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Die deutsche Flüchtlingspolitik

(28.07.2018, 12:27)Klartexter schrieb:  Quark, Du kannst nicht von jedem Touristen erwarten , dass er deutsch spricht.

Das sind keine Touristen, sondern Migranten, oft Wirtschaftsflüchtlinge. Die können ruhig Deutsch lernen, das hilft weiter, bildet und gibt ihnen die Chance Arbeit zu finden, soweit sie das dürfen, und sich zu integrieren.

Unsere Heimat soll deutschsprachig bleiben.

Es findet eine Entfremdung statt. Es ist nicht klar genug definiert, wer sich anzupassen, sich zu integrieren hat. Mir schwant schlimmes, politische Veränderung tut not.
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(28.07.2018, 16:44)PuK schrieb:  Sie ticken ja nicht ganz richtig. Inzwischen interessiert es mich auch nicht mehr, welche Kunst Sie wo, wann und warum anbieten. Kann ja wohl nichts Gescheites sein, wenn der Künstler bereit ist, für den Liter Cola sagenhafte 90 Euro hinzulegen. 

Dann hat es dem Künstler ganz gehörig die Optik verzogen, er hätte sich nämlich im Sonderangebot des Getränkemarkts einen Hektoliter der selben Cola zum gleichen Preis kaufen können. Die Gewinne der französischen Gastronomie stellen alles in den Schatten, was die ’Ndrangheta und der internationale Drogenschmuggel kalkulieren.

Deshalb kaufe ich auch nur Kunstdrucke, weil Künstler nicht mit Geld umgehen können und sehr stark überbezahlt sind. Und wenn sich einer beschwert, drücke ich ihm Hammer und Meißel in die Hand und empfehle ihm, zu arbeiten. Es könnte eine völlig neue Erfahrung für ihn sein.
Schön, dass Sie zum "Sie" zurückgekehrt sind. Ich verleihe Ihnen hiermit den Titel "Richtigticker". Trägt vielleicht
zur Beruhigung bei und glättet die Wogen.
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(28.07.2018, 16:58)dio schrieb:  Schön, dass Sie zum "Sie" zurückgekehrt sind. Ich verleihe Ihnen hiermit den Titel "Richtigticker". Trägt vielleicht
zur Beruhigung bei und glättet die Wogen.

Dass ich manchmal zwischen der zweiten Person Singular und der dritten Person Plural schwanke, liegt an Künstlern, die ihren Nickname zu oft ändern. Ich bin nicht gewillt, hier über Dekaden eine Liste zu führen, auf der Nicks und geänderte Nicks verzeichnet sind. Bei Leuten wie Lukas/Tom/Udo... würde mir das Papier für eine solche Liste nicht reichen.

Rein aus Höflichkeitsgründen schwenke ich in Zweifelsfällen dann auf die dritte Person Plural um, da kann man weniger falsch machen. 

Es ist aber durchaus erfreulich, von dir zu hören, dass Sie mich kennen.
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Sami A. freut sich schon, plant seine Rückkehr nach Deutschland. Gefoltert wurde er nicht.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-...k-100.html 

Da wo er sich momentan aufhält, da gehört er auch hin.
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(28.07.2018, 16:47)sobinichhalt schrieb:  Das sind keine Touristen, sondern Migranten, oft Wirtschaftsflüchtlinge. Die können ruhig Deutsch lernen, das hilft weiter, bildet und gibt ihnen die Chance Arbeit zu finden, soweit sie das dürfen, und sich zu integrieren.

Unsere Heimat soll deutschsprachig bleiben.

Es findet eine Entfremdung statt. Es ist nicht klar genug definiert, wer sich anzupassen, sich zu integrieren hat. Mir schwant schlimmes, politische Veränderung tut not.

Was Sie nicht alles zu wissen glauben. Bei mir waren heute in München Asiaten, mit denen musste ich englisch sprechen. Denn die sprachen kein Wort deutsch, aber sie haben gut eingekauft. In meinem Beruf komme ich mit Menschen zusammen, deren Herkunftsland nicht Deutschland ist. Viele arbeiten hier, sprechen aber kein Wort deutsch, weil das beispielsweise im IT-Bereich auch nicht notwendig ist. Unsere Heimat ist schon lange nicht mehr rein deutschsprachig, oder glauben Sie, dass Worte wie Summer Sale, Handy oder Computer ihren Wortstamm im deutschen haben? Man geht zu einem Event, man surft im Internet, man ist happy und alles ist okay. Hier findet auch keine Entfremdung statt, höchstens durch den deutschen Michel selber.
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(28.07.2018, 00:51)PuK schrieb:  Wieso wird eigentlich das Wichtige nie zitiert?


Das ist der entscheidende Punkt. Wer einen Asylbescheid hat, den er gefälligst außerhalb der EU erworben hat, der darf kommen. Und dann nicht auf lebensgefährlichen Wegen, sondern gerne mit dem Flugzeug.

Diese Taktiken sind perfide. Das mit dem Grenzen Zumachen zitiert man, aber wenn einer von uns sagt, Grenzen auf für gewisse Leute, aber gleichzeitig auch den Rechtsstaat wiederherstellen, dann wird das einfach vorsätzlich ignoriert.

Langsam reicht's.

Ich bin kein Nazi, war nie einer und lasse mich auch nicht zu einem deklarieren. Ich bin Demokrat, ich glaube nur nicht alles, was in der Zeitung steht und im Fernsehen kommt.

Du hast es immer noch nicht geschnallt, dass man im Ausland nicht Asyl in Deutschland oder der EU beantragen kann. Was Du meinst benötigt ein Einwanderungsgesetz, das aber gibt es bisher nicht. Sofern es mal Realität werden sollte, kann jeder Interessierte in seiner Heimat einen Antrag auf Einreise stellen. Mit Asyl hat das aber rein gar nichts zu tun, und ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du hier nicht ständig unterschiedliche Dinge miteinander vermischt!
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(28.07.2018, 23:58)Klartexter schrieb:  Du hast es immer noch nicht geschnallt, dass man im Ausland nicht Asyl in Deutschland oder der EU beantragen kann. Was Du meinst benötigt ein Einwanderungsgesetz, das aber gibt es bisher nicht. Sofern es mal Realität werden sollte, kann jeder Interessierte in seiner Heimat einen Antrag auf Einreise stellen. Mit Asyl hat das aber rein gar nichts zu tun, und ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du hier nicht ständig unterschiedliche Dinge miteinander vermischt!

Aber du hast es geschnallt, oder was?  Huh

Da oben steht, dass man es erst legalisieren und dann noch etablieren muss, bevor es funktionieren kann. Lies halt bitte alles, was ich schreibe, und reagiere nicht auf ein paar Fitzelchen und Schlagworte daraus reflexhaft und überaus vorhersehbar. Ich wusste, das so was kommen würde. Aber ich kann trotzdem nicht immer alles in einen einzigen Post packen. Guck dir als Beispiel diesen hier an, der ist zwar schön lang, aber es steht trotzdem noch längst nicht alles drin, was drinstehen könnte.

Mit "legalisieren" meinte ich, man muss erst das GG und noch ein paar andere Gesetze ändern, bevor man diese Praxis einführen kann. Das ist mir natürlich klar, dass die momentane Gesetzeslage das nicht hergibt. Aber man kann Gesetze ändern, wenn man es nur will und sich die entsprechenden Mehrheiten in den zuständigen Gremien organisiert. Das ist nicht alles in Stein gemeißelt, nicht mal das GG, bis auf ein paar Ausnahmen. Und auch die Ausnahmen sind nach dem nächsten Krieg weg. Gesetze sind vergänglich und ihre Lebensdauer entspricht grob der des Menschen. Etwa 70 bis 80 Jahre halten die meisten davon im Durchschnitt. Viele Gesetze verenden aber auch früher. Andere, wie einige §§ des BGB, werden mehr als 100 Jahre alt. Aber selbst den § 1300 BGB hat es letztlich dann doch erwischt.

Zitat:§ 1300 BGB (a.F.)

(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.

(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

Der war lustig, gell? Clown Vor allem, weil kaum einer heute noch weiß, was "unbescholten" eigentlich bedeutet und was genau eine "Beiwohnung" ist. Bei einem "Schaden, der nicht Vermögensschaden ist" kommen die meisten heutzutage auch ins Schwimmen.

Das muss man also in mehrerlei Hinsicht übersetzen für den heutigen Leser.

Also, dröseln wir das doch mal auf:

"Unbescholten" ist eine Frau, die noch nie mit einem Mann geschlafen hat, oder mit anderen Worten eine Jungfrau. "Jungfrau", auch so ein Begriff, der völlig aus der Mode gekommen ist, außer im Zusammenhang mit Astrologie. "Beiwohnung" meint den Geschlechtsverkehr. Der "Schaden, der nicht Vermögensschaden ist", ist die "verlorene Ehre" der Dame bzw. der Verlust ihrer Jungfräulichkeit, der mit der erstmaligen Durchführung der Beiwohnung zwangsläufig als Nebeneffekt eintritt. Also ein immaterieller Schaden, den sie meist erst hinterher bemerkte, am nächsten Morgen. Spätestens, wenn sie den Blutfleck auf dem Laken sah.

So, und wenn sie nun aber trotz alledem in der Nacht davor mit einem Mann im Bett war und der hatte ihr vorher auch noch gesagt, dass er sie nachher zur Belohnung heiraten würde, und es dann aber nicht tat, dann gab der Frau dieser § das Recht, ihn auf Schadensersatz in Form von Geld zu verklagen. Viel war es sowieso nicht, deshalb steht da ja auch das Adjektiv "billig", was so viel heißt wie "Da hast du ein paar Scheinchen, und jetzt gib für alle Zeit Ruhe". Der Gesetzgeber drückte mit diesem Adjektiv ganz klar aus, dass bei der Entschädigung keine großen Summen beabsichtigt waren, sondern nur das Mindeste. So etwas wie ein symbolischer Kaufpreis, den der Mann in so einem Fall nachträglich bezahlen musste, um auf diese Tour seine eigene "Ehre" noch schnell zu retten, bevor alles zu spät war. Man nannte diesen geringen Preis, der im Fall des Falles zu zahlen war, das "Kranzgeld" und den § 1300 BGB deshalb den "Kranzgeldparagraphen". Frage mich bitte nicht, wo das "Kranz" in "Kranzgeld" herkommt. Ich weiß es doch auch nicht; ich habe da nur eine Vermutung, über die ich aber an dieser Stelle nicht schreiben möchte.

Das praktische Problem für die Frau bei der Rechtsdurchsetzung war irgendwann nur, dass dieser § von den deutschen Gerichten schon jahrzehntelang nicht mehr berücksichtigt wurde. Der hatte sich ganz einfach außerhalb der Gerichtsgebäude durch eine veränderte Sexualmoral irgendwann erledigt. Eine mittels falschen Versprechungen erfolgreich entjungferte ehemalige Jungfrau hatte schon 1970 oder so keine Chance mehr, ihren Schadensersatz einzuklagen. So eine Klage wäre schon ganz am Anfang als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden, noch weit bevor eine Hauptverhandlung überhaupt nur in Sichtweite geraten hätte können. 

Der § 1300 BGB war also schon ziemlich lange obsolet, und 1998 wurde er dann endgültig ersatzlos aus dem Gesetzbuch gestrichen. Heute gibt es im BGB beim § 1300 deshalb eine Lücke, da ist nichts mehr. Auf § 1299 folgt dort unmittelbar der § 1301. 

Das nur als Beispiel dafür, wie dauerhaft Gesetze u.U. sind und dass sie schon längst kalter Kaffee sein können, wenn man ein aktuelles Gesetzbuch aufschlägt und den § schwarz auf weiß vor sich hat.
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(29.07.2018, 01:11)PuK schrieb:  Aber du hast es geschnallt, oder was?  Huh

Da oben steht, dass man es erst legalisieren und dann noch etablieren muss, bevor es funktionieren kann. Lies halt bitte alles, was ich schreibe, und reagiere nicht auf ein paar Fitzelchen und Schlagworte daraus reflexhaft und überaus vorhersehbar. Ich wusste, das so was kommen würde. Aber ich kann trotzdem nicht immer alles in einen einzigen Post packen. Guck dir als Beispiel diesen hier an, der ist zwar schön lang, aber es steht trotzdem noch längst nicht alles drin, was drinstehen könnte. 

Ja, im Gegensatz zu Dir habe ich es geschnallt! Man muss nicht das Grundgesetz ändern, sondern schlicht und ergreifend ein Einwanderungsgesetz beschließen. Und bei Bedarf werden Gesetze auch geändert und angepasst, sonst könnten Frauen von Dir noch Kranzgeld verlangen. Tongue
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(29.07.2018, 07:14)Klartexter schrieb:  Ja, im Gegensatz zu Dir habe ich es geschnallt! Man muss nicht das Grundgesetz ändern, sondern schlicht und ergreifend ein Einwanderungsgesetz beschließen. Und bei Bedarf werden Gesetze auch geändert und angepasst, sonst könnten Frauen von Dir noch Kranzgeld verlangen. Tongue

Und Sie meinen, PuK war gar mit unbescholtenen Frauen verlobt?
@ Puk, gestrichen wurde dieser § auch nicht so einfach, dazu war ein Gesetz norwendig! Schlaumeiermod off
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Zitat:Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält die Aufgabe einer gesicherten Erwerbstätigkeit nach einem Verlöbnis, das lediglich nach mehreren Telefongesprächen und ohne persönliches Kennenlernen des Partners zustande kam, für unangemessen. Der abtrünnige Verlobte hat den daraus entstandenen Schaden auch dann nicht zu ersetzen, wenn er grundlos von dem Verlöbnis zurücktritt.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 28.09.2007
Aktenzeichen: 19 W 65/07

https://www.mahnerfolg.de/urteile/index....tzaufgabe/ 

Klassischer Fall von zu früh gefreut. Der abtrünnige Verlobte ist quasi ein Flüchtling

...Merkels Flüchtlingspolitik...
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