Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon

Thema geschlossen

12 Tage am Stück arbeiten...
#11

(09.11.2017, 20:04)TomPaul schrieb:  Der Richter macht keine Gesetze. Er bringt sie nur zur Anwendung.

.../...[url=http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192053&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1][/url]

Ah geh, geh, geh,  Sachen gibt ´s
#12

Nur mal so am Rande: Ich arbeite demnächst 27 Tage am Stück, jeden Tag zwischen 11 und 14 Stunden, am ersten Dezember von 9 Uhr bis Mitternacht, am Heiligabend bis 17 Uhr, keine Brotzeit, kein Mittag oder sonstige Freizeit. Bisher habe ich das immer überlebt Tongue
#13

(09.11.2017, 20:54)Klartexter schrieb:  Nur mal so am Rande: Ich arbeite demnächst 27 Tage am Stück, jeden Tag zwischen 11 und 14 Stunden, am ersten Dezember von 9 Uhr bis Mitternacht, am Heiligabend bis 17 Uhr, keine Brotzeit, kein Mittag oder sonstige Freizeit. Bisher habe ich das immer überlebt Tongue

Ja schon. Überleben tut man viel. So leicht ist der Mensch nicht totzukriegen. Ich habe zum Beispiel mal... egal.

Du solltest mit deinem Chef ein ernstes Wörtchen reden. Das geht so nicht. Drohe ihm einfach mit einem Streik.
#14

Lange Arbeitszeiten sind an sich nicht so sehr das Problem.
Entscheidender ist ob man das was man macht mit Freude und Begeisterung tut oder kann.

Es gibt Untersuchungen über die Auswirkungen auf das Immunsystem bei Belastungen die sich innerhalb kurzer Zeit wieder normalisieren sollten die mit Spass und guter Laune verbunden sein.
Stehen sie allerdings unter Druck und werden lediglich hingnommen, aus welchen Gründen auch immer, braucht das Immunsystem mindesten 3 Tage um wieder auf Normalmaß agieren zu können.
Da kann sich jeder ausmalen wie selbst sogenannte Normalarbeitszeiten krank machen können wenn man den "falschen" Job hat
Zusammengefasst kann man auch sagen es gibt positiven und negativen Stress der sich allerdings deutlich auf die Gesundheit und das Wohbefinden auswirken.

Ich will damit nicht sagen dass man solche Belastungen von jedem verlangen darf oder immer unterbinden muss sondern  es müsste genaugenommen freiwillig geschehen können vor allem unter dem Wissen des Arbeitnehmers von vorher beschriebenem.
#15

(09.11.2017, 20:04)TomPaul schrieb:  Der Richter macht keine Gesetze. Er bringt sie nur zur Anwendung.


Also in der einen Woche am Montag frei und in der nächsten Woche am Sonntag. Der Richter kann gar nicht anders entscheiden.

Rechtssache C‑306/16 

Ein Richter bringt keine Gesetze zur Anwendung. Er entscheidet darüber, ob sie richtig angewandt wurden.

Die Sachlage war wohl nicht so klar, wie Sie uns glauben machen möchten, weshalb das Berufungsgericht in Porto genau diese Fragestellung dem Gerichtshof vorgelegt hat.

Es wäre durchaus auch eine andere Auslegung denkbar gewesen. Eigentlich hätte der Gesetzgeber klar darlegen müssen, wie er eine Regelung meint.
#16

(09.11.2017, 20:54)Klartexter schrieb:  Nur mal so am Rande: Ich arbeite demnächst 27 Tage am Stück, jeden Tag zwischen 11 und 14 Stunden, am ersten Dezember von 9 Uhr bis Mitternacht, am Heiligabend bis 17 Uhr, keine Brotzeit, kein Mittag oder sonstige Freizeit. Bisher habe ich das immer überlebt Tongue

Ja, das ist das Recht der Selbständigen, dass sie sich selbst ausbeuten dürfen.

Dafür tust Du das auch für Dich selbst, zu Deinem eigenen Wohle. Du könntest ja für den siebenten Tag in der Woche auch jemanden einstellen, der Dich vertritt. Sag jetzt bitte nicht, dass es die 450 Euro-Kraft nicht trägt.   Zwinker
#17

(09.11.2017, 21:51)Sophie schrieb:  Dafür tust Du das auch für Dich selbst, zu Deinem eigenen Wohle.

Ja, vielleicht macht er es ja zum Abnehmen? Innocent
#18

(09.11.2017, 20:54)Klartexter schrieb:  Nur mal so am Rande: Ich arbeite demnächst 27 Tage am Stück, jeden Tag zwischen 11 und 14 Stunden, am ersten Dezember von 9 Uhr bis Mitternacht, am Heiligabend bis 17 Uhr, keine Brotzeit, kein Mittag oder sonstige Freizeit. Bisher habe ich das immer überlebt Tongue

Wenn man das Geld danach mit der Schubkarre nach Hause fährt, lässt sich das wohl ganz gut ertragen.  Rauch

Martin
#19

(09.11.2017, 20:54)Klartexter schrieb:  Nur mal so am Rande: Ich arbeite demnächst 27 Tage am Stück, jeden Tag zwischen 11 und 14 Stunden, am ersten Dezember von 9 Uhr bis Mitternacht, am Heiligabend bis 17 Uhr, keine Brotzeit, kein Mittag oder sonstige Freizeit. Bisher habe ich das immer überlebt Tongue

Darauf wollte ich gestern schon hinweisen. Selbst + Ständig!

Auch auf dem Bau und im Anlagenbau sind 26 Tage am Stück keine Seltenheit, gerade "auf Montage" oder bei Terminarbeiten lassen sich solche Einsätze nicht vermeiden.
Aber, wie Martin schon anmerkt, dann kann so ein Monat auch mal ein Quartalseinkommen einbringen.
#20

(09.11.2017, 21:48)Sophie schrieb:  Es wäre durchaus auch eine andere Auslegung denkbar gewesen. Eigentlich hätte der Gesetzgeber klar darlegen müssen, wie er eine Regelung meint.

für den Satz:

Zitat:Dieser bestimmt in Art. 205 Abs. 1(8 ):

„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens einen Ruhetag pro Woche.“


Es gibt keine andere Möglichkeit der Auslegung. Der Arbeitsnehmer hat Anspruch auf einen Tag in der Woche. Es ist nicht geregelt, wann der Tag innerhalb der Woche gegeben werden muss.
Die Woche beginnt auch in Portugal Am Monntag und endet am Sonntag. Yes

Für Deutschland sind im ArbZG die 3§ ff wichtig. Das sollte man als Arbeitnehmer wissen. Ich stelle immer wieder fest, dass man zwar weis wer der letzte Dschungelkönig ist, aber völlig Unwissenheit über das ArbZG.
Leider schreitet die Volksverdummung in Deutschland rasend schnell voran. Cry
Thema geschlossen


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
26.03.2024, 14:15
Letzter Beitrag von KuP
22.03.2024, 12:34
Letzter Beitrag von Sonnenblume
09.03.2024, 14:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste