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Tief Burglind bringt Orkan-Böen von bis zu 120 Stundenkilometer
#1

Zitat:Wer nicht unbedingt nach draußen muss, sollte am Mittwoch lieber zu Hause bleiben. Aus dem Nordwesten zieht im Tagesverlauf nämlich das Sturmtief Alja heran. Meteorologen zufolge wird es jede Menge Regen, starke Gewitter und teils schwere Orkanböen geben, die auch in der Region so manchen Schaden anrichten können....
Tief Burglind bringt Orkan-Böen von bis zu 120 Stundenkilometer.

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/baye...95006.html 

Ja, KATWARN  hat auch schon eine Warnmeldung abgesetzt, dann ist wirklich Gefahr im Verzug. Die App sollte jeder auf seinem Smartphone/Tablet haben.

Martin
#2

(03.01.2018, 11:04)Martin schrieb:   Die App sollte jeder auf seinem Smartphone/Tablet haben.

...und gut festhalten, sonst fliegts davon!
#3

(03.01.2018, 11:04)Martin schrieb:  Ja, KATWARN  hat auch schon eine Warnmeldung abgesetzt, dann ist wirklich Gefahr im Verzug. Die App sollte jeder auf seinem Smartphone/Tablet haben.

Martin

Zum Glück gab es zur Zeit des Faschingswochenendes 1990 noch kein Warnsystem. Der Orkan Wiebke erwischte uns "kalt."
Ansonsten wäre nämlich unser Skiclub wohl vorsorglich nicht in die Silvretta gefahren,
wir hätten kein Faschingsskifahrtswochenende vorzeitig abbrechen müssen zu Gunsten eines Einkehrschwungs beim Fidelisbäck in Wangen
und hätten nicht den weltbesten Leberkäs gegessen!

Die Aufforstaktion des DAV/der Bayer. Forstverwaltung 2012 am Schönkahler hätte aber trotzdem stattfinden müssen,

nachdem auch der Malefiz Borkenkäfer   [Bild: https://img1.picload.org/preview/ddawoii...fer200.jpg ]  zufrieden war.

Wir haben Nachwuchs gepflanzt ..... und diesen "vor der Gams" geschützt         [Bild: https://img3.picload.org/preview/ddawawda/p1020431.jpg ]       [Bild: https://img3.picload.org/preview/ddawawdl/p1020438.jpg ]  

Also: In unseren Breitengraden bringt die Warnmeldung "it d`Welt."
#4

Zitat: In seinen Dank schloss Schiegg Forstrat a. D. Bonaventura Helmer ein, mit dem er viele Waldwege geplant und gebaut habe.

https://www.all-in.de/nachrichten/lokale...090,186998 

Do hots sauber W00t ausgschaut nördlich vom Halblech.
Apropos Bonaventura (guter Wind?): Am Monte Kobel di Loretto hat der Wind vor der Kirch halt gemacht, ist mir gesagt worden. Jedenfalls hat er davor eine saubere Bremsspur hingelegt. Gut zu besichtigen am Westhang mit künstlicher und natürlicher Aufforstung, netter Spaziergang, Aussicht auf das Schmuttertal. Bauen tät ich da droben nicht, aber das muß nicht jeder wissen, bevor er es merkt.
#5

Zur Erinnerung hier ein Zitat der Deutschen Wetterdienstes zur ihrer App.


Zitat:Aufgrund eines am 15.11.2017 ergangenen Urteils des Landgericht Bonn (Aktenzeichen 16 O 21/16), das von der Firma WetterOnline erwirkt wurde, ist es dem DWD untersagt, die WarnWetter-App in ihrer jetzigen Form weiter zu betreiben.

Wir bedauern sehr, dass es uns damit nicht mehr möglich ist, die Allgemeinheit weiterhin mit allen für die Beurteilung einer warnwürdigen Wetterlage notwendigen Informationen kostenfrei zu versorgen
https://www.dwd.de/DE/leistungen/warnwet...erapp.html 

Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Was ist blos los mit Deutschland? At
#6

(03.01.2018, 20:00)TomPaul schrieb:  Zur Erinnerung hier ein Zitat der Deutschen Wetterdienstes zur ihrer App.

Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Was ist blos los mit Deutschland? At

Lesen Sie bitte ma l, was es diesbezüglich schon seit Jahren gibt und wie umfänglich die Wettermeldungen, -warnungen genutzt werden.

Ich guck dort regelmäßig, so auch gestern, bevor ich hier bei Regen losfuhr um im Gunzesrieder Tal bei besten Schneeverhältnissen,
starkem Wind, gelegentlichen Schneeschauern aber auch blauen Fetzen am Himmel, eine größere Schneeschuhtour machte.

Bei wolkenlosem Himmel, dem allergrößten Vollmond den ich je gesehen, fuhren wir über "Hauptmannsgreut - MITTELallgäu" .... wieder heim

[Bild: https://img1.picload.org/preview/ddawwidi/p1040671.jpg ]     [Bild: https://img1.picload.org/preview/ddawwidw/p1040672.jpg ]

DWD schreibt selbst : ist es dem DWD untersagt, die WarnWetter-App in ihrer jetzigen Form weiter zu betreiben.
Vllt gibt es Überschneidungen, die "ausgebügelt " werden können
Man müsste das Urteil lesen um den tieferen Grund zu kennen.

Zitat:Dank hochwertiger Technik und einem Team 
von 84 Experten gehören Wettervorhersagen auf
wetteronline.de zu den zuverlässigsten Wetterprognosen im Internet.
#7

(03.01.2018, 20:00)TomPaul schrieb:  .../......

Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Was ist blos los mit Deutschland? At

Es wurde bloß ein Urteil nach Recht und Gesetz gefällt, zumindest in diesem Fall. Ansonsten keine Auffälligkeiten mit Deutschland....

Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie das Urteil  der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn


Zitat:Das Handeln der Beklagten ist unlauter und damit unzulässig, weil der DWD mit den Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG n.F. und damit gegen eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift verstößt.

Hier noch die Pressemitteilung  des Landgericht Bonn
#8

(04.01.2018, 13:57)Lueginsland schrieb:  Es wurde bloß ein Urteil nach Recht und Gesetz gefällt, zumindest in diesem Fall. Ansonsten keine Auffälligkeiten mit Deutschland....

Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie das Urteil  der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn



Hier noch die Pressemitteilung  des Landgericht Bonn

und es bleibt der Fakt:

Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.

Was ist blos los mit Deutschland? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...fkratz.gif]
#9

(09.01.2018, 10:41)TomPaul schrieb:  und es bleibt der Fakt:

Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.

Was ist blos los mit Deutschland? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...fkratz.gif]

...und Fakt bleibt auch, dass Deutschland ein Rechsstaat ist!
Ich hatte Ihnen das Urteil genannt, mit dem ein Deutsches Gericht das entsprechende Urteil gefällt hat.
Lesen Sie wenigstens ab Zff. 294 ff den Tatbestand und die Begründetheit der Klage.
Das unentgeltliche Angebot des DWD ist eine Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregeln ...usw und so fort.

Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem unlauterer Wettbewerb verboten ist,
vor allem wenn dieser durch Staatsorgane (steuerfinanziert) betrieben wird.
#10

(09.01.2018, 11:27)Lueginsland schrieb:  ...und Fakt bleibt auch, dass Deutschland ein Rechsstaat ist!
Ich hatte Ihnen das Urteil genannt, mit dem ein Deutsches Gericht das entsprechende Urteil gefällt hat.
Lesen Sie wenigstens ab Zff. 294 ff den Tatbestand und die Begründetheit der Klage.
Das unentgeltliche Angebot des DWD ist eine Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregeln ...usw und so fort.

Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem unlauterer Wettbewerb verboten ist,
vor allem wenn dieser durch Staatsorgane (steuerfinanziert) betrieben wird.

1.) Wenn Sie sich den ersten Beitrag von mir durchlesen und verstehen, würden Sie bemerken, dass ich das Urteil mit Aktenzeichen angesprochen habe. Das geschah vor Ihrem Beitrag. Innocent

Zitat:Zitat:
Aufgrund eines am 15.11.2017 ergangenen Urteils des Landgericht Bonn (Aktenzeichen 16 O 21/16), das von der Firma WetterOnline erwirkt wurde, ist es dem DWD untersagt, die WarnWetter-App in ihrer jetzigen Form weiter zu betreiben.


2.) Es geht in meiner Bermerkung weder um die Rechtmäßigkeit des Urteils. Auch geht es nicht um unlautereren Wettbewerb.
     Auch kann ein Landgericht kein Grundsatzurteil in Deutschland fällen.
     Es ging darum: Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.

Es betrifft ein höherwertiges Recht der Bürger, dass sie von den Behörden vor Gefahren gewarnt werden müssen. Dies hat ohne Kosten zu erfolgen. Dazu hat und kann sich das Landgericht gar nicht äußern.  
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