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NSU-Prozess - Die Plädoyers
#21

(11.07.2018, 10:28)Udo schrieb:  Wenn man über möglicherweise begangenen Straftaten Dritter spekuliert, ist der Konjunktiv ein absolutes muss. Yes

Vieles ist möglich, aber Substantive werden groß geschrieben,
da beisst d´Maus keinen Faden ab!
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#22

Lebenslänglich für Zschäpe 
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#23

(11.07.2018, 11:19)Serge schrieb:  Lebenslänglich für Zschäpe 

Was sonst unter diesen Umständen? Realistisch wären entweder drei Jahre für schwere Brandstiftung oder lebenslänglich, aber dann mit Sicherungsverwahrung gewesen.*

Bei so einer Totgeburt von Prozess konnte ja nur ein fauler Kompromiss rauskommen. 

Das ist aber noch nicht das Ende. Das gibt sicher eine Revision vor dem BGH und dann noch ein Nachspiel vor dem BVerfG. Und dann möglicherweise noch eines vor dem EGMR.

____
* Für die obligatorischen Klugscheißer prophylaktisch: Nein, "besondere Schwere der Schuld" und "Sicherungsverwahrung" sind nicht das Selbe. Und "besondere Schwere der Schuld" bedeutet auch nicht, dass man dann automatisch in der Sicherungsverwahrung landet. "Besondere Schwere der Schuld" bedeutet nur, dass man die "lebenslange" Haftstrafe auch komplett absitzen muss, ohne dass man vorher mit vorzeitiger Entlassung, z.B. wegen guter Führung, rechnen darf. Die "Sicherungsverwahrung" hätte noch oben draufgesetzt, dass man auch dann noch nicht rausgelassen wird, wenn die eigentliche Strafe kalendermäßig verbüßt ist.
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#24

Inzwischen haben die Verteidiger von Frau Zschäpe und Anwälte der Nebenklage Revision angekündigt. Wie weit dies gehen wird hat PuK schon ausführlich beschrieben. Das war vorher abzusehen.
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#25

(11.07.2018, 14:44)Udo schrieb:  Inzwischen haben die Verteidiger von Frau Zschäpe und Anwälte der Nebenklage Revision angekündigt. Wie weit dies gehen wird hat PuK schon ausführlich beschrieben. Das war vorher abzusehen.

Natürlich. Denn die Frau hat nichts mehr zu verlieren im Moment, gar nichts mehr. Sie wird sich mit allen Mitteln bis zum Schluss wehren, koste es, was es wolle. 

Man hätte nur eines tun können als Staat. Sie rechtzeitig um die Ecke bringen, unauffällig, wie schon ein paar andere vorher in diesem Zusammenhang. 

Aber jetzt geht da nichts mehr. Die Sache ist öffentlich, und das wird sie bleiben. Der Rückweg ist verbaut. Dann bleibt allen Beteiligten, sowohl der Zschäpe als auch dem Staatsanwalt, nur noch die Flucht nach vorn, ohne Rücksicht auf Verluste. Andere Optionen gibt es nicht mehr.
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#26

(12.07.2018, 10:06)PuK schrieb:  Natürlich. Denn die Frau hat nichts mehr zu verlieren im Moment, gar nichts mehr. Sie wird sich mit allen Mitteln bis zum Schluss wehren, koste es, was es wolle. 

Man hätte nur eines tun können als Staat. Sie rechtzeitig um die Ecke bringen, unauffällig, wie schon ein paar andere vorher in diesem Zusammenhang. 

Aber jetzt geht da nichts mehr. Die Sache ist öffentlich, und das wird sie bleiben. Der Rückweg ist verbaut. Dann bleibt allen Beteiligten, sowohl der Zschäpe als auch dem Staatsanwalt, nur noch die Flucht nach vorn, ohne Rücksicht auf Verluste. Andere Optionen gibt es nicht mehr.

Naja, ich seh das ein bisschen anders.
Das Urteil hätte auch etwas weniger hart ausfallen können. Natürlich langjährige Haftstrafe. Mord konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Mitwisserschaft nur bedingt.
Aber das Urteil sollte wohl vor allem gnadenlose Härte demonstrieren, volle Ausschöpfung aller legal zulässigen Möglichkeiten, und ein lauter Paukenschlag sein mit der Botschaft: Nicht mit uns, nicht in Deutschland.
Und damit vergessen machen, welcher braune Dreck da gar nicht umgedreht wurde bzw. gar nicht mehr konnte, weil alle schriftlichen Hinweise geschreddert und Festplatten entsorgt wurden, die Hinweise auf eine größere Vernetzung der drei und die damit verbundenen Verbindungen und Verwicklungen des Verfassungsschutzes enthielten. Das sollte nicht an die Öffentlichkeit.
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#27

(12.07.2018, 10:23)Serge schrieb:  Naja, ich seh das ein bisschen anders.
Das Urteil hätte auch etwas weniger hart ausfallen können. Natürlich langjährige Haftstrafe. Mord konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Mitwisserschaft nur bedingt.
Aber das Urteil sollte wohl vor allem gnadenlose Härte demonstrieren, volle Ausschöpfung aller legal zulässigen Möglichkeiten, und ein lauter Paukenschlag sein mit der Botschaft: Nicht mit uns, nicht in Deutschland.
Und damit vergessen machen, welcher braune Dreck da gar nicht umgedreht wurde bzw. gar nicht mehr konnte, weil alle schriftlichen Hinweise geschreddert und Festplatten entsorgt wurden, die Hinweise auf eine größere Vernetzung der drei und die damit verbundenen Verbindungen und Verwicklungen des Verfassungsschutzes enthielten. Das sollte nicht an die Öffentlichkeit.

Das ist doch keine Lösung. 

Es beschreibt nur noch einmal das Problem: Die Akten und die Festplatten wurden vernichtet, aber die Frau ist leider noch da. Und die geht jetzt nicht mehr weg, weil jetzt alles öffentlich ist. 

Du sorry, ich muss jetzt weg, ich hab einen Termin. Heute abend vielleicht mehr.
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