11.07.2019, 17:56
Vielleicht sollte man zum Raubzug der Kirchen beim Staat (stimmt so natürlich nicht) zwei Fakten mit inbetracht ziehen:
1. Die Zahlungen Staat -> Kirchen gehen zurück auf ein Konkordat (völkerrrechtlich verbindlicher Vertrag) aus dem Jahre 1924
2. Die Zahlungen resultieren fachlich aus einer Art Wiedergutmachung aus der Säkularisation (Grundenteignung der Kirchen)
1. Die Zahlungen Staat -> Kirchen gehen zurück auf ein Konkordat (völkerrrechtlich verbindlicher Vertrag) aus dem Jahre 1924
2. Die Zahlungen resultieren fachlich aus einer Art Wiedergutmachung aus der Säkularisation (Grundenteignung der Kirchen)