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Syrer reist mit vier Frauen und 23 Kindern ein
#1

Das soll jetzt nicht irgendeiner Stimmungsmache dienen, aber das ist einfach der Hammer. Hammer


Zitat:Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht sieht keine derartigen Familienmodelle vor. Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste. Zwei Frauen leben mit ihren Kindern nun in der Nähe von Koblenz. Der Mann, zwei weitere Frauen und etwa die Hälfte der Kinder wurden in der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht. Über den Sommer kam es in den hierfür angemieteten Wohnungen in Ruppach-Goldhausen und Welschneudorf immer wieder zu Konflikten. Wie unsere Zeitung erfuhr, haben männliche Jugendliche mehrmals Einrichtungsgegenstände zerstört. Die beiden Frauen waren zunächst in einer Wohnung untergebracht, sollen sich aber derart häufig gestritten haben, dass sie schließlich getrennt wurden. Zeugen berichten, die Frauen würden gelegentlich im Keller eingesperrt. Die halbwüchsigen Söhne sollen versucht haben, den Schulbesuch der Mädchen zu verhindern.

Quelle: Rhein-Zeitung 

Jetzt wird's aber endlich Zeit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich klarstellt, dass das deutsche Familienrecht für alle hier gilt, ob Ausländer oder nicht. Solche "Ehen" gehören von Staats wegen annuliert. Eine Frau darf er sich aussuchen, aber drei Ehen müssen weg, bevor man überhaupt anfangen kann, über so etwas wie Asyl zu reden.

Denn "wir alle" hier sind ja "das Volk"  und unterliegen damit dem BGB. Oder vielleicht doch nicht?
#2

(05.10.2016, 12:58)PuK schrieb:  Das soll jetzt nicht irgendeiner Stimmungsmache dienen, aber das ist einfach der Hammer. Hammer



Jetzt wird's aber endlich Zeit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich klarstellt, dass das deutsche Familienrecht für alle hier gilt, ob Ausländer oder nicht. Solche "Ehen" gehören von Staats wegen annuliert. Eine Frau darf er sich aussuchen, aber drei Ehen müssen weg, bevor man überhaupt anfangen kann, über so etwas wie Asyl zu reden.  

Denn "wir alle" hier sind ja "das Volk"  und unterliegen damit dem BGB. Oder vielleicht doch nicht?

Ja ja, aber unser Volk ist auch das, mit der unendlichen Toleranz, der Vergangenheit wegen. Selbst Umstände, die eindeutig gegen unsere Kultur sind, sollen toleriert werden, sonst wäre es mit der Weltoffenheit nicht so weit her.
Wir überleben das!
#3

(05.10.2016, 13:08)Manni Burgsmüller schrieb:  Ja ja, aber unser Volk ist auch das, mit der unendlichen Toleranz, der Vergangenheit wegen. Selbst Umstände, die eindeutig gegen unsere Kultur sind, sollen toleriert werden, sonst wäre es mit der Weltoffenheit nicht so weit her.
Wir überleben das!

Das können Sie ja wohl nicht in dieser Totalität ernst meinen.

Nehmen wir an, es kommt ein Kannibale. Vielleicht wird er ja in seiner Heimat wegen seiner - nennen wir es ganz modern - "besonderen Veranlagung" "politisch verfolgt". So wie ja auch Homosexualität unter Umständen ein Asylgrund sein kann. Der Kannibale kann für seinen Kannibalismus nichts, so wie der Schwule nichts für sein Schwulsein kann.

Und dann müssen wir das eben tolerieren, dass der "besonderen Veranlagung" ab und zu mal jemand zum Opfer fällt. Mehr als ein halbes Kilo Fleisch am Tag kann ja sowieso niemand essen, also ist das im Ganzen nicht so schlimm.

Ein zugegeben überspitztes Beispiel.

Aber schauen Sie doch nur mal hinüber in die USA. Die Indianer waren anfangs auch sehr tolerant gegenüber den europäischen Siedlern. Dann haben die Siedler die Indianer fast ausgerottet. Jetzt kann der Rest von ihnen seinen Bräuchen noch in kleinen Reservaten nachgehen. Es handelt sich dabei übrigens um etwas mehr als 2 % des Staatsgebiets. Sobald sie sich außerhalb blicken lassen, haben sie sich an die Kultur anzupassen, die die weißen Siedler mitgebracht haben, andernfalls gibt es dort für sie nichts zu holen.

Vielleicht gibt es da draußen sogar Knast ohne Bewährung nur wegen eines Gottesdienstes, weil einige Stämme für ihre religiösen Zeremonien Meskalin (ein Halluzinogen in einer bestimmten Kakteenart, lophophora williamsii, wirkt ähnlich wie LSD) benutzen. Das ist nur in einigen Reservaten erlaubt und außerhalb streng verboten.

Die bayerische Entsprechung wäre ein kleines Reservat, irgendwo in Bayern (z.B. in der Oberpfalz, die ist eh Urwald, keiner versteht die Sprache, die dort gesprochen wird, und fast niemand will wirklich dorthin), etwa so groß wie das Stadtgebiet einer größeren Kleinstadt, in dem man noch Bierzelte aufstellen und tatsächlich ungestraft Bier brauen und auch trinken dürfte. Außerhalb davon würde man ausgepeitscht für jeden Schluck Bier.

Und auch das mit den Gottesdiensten lässt sich ganz gut auf das Bayern-Reservat übertragen. Bei der Kommunion oder dem Abendmahl im christlichen Gottesdienst (lassen wir mal die konfessionellen Unterschiede weg, Transsubstitution oder nicht und so, es geht nur um die unbedingt erforderliche rituelle Handlung bei einer christlichen Messfeier) vermischt der Priester Wasser mit nach der Scharia verbotenem Wein.

Man müsste außerhalb des Reservats beim Gottesdienst auf den Kern des Rituals verzichten oder den Wein durch Traubensaft ersetzen. Aber ich bin nicht sicher, ob der heilige Geist dann noch wirkt. Es könnte gut sein, dass er im Alkohol wohnt. Ich habe nämlich sicherheitshalber nachgelesen. Im Neuen Testament, bei sämtlichen Evangelisten, ist immer nur von Wein die Rede, nie von Traubensaft.

Sie verwechseln Toleranz mit Selbstaufgabe.

Hier  hat übrigens mal ein Diplom-Finanzwirt (vom Deutschen Arbeitgeberband) durchgerechnet, was der Syrer mit den vier Frauen und den 23 Kindern diejenigen, die hier die Steuern und Sozialabgaben zahlen, kostet.

Zitat:Interessant übrigens ist, dass man in Syrien eine so große Familie haben kann, ohne dass der Staat irgendetwas dazugibt - während man in Deutschland mit dem Modell 4 Frauen und 23 Kinder 30.030 € = (im Jahr 360.360 €) Geld- und Sachleistungen leistungslos erhalten kann.

Für diesen Betrag arbeiten bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.461 Euro immerhin 12,2 Handwerksgesellen. Auf den Nettolohn bezogen, der 1.596 € bei einem Handwerksgesellen in Steuerklasse 1 beträgt – denn die 30.030 € sind ja ein Nettobetrag – arbeiten  18,8 Handwerksgesellen.

Noch eine andere Betrachtung: bei 314,33 € Lohnsteuer zahlen 95,5 Handwerksgesellen ihre gesamte Lohnsteuer nur für die Kosten dieser syrischen Großfamilie.

Wieviel Arbeitszeit steckt in diesen Beträgen? Den Nettolohn gibt es für 146 Arbeitsstunden monatlich.
(Berechnung: 1.596 € plus 314,33 € Lohnsteuer = 1.910,33 € ergeben für 220 Arbeitstage p.a. : 12 = 18,33 Arbeitstage/mtl. à 8 Std. = 146 Arbeitsstunden/mtl).

Für die Lohnsteuer werden  (314,33 : 1910,33 x 314,33 =) 24 Stunden mtl. = 3 Arbeitstage gearbeitet.
Die 95,5 Handwerksgesellen "schenken" der syrischen Großfamilie Monat für Monat den Gegenwert von 2.292 Arbeitsstunden bzw. 458 Arbeitstagen.

Dafür muss eine alte Frau lange stricken. [Bild: http://www.smileygarden.de/smilie/Schlei...rl_044.gif ]
#4

(05.10.2016, 14:52)PuK schrieb:  Das können Sie ja wohl nicht in dieser Totalität ernst meinen.


Sie verwechseln Toleranz mit Selbstaufgabe.

Das ist weniger meine Einstellung, sondern der Duktus der Bundesregierung, diese Moral der Wiedergutmachung. 
Ein Staat sollte sehr wohl darauf achten, was er sich und somit der eigenen Bevölkerung zumutet. 
Wir haben momentan den Titel der Weltverbesserer, aber zu welchem Preis?
#5

(05.10.2016, 15:44)Manni Burgsmüller schrieb:  Das ist weniger meine Einstellung, sondern der Duktus der Bundesregierung, diese Moral der Wiedergutmachung. 
Ein Staat sollte sehr wohl darauf achten, was er sich und somit der eigenen Bevölkerung zumutet. 
Wir haben momentan den Titel der Weltverbesserer, aber zu welchem Preis?

Ach, so meinten Sie das.

Ich dachte schon, Sie meinen das wirklich ernst.

Tja, wie hoch der Preis ist, das ist sozusagen die Preisfrage. Fest steht nur, dass der Preis im Lauf der Zeit steigt, wie bei einer Versteigerung. Und irgendwann fällt dann der Hammer und das es kommt zum Zuschlag.

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=JU5LMG3WFBw ]

Früher, zu einem noch relativ niedrigen Preis, oder eben später.

P.S.: Außerdem müsste er ja nach islamischem "Recht" nur drei Mal "Ich verstoße dich!" zu jeder der drei Frauen sagen, die er aufgeben müsste, und schwupps, schon wären die "Ehen" geschieden. Das sollte ja kein wirkliches Problem für einen Mann von Ehre darstellen, um den es sich ganz gewiss hier handelt, und für so jemanden locker machbar sein. Man müsste noch nicht einmal ein Gericht bemühen dafür, von Scheidungsanwälten und den Kosten dafür ganz zu schweigen...

Zitat:Traditionell braucht der Ehemann zur endgültigen Scheidung nur dreimal eine Formel aussprechen („Ich verstoße dich!"), dann gilt die Ehe als aufgelöst.

Quelle: Institut für Islamfragen 
#6

(05.10.2016, 15:44)Manni Burgsmüller schrieb:  Das ist weniger meine Einstellung, sondern der Duktus der Bundesregierung, diese Moral der Wiedergutmachung. 
Ein Staat sollte sehr wohl darauf achten, was er sich und somit der eigenen Bevölkerung zumutet. 
Wir haben momentan den Titel der Weltverbesserer, aber zu welchem Preis?


Die Grenzöffnung hatte ironischerweise nie humanitäre Gründe und diente auch nicht einer wie auch immer gearteten "Wiedergutmachung", sondern Merkel folgte einem Wunsch der Wirtschaftsverbände, die über erhebliche Nachwuchsprobleme klagten. Deshalb war ein Schwerpunkt der Flüchtlingsdiskussion im Herbst '15 auch die angeblich hohe Qualifikation der Syrer. Schon wieder vergessen? Nachdem Ernüchterung eingekehrte und langsam klar wurde, dass ein hoher Anteil der Geflüchteten aus Analphabeten bzw. Leuten mit sehr geringem Bildungsstand besteht und die Dax-Konzerne in Summe ganze 54 Flüchtlinge eingestellt hatten, folgte Merkels berüchtigte Fukushima-180-Grad-Kehrtwende: Türkei-Deal, nur noch subsidärer Schutz und schnellere Abschiebungen. Zu ihrem Glück hatten die Balkanstaaten und Österreich das Unglück schon früher kommen sehen und die Grenzen bereits geschlossen. Leider wurden Motivation und spätere Kehrtwende von Merkel in der deutschen Presselandschaft kaum thematisiert, man beschränkte sich auf das Eindreschen bei Seehofer, AfD und überhaupt auf alle, die die Masseneinwanderung aus dem nahen Osten nicht bedingungslos beklatschten.

Ich bin deshalb fest überzeugt, dass deutsche Verbrechen aus der Vergangenheit zu keiner Zeit Motivation für Merkel waren. Es wäre in diesem Kontext außerdem an Perfidie kaum zu übertreffen, das Land ausgerechnet mit Flüchtlingen aus einem Kulturkreis zu fluten, die lt. einer in der NZZ veröffentlichten Analyse zu 85% den Holocaust begrüßen .

Martin
#7

(06.10.2016, 14:31)Martin schrieb:  Die Grenzöffnung hatte ironischerweise nie humanitäre Gründe und diente auch nicht einer wie auch immer gearteten "Wiedergutmachung", sondern Merkel folgte einem Wunsch der Wirtschaftsverbände, die über erhebliche Nachwuchsprobleme klagten. Deshalb war ein Schwerpunkt der Flüchtlingsdiskussion im Herbst '15 auch die angeblich hohe Qualifikation der Syrer. Schon wieder vergessen?

Ein bisschen, habe ich erfolgreich verdrängt. Deshalb, weil ich diese Diskussion für vorgeschoben halte. Das konnte doch wohl niemand im Ernst meinen, dass dieses Volk, was traumatisiert ist und bestimmt nicht über ein Anforderungsprofil verfügt, welches uns zu Nutze sein kann, Nachwuchsprobleme löst.
Frau Merkel wollte viel mehr in die Geschichtsbücher, das ist ihr gelungen. An diese Kanzlerschaft werden wir noch lange denken.
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