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Katalonien: Parlament billigt Unabhängigkeitsreferendum

(26.03.2018, 21:11)Martin schrieb:  Dann werfen wir doch mal einen Blick in die Asylgesetzgebung:


Natürlich wird dem tatsächlich Verfolgten noch ein schwerwiegendes Delikt unterstellt, um eine Scheinlegalität zu wahren. Was dem Erdogan sein "Terrorismus" ist der spanischen Regierung ihre "Rebellion".

A propos Rebellion:


Soweit ich informiert bin, erschöpfte sich der "gewaltsame Widerstand"  von P. darin, dass er Wahlen durchführte.  No

Martin

Spanische Recht:
autorisierte Übersetzung NICHT gewährleistet !!!!
Entscheidend ist das Wort fuerza“ statt „violencia.
Den Unterschied müsste ein promovierter Romanist wissen.
Schließt das Wort die geistige Gewalt ein ???

Zitat:Art. 472 Rebellion
Rebellion begeht, wer sich gewaltsam und öffentlich mit einem der folgenden Ziele erhebt:
  • Um die Verfassung aufzuheben, auszusetzen oder ganz oder teilweise zu ändern.
  • Um die Durchsetzung freier Wahlen für öffentliche Ämter zu verhindern.
  • Um die Unabhängigkeit eines Teil des Staatsgebiets zu erklären.
  • Um die Befehlsgewalt über eine bewaffnete Macht gleich welcher Art anstelle der Regierung zu übernehmen.

Da P. auch Unterschlagung vorgeworfen wird, ist Rebellion wahrscheinlich für die Entscheidung der Auslieferung unwichtig.
Ob er Anspruch auf politisches Asyl hat kann ich nicht sagen. Es gibt aber Fälle, da haben Menschen für viel weniger politisches Asyl in Deutschland bekommen. Nein ich mache mir jetzt nicht die Mühe diese Fälle Google zu entlocken.
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(26.03.2018, 21:11)Martin schrieb:  Natürlich wird dem tatsächlich Verfolgten noch ein schwerwiegendes Delikt unterstellt, um eine Scheinlegalität zu wahren. Was dem Erdogan sein "Terrorismus" ist der spanischen Regierung ihre "Rebellion".


Der Vergleich mit Erdogan hinkt, das wissen Sie doch selbst. Fakt ist doch, dass er mit seinem sogenannten Referendum gegen die spanische Verfassung verstoßen hat. Ebenso hat auch das höchste spanische Gericht im Vorfeld dieses Referendum verboten. Was glauben Sie, würde wohl mit Herrn Söder passieren, wenn der auf die Idee käme, Bayern aus der Bundesrepublik zu lösen? Der hätte ruckzuck ein Verfahren wegen Hochverrat  am Hals, genauso wie Carles Puigdemont in Spanien. Abgesehen davon ist es auch in Spanien durchaus umstritten, ob der Vorwurf der Rebellion gerechtfertigt ist. Ein interessanter Artikel steht auf der Website des Bayerischen Rundfunks, hier eine Meinung daraus:

Zitat:"In diesem Fall ist es nicht entscheidend, wie man das Delikt nennt, sondern das zu schützende Gut ist entscheidend. Also, was in den beiden Ländern durch das Strafgesetzbuch geschützt wird und was bestraft wird. In Spanien heißt es Rebellion, in Deutschland Hochverrat – beide bezeichnen aber genau dasselbe. Ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, darüber darf allein Spanien entscheiden. Das ist nicht die Sache von Deutschland, Belgien oder irgendeinem anderen Land."
Pablo Gutiérrez de Cabiedes, Professor für Prozessrecht
https://www.br.de/nachrichten/straftatbe...n-100.html 

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(26.03.2018, 23:36)Klartexter schrieb:  
Der Vergleich mit Erdogan hinkt, das wissen Sie doch selbst. Fakt ist doch, dass er mit seinem sogenannten Referendum gegen die spanische Verfassung verstoßen hat. Ebenso hat auch das höchste spanische Gericht im Vorfeld dieses Referendum verboten. Was glauben Sie, würde wohl mit Herrn Söder passieren, wenn der auf die Idee käme, Bayern aus der Bundesrepublik zu lösen? Der hätte ruckzuck ein Verfahren wegen Hochverrat  am Hals, genauso wie Carles Puigdemont in Spanien. Abgesehen davon ist es auch in Spanien durchaus umstritten, ob der Vorwurf der Rebellion gerechtfertigt ist. Ein interessanter Artikel steht auf der Website des Bayerischen Rundfunks, hier eine Meinung daraus:

Sehr interessant, wie man bei einem echt politisch Verfolgten den Sachverhalt kleinteilig legalistisch analysiert, während sich halb Arabien in Deutschland unter missbräuchlicher Anwendung der Asylgesetzgebung breit macht.

Natürlich hat ein politisch Verfolgter immer gegen irgendwelche Gesetze des jeweiligen Landes verstoßen, sonst müsste er ja nicht fliehen. Alleine die Anklagepunkte machen deutlich, dass es sich um eine rein politische Angelegenheit handelt. Und der Vergleich mit Erdogan hinkt übrigens nicht, es ist der gleiche Sachverhalt, wenn in seiner Ausprägung bei Erdolf auch überspitzter, um die Absurdität der Anschuldigungen zu unterstreichen.

Martin
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Nur mal so weitergedacht, wenn sich jeder der sich aus Verbänden eines Staates aus welchen Gründen auch immer einfach so herauslösen wollte sind wir dann am Ende nicht doch wieder bei den Reichsbürgern?
In Österreich heißen sie "Souveräne " und solchem Blödsinn wird auch anderswo nachgegangen.
Genau genommen wollen sich damit Regionen oder Einzelpersonen aus der Solidarität rausstehlen statt die Probleme, sollte sie denn überhaupt bestehen, auf politischer Ebene zu lösen.

Dass Spanien solche Entwicklungen nicht durchgehen lassen kann sollte verständlich sein.
Zumindest die Südtiroler Lega Nord hatte das Kind ehrlicher weise anfangs beim Namen genannt um was es eigentlich geht nämlich "wir wollen nicht mehr für den faulen Süden bezahlen".
Denn eigentlich geht es genau darum, alle "Wohltaten" für sich zu behalten und nicht mehr teilen zu müssen. auch beim ehemaligen Genöle in Bayern um den Länderfinanzausgleich.

Was eine ubiquitäre Entsolidarisierung bedeuten würde muss ich hoffentlich niemandem näherbringen.
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Zitat:Katalanischer Separatistenführer Puigdemont erwägt Asylantrag in Deutschland

Der in Schleswig-Holstein festgenommene katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont erwägt offenbar, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Dies berichteten die "Kieler Nachrichten" am Sonntag unter Berufung auf Justizkreise.

Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland...67438.html 

Nein! Doch! Ohhhh....

Martin
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(27.03.2018, 23:14)Martin schrieb:  Nein! Doch! Ohhhh....

Martin

Reine Spekulation, Martin. Er hätte dadurch einen gewissen Zeitgewinn, mehr nicht. Wegen Fluchtgefahr bliebe er weiter unter Arrest, denn der Haftbefehl ist ja existent. Ich bin davon überzeugt, dass die deutsche Justiz gründlich prüfen wird, ob eine Auslieferung sich mit deutschem Recht deckt. Denn das muss der Fall sein, sonst ist eine Auslieferung nicht möglich.
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Zitat:Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl nur wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen - den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Zudem hält das Gericht zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...01482.html 

Das nennt man wohl gewogen und für zu leicht befunden. Schauen wir einmal ob die Spanische Jusitz noch etwas auf die Waage tun kann.
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