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Verliert die Stadt 28 Millionen?
#21

(03.04.2018, 09:54)Sophie schrieb:  Ist das ein völlig normaler Vorgang? Ich weiß es nicht. Meines Wissens ernennt ein Referent seine Amtsleiter nicht persönlich. Da wirken doch Personalamt und vor allem Personalausschuss mit. Der Personalausschuss beschließt doch so eine wichtige Personalie, oder irre ich?

Wie kann dann nun die SPD-Fraktion von Kiefer fordern, die Amtsleiterin rauszuwerfen? Das kann er überhaupt nicht durchsetzen.

Natürlich muss etwas passieren - aber eben durch den Stadtrat bzw. seinem Handlungsorgan - dem Personalausschuss, dem im Übrigen Kraft GO der OB vorsitzt.

Ja es ist ein ganz normaler Vorgang. Es steht alles im meinen verlinkten Artikel. Herr Kiefer darf ein Vorschlag machen. Man kann davon ausgehen, dass der Antrag auch begründet wurde. Natürlich entscheiden die entsprechenden Gremien in der Stadt. Dazu gehört auch der Personalrat. Der dürfte aber kaum eine Handhabe haben, sich gegen eine Personalmaßnahme auszusprechen. Die Terminüberwachung lag nach den jetzigen Berichten eindeutig bei der Amtsleiterin.
Im Zweifel müsste die Entscheidung vor den Arbeits- bzw. Verwaltungsgericht standhalten. Welches Gericht entscheidet, hängt davon ab ob sie Arbeitnehmerin oder Beamtin ist. Dies ist mir nicht bekannt.

Zitat:Kiefer sagt, er habe der Verwaltung Vorschläge für personelle Konsequenzen gemacht. Entscheiden müsse unter anderem das Personalamt.
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#22

(03.04.2018, 10:13)derfnam schrieb:  Diese Dame hat sich ihre Position doch vor Gericht erstritten. Die Personalabteilung hatte vorher eine andere Bewerberin bevorzugt. Das gibt der Sache noch eine ganz andere Note.

Wer schon mal ein gerechtes Urteil vor Gericht erstreiten musste,
hat künftig niemals nicht mit Vorurteilen zu rechnen. Wäre ja noch schöner!
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#23

(03.04.2018, 10:13)derfnam schrieb:  Diese Dame hat sich ihre Position doch vor Gericht erstritten. Die Personalabteilung hatte vorher eine andere Bewerberin bevorzugt. Das gibt der Sache noch eine ganz andere Note.

Was hat das mit meiner Annahme zu tun, dass Kiefer gar nicht in der Lage ist, eine Amtsleiterin abzuberufen?

'Erstritten' ist eine missverständliche Formulierung. Die Stelle musste erneut ausgeschrieben werden, nachdem das Besetzungsverfahren intransparent war, ja. Das hat das Arbeitsgericht festgestellt. Und es war das gute Recht von Frau Nölke-Schaufler das feststellen zu lassen. Dann stand die Konkurrentin nicht mehr zur Verfügung, dann musste ein drittes Mal ausgeschrieben werden, wobei ein neuer Kandidat  (ebenfalls SPD-Mitglied) dazukam, der vom damaligen Referent Weinkamm bevorzugt wurde. Die SPD-Fraktion hatte sich aber auf Frau N.-S. festgelegt. (Frauenquote?) https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...17427.html 

Die Fraktkion! Weshalb es nun der reine Hohn ist, wenn die SPD-Fraktion von Herrn Kiefer ein Handeln verlangt, das ihm gar nicht möglich ist. Nicht ER ernennt die Amtsleiter seines Referatsbereiches oder beruft sie ab sondern der Stadtrat. Der Stadtrat hat Frau Nölke-Schaufler in diese Position gebracht, dann soll er mal auch die Verantwortung dafür übernehmen und nicht nur nach einem Sündenbock Ausschau halten.
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#24

(03.04.2018, 10:44)Udo schrieb:  Ja es ist ein ganz normaler Vorgang. Es steht alles im meinen verlinkten Artikel. Herr Kiefer darf ein Vorschlag machen. Man kann davon ausgehen, dass der Antrag auch begründet wurde. Natürlich entscheiden die entsprechenden Gremien in der Stadt. Dazu gehört auch der Personalrat. Der dürfte aber kaum eine Handhabe haben, sich gegen eine Personalmaßnahme auszusprechen. Die Terminüberwachung lag nach den jetzigen Berichten eindeutig bei der Amtsleiterin.
Im Zweifel müsste die Entscheidung vor den Arbeits- bzw. Verwaltungsgericht standhalten. Welches Gericht entscheidet, hängt davon ab ob sie Arbeitnehmerin oder Beamtin ist. Dies ist mir nicht bekannt.

Es geht nicht  um den PersonalRAT sondern um den Personalausschuss! In diesem Fall aber sogar um den Gesamtstadtrat. Völliger Bullshit, dass Kiefer hier entscheiden müsste, was mit der Amtsleiterin zu geschehen habe auch wenn's so im Artikel steht. Da steht ja auch nur, dass die SPD-Fraktion, das von ihrem Bürgermeister und Referenten fordert. Das muss man sich mal geben: Die Fraktion, die maßgeblich zu Zeiten eines anderen Referenten dafür verantwortlich war, dass Frau Nölke-Schaufler ins Amt kam, fordert nun ihren Referenten auf, sich ihrer zu entledigen - obwohl er das gar nicht kann.

Die SPD ist ein Sauhaufen und Frau Heinrich spechtet wohl schon auf den Referentenposten - anders ist das gar nicht zu erklären, was da abläuft.
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#25

Die derzeitige Amtsleiterin hat doch in der öfftl. Meinung schon von Anfang an verschi§§en.
In jedem AZ-bericht stand wirkungsvoll, dass sie ihre Amtsleitung vor Gericht erstritten habe.
Pfeif auf Kriterien, diese diese .....

Jetzt hat sie vermutlich wirklich versagt, aber das musste doch kommen, gell "Möh!"
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#26

(03.04.2018, 11:05)Sophie schrieb:  Es geht nicht  um den PersonalRAT sondern um den Personalausschuss! In diesem Fall aber sogar um den Gesamtstadtrat. Völliger Bullshit, dass Kiefer hier entscheiden müsste, was mit der Amtsleiterin zu geschehen habe auch wenn's so im Artikel steht. Da steht ja auch nur, dass die SPD-Fraktion, das von ihrem Bürgermeister und Referenten fordert. ...

Die SPD ist ein Sauhaufen und Frau Heinrich spechtet wohl schon auf den Referentenposten - anders ist das gar nicht zu erklären, was da abläuft.

1.) Bei Personalentscheidung ist der Personalrat mit zu beteiligen.  Yes

2.) Herr Kiefer darf den Antrag stellen. Wenn er politisch Überleben will, musste er den Antrag stellen. Wenn der Schaden für die Stadt weiterhin bestehen sollte, wäre es so ober so dazu bekommen. Schließlich werden durch die Stadt schon VOR DEM ANTRAG dienstliche Konsequenzen geprüft. Da geht es nicht nur um den Sachbearbeiter. Es geht auch um die Dienstaufsichtpflicht der Amtsleiterin. Nicht umsonst nennt man das Pflicht.
Was es für ein Antrag ist und ob dieser genehmigt wird, werden wir erfahren. Auch wird man sehen, was mit dem Sachbearbeiter passiert. Es sollte mich schwer wundern, wenn nicht zu seinem Dienstpflicht gehört hätte zu melden, dass der Antrag noch nicht gestellt wurde und er am Freitag wahrscheinlich krank ist.

3.) Wie und warum die Amtsleiter damals den Posten bekommen ist auch völlig nebensächlich. Es geht nur um die Nichtenthaltung des wichtigsten Termines des Amtes.

4.) Frau Heinrich wird wahrscheinlich die nächste OB-Kandidatin der SPD. Das ist aber nur wirklich nichts neues. Für mich steht schon heute fest, meine Stimme bekommt diesmal der Gribl.
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#27

(03.04.2018, 11:44)Udo schrieb:  1.) Bei Personalentscheidung ist der Personalrat mit zu beteiligen.  Yes

2.) Herr Kiefer darf den Antrag stellen. Wenn er politisch Überleben will, musste er den Antrag stellen. Wenn der Schaden für die Stadt weiterhin bestehen sollte, wäre es so ober so dazu bekommen. Schließlich werden durch die Stadt schon VOR DEM ANTRAG dienstliche Konsequenzen geprüft. Da geht es nicht nur um den Sachbearbeiter. Es geht auch um die Dienstaufsichtpflicht der Amtsleiterin. Nicht umsonst nennt man das Pflicht.
Was es für ein Antrag ist und ob dieser genehmigt wird, werden wir erfahren. Auch wird man sehen, was mit dem Sachbearbeiter passiert. Es sollte mich schwer wundern, wenn nicht zu seinem Dienstpflicht gehört hätte zu melden, dass der Antrag noch nicht gestellt wurde und er am Freitag wahrscheinlich krank ist.

3.) Wie und warum die Amtsleiter damals den Posten bekommen ist auch völlig nebensächlich. Es geht nur um die Nichtenthaltung des wichtigsten Termines des Amtes.

4.) Frau Heinrich wird wahrscheinlich die nächste OB-Kandidatin der SPD. Das ist aber nur wirklich nichts neues. Für mich steht schon heute fest, meine Stimme bekommt diesmal der Gribl.

Ja, der Personalrat ist zu beteiligen. Und?

Indem Sie die unmögliche Forderung der SPD-Fraktion als normalen Vorgang bezeichnet haben, haben Sie hier den Eindruck erweckt, es läge in der Macht des Referenten Kiefer, die Amtsleiterin zu beurlauben, versetzen, rauszuwerfen oder wie auch immer. Einen Vorschlag machen um politisch überleben zu können ist ja wohl sehr weit her geholt. Wenn der Stadtrat zuständig ist, dann soll der Stadtrat das entscheiden und normalerweise werden Personalangelegenheiten nicht öffentlich debattiert und entschieden. Auch die Einstellung der Jugendamtsleiterin erfolgte hinter verschlossenen Türen.

Im Anbetracht des Agierens der SPD ist die Vorgeschichte eben sehr wohl von Bedeutung.
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#28

(03.04.2018, 11:55)Sophie schrieb:  Ja, der Personalrat ist zu beteiligen. Und?

Indem Sie die unmögliche Forderung der SPD-Fraktion als normalen Vorgang bezeichnet haben, haben Sie hier den Eindruck erweckt, es läge in der Macht des Referenten Kiefer, die Amtsleiterin zu beurlauben, versetze, rauszuwerfen oder wie auch immer. Einen Vorschlag machen um politisch überleben zu können ist ja wohl sehr weit her geholt. Wenn der Stadtrat zuständig ist, dann soll der Stadtrat das entscheiden und normalerweise werden Personalangelegenheiten nicht öffentlich debattiert und entschieden. Auch die Einstellung der Jugendamtsleiterin erfolgte hinter verschlossenen Türen.

1.) und ganz einfach es gehört den den demokratischen Grundrechten des Arbeitnehmer und Beamten im Arbeits- bzw. Beamtenrecht. Der Personalrat ist der Vertreter der Arbeitnehmer und Beamten. Es ist gut so, dass es diese Einrichtung gibt. Auch darf man davon ausgehen, dass dort Experten gibt bzw. sie sich Hilfe bei der zuständigen Gewerkschaft ver.di holen.

2.) Es ist nicht klar was genau die SPD-Fraktion gefordert hat. Es gibt keinen offziell bestätigten Wortlaut. Es ist alles Spekulation. Auch habe ich eindeutig dargestellt, dass es für die eventuellen Konsequezen der Amtsleiter komplett unbedeutend ist, ob Kiefer den Antrag stellt oder nicht. Es gibt schon eine Untersuchung. Das weis auch Kiefer.

3.) Der Stadtrat muss in einer nicht-öffentlichen Sitzung generell über alle Personalangelegenheiten der Stadt entscheiden. Das war schon immer so und wird auch immer so sein. Auch hat sich die SPD-Fraktion offziell überhaupt nicht zur Person der Amtsleiter geäußert.

Damit ist zu diesem Fall alles mehrfach gesagt wurde. Yes
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#29

(03.04.2018, 13:32)messalina schrieb:  Es gibt aber doch gar keinen Schaden?

Ob es einen Schaden entstanden ist, entscheidet das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den OB und den Geldgeber.
Übrigens ändert es nichts an #36. Yes
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#30

(03.04.2018, 13:32)messalina schrieb:   Was sollte man denn in die Kündigung schreiben, "hat nicht gekuckt, ob ein Mitarbeiter vor seiner Krankmeldung alle Mails verschickt hat"? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Mehr war nicht, und mehr wird auch glaube ich nie sein.

Ich schrieb:

Zitat:Die Terminüberwachung lag nach den jetzigen Berichten eindeutig bei der Amtsleiterin.

Verletzung der Dienstaufsichtspflicht

Zitat:Dienstaufsicht ist die Aufsicht des Dienstherrn  über das persönliche Verhalten der ihm in einem Dienstverhältnis  unterstellten Mitarbeiter und beschränkt sich im Wesentlichen auf das Gebiet des Disziplinarrechts .[5]  Im engeren Sinne begründet die Dienstaufsicht ein rein personenrechtliches Aufsichtsverhältnis, bei dem es nicht um die Korrektur einer Sachentscheidung, sondern um das persönliche Verhalten eines Dienstuntergebenen geht. Durch die Dienstaufsicht sorgt der Dienstvorgesetzte mit Überwachung , Belehrung  und Dienstanweisung  für ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsaufgaben  der Mitarbeiter.[6]
 https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht 

Es wurde noch mehrfach in den Links bzw von User angesprochen Innocent
oder wollen Sie Ihr Lieblingsthema unterbringen? Rauch
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