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Quadratisch, praktisch, gut
#1

Finde ich auch, daß der BGH hier gegenüber dem Bundespatentgericht  Recht hat 


Zitat:Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass weiterhin nur Ritter Sport quadratische Schokolade verkaufen darf. Warum darf es solche Ausnahmen überhaupt geben? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie argumentiert der Bundesgerichtshof ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Bundespatentgerichts nun revidiert . Die Karlsruher Richter urteilten, dass das Quadrat nicht zwingend zum Transport und Genuss von Schokolade nötig sei. Damit bestätigten sie den bestehenden Patentschutz für das Quadrat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...73595.html 


Schokolade gibt es mittlerweile in allen Dimensionen. In 2D-Quadrat hat Ritter sich das bis dahin ungewohnte Format schützen lassen. Da beißt die Maus kein Rippchen ab.
#2

(18.10.2017, 19:59)forest schrieb:  In 2D-Quadrat hat Ritter sich das bis dahin ungewohnte Format schützen lassen. Da beißt die Maus kein Rippchen ab.

2D-Quadrate, interessant. Ich wusste gar nicht, dass so etwas möglich ist. Ich war viel zu beschäftigt mit meinen 4D-Würfeln .

*schleck*
#3

(18.10.2017, 20:14)PuK schrieb:  2D-Quadrate, interessant. Ich wusste gar nicht, dass so etwas möglich ist. Ich war viel zu beschäftigt mit meinen 4D-Würfeln .

*schleck*

Guter Einwand. Das Quadrat war und ist ca. 1 cm hoch, also ein Quadratkubus oder wie man das bei den Geometern nennt. Weil ich mich z.Zt. eher mit Zylindern beschäftigen 'darf' - Volumen ist G x h und G ist r² x das mit 3,14 (finde das Zeichen dafür nicht...vielen Dank für den Tipp Zwinker ) - aber ich schweife ab, jedenfalls ist die Tafel (!) Schokolade eher flach wie eine Tafel und geht so als Tafel Schokolade durch ohne das y (hier ein knapper Zentimeter) und das ist geschützt.

Bringt jetzt einer einen Quader Schokolade daher mit quadratischem Grundriss, ähnlich x, y, z jeweils =, äh, gleich, also weit genug ab von einer Tafel, hätte er nach meiner Ansicht gute Karten vor dem Patamt .
#4

(18.10.2017, 20:52)forest schrieb:  Guter Einwand. Das Quadrat war und ist ca. 1 cm hoch, also ein Quadratkubus oder wie man das bei den Geometern nennt. Weil ich mich z.Zt. eher mit Zylindern beschäftigen 'darf' - Volumen ist G x h und G ist r² x das mit 3,14 (finde das Zeichen dafür nicht...vielen Dank für den Tipp Zwinker ) - aber ich schweife ab, jedenfalls ist die Tafel (!) Schokolade eher flach wie eine Tafel und geht so als Tafel Schokolade durch ohne das y (hier ein knapper Zentimeter) und das ist geschützt.

Bringt jetzt einer einen Quader Schokolade daher mit quadratischem Grundriss, ähnlich x, y, z jeweils =, äh, gleich, also weit genug ab von einer Tafel, hätte er nach meiner Ansicht gute Karten vor dem Patamt .

Ja, schon. Natürlich.

Aber die eigentliche Frage ist doch die der Schöpfungshöhe.

Ob also das sogenannte Alleinstellungsmerkmal

Zitat:Seitenlänge a = Seitenlänge b

schützenswert ist. Das kann man nämlich nicht unmittelbar aus dem Gesetz rauslesen, sondern das muss das Gericht auslegen.

Und das ist es natürlich nicht, weil das Prinzip des Quadrats schon sehr lange bekannt ist. Viel länger schon, als es Patente gibt. Zum Beispiel beruht der Grundriss der Pyramiden auf dem quadratischen Prinzip. Ich würde Berufung gegen das Urteil einlegen und bin mir ziemlich sicher, dass ich gewinnen würde.
#5

Einspruch, Euer Ehren,
wenn auch nur aus einem ungewaschenen Ärmel geschüttelt. Es geht hier nicht um eine Schöpfungshöhe im Sinne einer Erfindung oder eines Kunstwerks, sondern um das äußere Erscheinungsbild in Gestalt eines Quadrats einer Tafel Schokolade. Diese Tafel ist ausnahmsweise (!) nicht rechteckig, sondern quadratisch.
Die quadratische Tafel Schokolade ist etwas anderes als irgendeine quadratische Tafel (1).
Diese Quadrattafel hat sich Ritter als Erkennungszeichen seiner Schokolade markenrechtlich schützen lassen (2). Böte jemand eine quadratische Pizza an, verstöße er nicht gegen dieses Schutzrecht von Ritter, aber bei einer Schokolade kriegt er kontra wie hier. Die Quadrattafelschokolade hat sich über Jahrzehnte als typisch und ausschließlich als die Ritter-Schokolade eingebürgert (3).
Bringt jetzt jemand auch so eine Quadrattafelschokolade im Format der Ritter-Schokolade auf den Markt, bedient er sich dem Erkennungswert dieser (4). Er fährt Trittbrett, ohne zu bezahlen. Erschleichen von Beförderungsleistung, sozusagen.
Der BGH hat 'nur' dem Bundespatentgericht gesteckt, die Entscheidungsgründe sauberer herauszuarbeiten. Wenn es dieses tut, müßte es den Markenschutz (in Gestalt einer quadratischen Tafel Schokolade) bestätigen.

Im verlinkten Spiegel-Artikel wird anschaulich erwähnt, wie es zu einem Markenschutz bloßer Farbe kommt; lila (Versuchung) oder magenta (Telekom) oder rot (Sparkasse). Magenta oder lila Sparkasse ginge, aber keine rote Bank, zumindest nicht eine so rote.
#6

(19.10.2017, 08:37)forest schrieb:  Einspruch, Euer Ehren,
wenn auch nur aus einem ungewaschenen Ärmel geschüttelt. Es geht hier nicht um eine Schöpfungshöhe im Sinne einer Erfindung oder eines Kunstwerks, sondern um das äußere Erscheinungsbild in Gestalt eines Quadrats einer Tafel Schokolade. Diese Tafel ist ausnahmsweise (!) nicht rechteckig, sondern quadratisch.
Die quadratische Tafel Schokolade ist etwas anderes als irgendeine quadratische Tafel (1).
Diese Quadrattafel hat sich Ritter als Erkennungszeichen seiner Schokolade markenrechtlich schützen lassen (2). Böte jemand eine quadratische Pizza an, verstöße er nicht gegen dieses Schutzrecht von Ritter, aber bei einer Schokolade kriegt er kontra wie hier. Die Quadrattafelschokolade hat sich über Jahrzehnte als typisch und ausschließlich als die Ritter-Schokolade eingebürgert (3).
Bringt jetzt jemand auch so eine Quadrattafelschokolade im Format der Ritter-Schokolade auf den Markt, bedient er sich dem Erkennungswert dieser (4). Er fährt Trittbrett, ohne zu bezahlen. Erschleichen von Beförderungsleistung, sozusagen.
Der BGH hat 'nur' dem Bundespatentgericht gesteckt, die Entscheidungsgründe sauberer herauszuarbeiten. Wenn es dieses tut, müßte es den Markenschutz (in Gestalt einer quadratischen Tafel Schokolade) bestätigen.

Im verlinkten Spiegel-Artikel wird anschaulich erwähnt, wie es zu einem Markenschutz bloßer Farbe kommt; lila (Versuchung) oder magenta (Telekom) oder rot (Sparkasse). Magenta oder lila Sparkasse ginge, aber keine rote Bank, zumindest nicht eine so rote.

Ok, überzeugt. Ich rolle mir jetzt aus dem Dreck unter meinen Fingernägeln ein kleines Bällchen und lasse mir das dann schützen.

Bei jeder Murmel, jedem Kugellager, jeder Billardkugel, ach was, von jedem Planeten kriege ich dann Lizenzgebühren! Weil ich nämlich soeben die Kugel erfunden habe. Das wird lustig. Yes
#7

(18.10.2017, 19:59)lforest schrieb:  Schokolade gibt es mittlerweile in allen Dimensionen. In 2D-Quadrat hat Ritter sich das bis dahin ungewohnte Format schützen lassen. Da beißt die Maus kein Rippchen ab.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass es sich um ein Patent und keinen Gebrauchsmusterschutz handelt. Für letzteres hätte ich noch Verständnis, aber ein Patent für ein Viereck resp. Quadrat?

Martin
#8

(19.10.2017, 09:03)Martin schrieb:  Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass es sich um ein Patent und keinen Gebrauchsmusterschutz handelt. Für letzteres hätte ich noch Verständnis, aber ein Patent für ein Viereck resp. Quadrat?

Martin

Halte ich auch für hanebüchen.

Zumal die Verpackung ja nicht quadratisch ist.
#9

(19.10.2017, 09:03)Martin schrieb:  Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass es sich um ein Patent und keinen Gebrauchsmusterschutz handelt. Für letzteres hätte ich noch Verständnis, aber ein Patent für ein Viereck resp. Quadrat?

Es handelt sich um Markenschutz. Bei einer Erfindung (Patent auf technische Lösung) wäre spätestens bei PuKs Pyramiden Schluß mit der Recherche zum bekannten Stand der Technik.


Zitat:Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung  entstehen, das heißt durch die intensive Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit.

https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html 

Btw, Gas-Gerd habe ich noch schwach in Erinnerung, die Bezeichnung 'Weltmeisterschaft' anläßlich einer Fußballweltmeisterschaft als schutzwürdig befunden zu haben. Die FIFA wollte das so haben. Ging nicht; man hat sich dann auf die schutzwürdige 'FIFA-Weltmeisterschaft' geeinigt.


Um das zu veranschaulichen, nehmen wir die bekannten Schogetten .
Einzelne Schokoladenstückchen mit quadratischer Grundform in einer Verkaufsverpackung mit den üblichen (!) rechteckigen Maßen einer gewöhnlichen, pardon, Tafel Schokolade. Geht.
Was wäre, wäre die Verkaufsverpackung ebenfalls quadratisch? At 
Geht wahrscheinlich nicht, es sei denn, Ritter machte das. Es würde eine Rolle spielen, ob die Verkaufsverpackung annähernd die Erscheinungsform der bekannten Ritter-Schokolade hätte. Wäre die z.B. 25 x 25 cm und damit erheblich größer, wäre die Verwechslungsgefahr geringer und damit nicht schutzrechtsverletzend.
Ah, wieder nix, Ritter bietet so eine große Tafel  an.
#10

(19.10.2017, 09:14)forest schrieb:  Um das zu veranschaulichen, nehmen wir die bekannten Schogetten .
Einzelne Schokoladenstückchen mit quadratischer Grundform in einer Verkaufsverpackung mit den üblichen (!) rechteckigen Maßen einer gewöhnlichen, pardon, Tafel Schokolade. Geht.
Was wäre, wäre die Verkaufsverpackung ebenfalls quadratisch? At 
Geht wahrscheinlich nicht, es sei denn, Ritter machte das. Es würde eine Rolle spielen, ob die Verkaufsverpackung annähernd die Erscheinungsform der bekannten Ritter-Schokolade hätte. Wäre die z.B. 25 x 25 cm und damit erheblich größer, wäre die Verwechslungsgefahr geringer und damit nicht schutzrechtsverletzend.
Ah, wieder nix, Ritter bietet so eine große Tafel  an.

Es wäre mal an der Zeit, diesen Unsinn zu liberalisieren. Gerade in der IT ist es so, dass sich viele Hersteller regelrechte Patentkriege liefern, was letztendlich die Entwicklung neuer Produkte hemmt. Nicht jeder Nippel an einem Dosendeckel ist schutzwürdig. Es gibt seit längerem sogar schon Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, irgendwelche Dada-Erfindungen zu patentieren um dann andere Firmen mit fragwürdigen Prozessen zu überziehen, sog. "Patent-Trolle".

Martin
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