiniert.
Aber wurden die vom anderen Paar Augen, das so plötzlich erkrankt war, nicht informiert und gebeten, die Sache zu erledigen?
Oder hat sich das nicht erkrankte Paar Augen am nächsten Tag, also am Freitag, nicht darum gekümmert? Dieses Paar Augen müsste doch bei so einer wichtigen Sache mit dem anderen Paar Kontakt aufnehmen, sollte man meinen, oder?
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#6

(23.03.2018, 11:58)Serge schrieb:  Nur noch elektronisch


Er musste seinen PC an diesem Tag neu starten, wegen Absturz.
Oh je, da kann man schon krank werden  Innocent
Aber gleich so krank, dass man nicht bis Dienstschluss am Ball bzw. am PC bleiben kann?
Wann ist denn normalerweise Dienstschluss? 17 Uhr? Oder später?
War der PC nach dem Booten funktionsfähig?
Wenn ja, warum wurde der Antrag dann nicht abgeschickt?
Oder stürzte der PC ein weiteres Mal ab?
Das hört sich an wie eine Anekdote aus der digitalen Steinzeit. 

Und weiter:
Also gab es noch ein Paar Augen. Raffiniert.
Aber wurden die vom anderen Paar Augen, das so plötzlich erkrankt war, nicht informiert und gebeten, die Sache zu erledigen?
Oder hat sich das nicht erkrankte Paar Augen am nächsten Tag, also am Freitag, nicht darum gekümmert? Dieses Paar Augen müsste doch bei so einer wichtigen Sache mit dem anderen Paar Kontakt aufnehmen, sollte man meinen, oder?

 - In der Stadt Augsburg gibt es eine Gleitzeitregelung. Ob sie genau auch für diesen Mitarbeiter zutrifft oder Ausnahmen gibt kann ich nicht sagen.

http://www.region-augsburg-gefaellt-mir....-augsburg/ 
- Es gibt keinerlei Hinweise, dass der Mitarbeiter nicht krank gewesen ist. Auch gibt es zu recht keine Information über die Art der Krankheit. Da steht man ganz ganz schnell sehr sehr blöd da, wenn es eine ernsthafte Krankheit war bzw. ist.

- Da der Kollege krank geworden ist, heißt es nicht das der andere Kollege, die anderen paar Augen auch auf Arbeit waren. Es besteht auch die Möglichkeit das die Vertretung im Urlaub, Dienstreise etc. war. Der Bericht gibt keine Auskunft darüber.

- Es ist im Bericht
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#7

(23.03.2018, 12:32)Udo schrieb:   - In der Stadt Augsburg gibt es eine Gleitzeitregelung. Ob sie genau auch für diesen Mitarbeiter zutrifft oder Ausnahmen gibt kann ich nicht sagen.

http://www.region-augsburg-gefaellt-mir....-augsburg/ 
- Es gibt keinerlei Hinweise, dass der Mitarbeiter nicht krank gewesen ist. Auch gibt es zu recht keine Information über die Art der Krankheit. Da steht man ganz ganz schnell sehr sehr blöd da, wenn es eine ernsthafte Krankheit war bzw. ist.

- Da der Kollege krank geworden ist, heißt es nicht das der andere Kollege, die anderen paar Augen auch auf Arbeit waren. Es besteht auch die Möglichkeit das die Vertretung im Urlaub, Dienstreise etc. war. Der Bericht gibt keine Auskunft darüber.

- Es ist im Bericht

Aha. Ja dann ... wie soll ich sagen ... wenn man das zweite Augenpaar mal wirklich braucht, ist es womöglich gar nicht da.
Außerdem stelle ich nicht in Frage, dass das andere Augenpaar krank war. Meine Anmerkung war auch ironisch gemeint, im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die digitale Steinzeit.
Ich frage mich nur, warum von ihm oder vom anderen Augenpaar so gar nichts getan wurde, um den Antrag rechtzeitig auf den Weg zu bringen.

PS: Was ist im Bericht?
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#8

(23.03.2018, 11:58)Serge schrieb:  Nur noch elektronisch


Er musste seinen PC an diesem Tag neu starten, wegen Absturz.
Oh je, da kann man schon krank werden  Innocent
Aber gleich so krank, dass man nicht bis Dienstschluss am Ball bzw. am PC bleiben kann?
Wann ist denn normalerweise Dienstschluss? 17 Uhr? Oder später?
War der PC nach dem Booten funktionsfähig?
Wenn ja, warum wurde der Antrag dann nicht abgeschickt?
Oder stürzte der PC ein weiteres Mal ab?
Das hört sich an wie eine Anekdote aus der digitalen Steinzeit. 

Und weiter:
Also gab es noch ein Paar Augen. Raffiniert.
Aber wurden die vom anderen Paar Augen, das so plötzlich erkrankt war, nicht informiert und gebeten, die Sache zu erledigen?
Oder hat sich das nicht erkrankte Paar Augen am nächsten Tag, also am Freitag, nicht darum gekümmert? Dieses Paar Augen müsste doch bei so einer wichtigen Sache mit dem anderen Paar Kontakt aufnehmen, sollte man meinen, oder?

Also hier mal eine reine Hypothese wie es gewesen sein könnte, die aber nichts entschuldigen soll:

Der zuständige Sachbearbeiter fühlt sich krank, geht aber in die Arbeit, weil er weiß, dass heute noch auf den letzten Drücker die fehlenden bzw. berichtigten Unterlagen von freier Träger x kommen werden, womit dann reichlich spät aber immerhin noch rechtzeitig, der Antrag für die Fördermittel bei der RvS eingereicht werden kann - wie seit Jahren üblich und vorgeschrieben online - weshalb man es auch mal auf einen 'letzten Drücker' anlegen kann - ist ja in zwei Sekunden dort, denkt man.

Beim Absenden des Antrags gibt es Probleme, der PC stürzt ab, muss neu hochgefahren werden. Der SB schickt den Antrag dann wieder weg und nimmt irrtümlich an, dass es diesmal geklappt hat. Dabei hat er irgendwas übersehen - er ist ja auch nicht gut beieinander. Er geht anschließend nach Hause und tut seinem (Vier-Augen-)Vorgesetzten kund, dass er am nächsten Tag aller Voraussicht nach nicht kommen könne - aber der Antrag auf Fördermittel sei draußen. Der Vorgesetzte nimmt wie in allen Jahren zuvor diese Botschaft mit Genugtuung zur Kenntnis (sein evtl. Fehler, sich auf diese Angabe verlassen zu haben, statt es nachzuprüfen) Der Antrag ist aber nicht rausgegangen, was der SB am Montag als er wieder ins Amt kommt bemerkt. Es wird im siedendheiß und er jagt den Antrag (verspätet) nochmal raus. Alles scheint gut zu gehen, da die Regierung von Schwaben Goodwill zeigt und die Gelder freigibt. Er durfte schon erleichtert sein und 10 Stoßgebete zum Himmel schicken bis....

...ich möchte nie in eine solche Situation kommen. Fehler macht jeder - wie schwerwiegend die sind ist jeweils ganz unterschiedlich. Und wie man für die Fehler einstehen muss auch. Ist man ganz oben angekommen, kriegt man für schwerwiegende, milliardenkostende Fehler evtl. sogar noch fette Abfindungen oder Boni.
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#9

(23.03.2018, 11:46)messalina schrieb:  Jetzt kann man gleich mal sehen, ob der neue Ministerpräsident Söder genauso zu Augsburg steht wie Seehofer? Ich glaube, mit Seehofer hätte es OB Gribl leicht hinbekommen.

Der Bund macht Zicken. Deshalb flog die Sache ja überhaupt erst auf.
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#10

(23.03.2018, 10:44)forest schrieb:  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Terminus festikus, muß aber gut begründet sein und muß man dem Dr. jur. OB nicht sagen. Wie im Bericht dargelegt, arbeitet er dran. Wenn der PC spinnt, hätte man das per Telefon sagen können und Nachfrist beantragen. Der Flurfunk funktioniert normalerweise und nicht nur bei Behörden gut. Hm, war der Mitarbeiter/ die -in so krank, vielleicht mental, daß...? Nicht auszudenken! At

Er/sie wird ein bißchen an höherer Gewalt schnuppern, auch so ein Terminus... Innocent

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wäre natürlich eine feine Sache. Scheint aber nicht so einfach zu sein.
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