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BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen
#1

Zitat:Der Zugang zu einem Facebook-Account ist vererbbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. „Nach der gesetzgeberischen Wertungen gehen auch Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über“, hieß es zur Begründung.
https://presse-augsburg.de/presse/bgh-er...en/250353/ 

Eine sehr gute Entscheidung nach meiner Ansicht.
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#2

(12.07.2018, 16:04)Klartexter schrieb:  Eine sehr gute Entscheidung nach meiner Ansicht.

Das ist selbstverständlich. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum. 

Es gelten dort die selben Regeln wie außerhalb. Und wenn die Rechte vererblich sind, dann sind sie vererblich. Und wenn nicht, dann nicht. Man muss da nicht neue Fässer aufmachen oder sogar konstruieren. Das ist alles schon lange geregelt und kalter Kaffee. Interessiert keinen mehr. Das wäre vor 20 Jahren vielleicht (!) interessant gewesen.

Klappe zu, Affe tot, Diskussion aus.
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#3

(12.07.2018, 16:42)PuK schrieb:  Das ist selbstverständlich. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum. 

Es gelten dort die selben Regeln wie außerhalb. Und wenn die Rechte vererblich sind, dann sind sie vererblich. Und wenn nicht, dann nicht. Man muss da nicht neue Fässer aufmachen oder sogar konstruieren. Das ist alles schon lange geregelt und kalter Kaffee. Interessiert keinen mehr. Das wäre vor 20 Jahren vielleicht (!) interessant gewesen.

Klappe zu, Affe tot, Diskussion aus.

Ah ja und wozu bedurfte es dann dieses Urteils?
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#4

(12.07.2018, 21:33)Kreti u. Plethi schrieb:  Ah ja und wozu bedurfte es dann dieses Urteils?

Weil weder der Gesetzgeber noch die Gerichte bisher verstanden hatten, dass es diese Gesetze schon längst gibt. Sie mussten sich das erst neu erarbeiten. Und deshalb hat dieser sinnlose Prozess auch seine gute Seine und nicht nur eine dumme und böse.
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#5

(12.07.2018, 22:07)PuK schrieb:  Weil weder der Gesetzgeber noch die Gerichte bisher verstanden hatten, dass es diese Gesetze schon längst gibt. Sie mussten sich das erst neu erarbeiten. Und deshalb hat dieser sinnlose Prozess auch seine gute Seine und nicht nur eine dumme und böse.

Thumbup Klar sind alle doof nur nicht du  Thumbup  Aber deine Ansichten sind ja längst bekannt bei uns Parasiten
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#6

(12.07.2018, 21:33)Kreti u. Plethi schrieb:  Ah ja und wozu bedurfte es dann dieses Urteils?

Weil eine/r einen Antrag gestellt hat. Wo kein Kläger, da kein ....

Zitat:Die Mutter hatte mit ihrer Klage beansprucht, den Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto ihrer Tochter zu erhalten.
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#7

(12.07.2018, 23:20)forest schrieb:  Weil eine/r einen Antrag gestellt hat. Wo kein Kläger, da kein ....

Schon klar, da hat eine Firma nicht glauben wollen dass es gesetzlich geregelt ist, was sie vermutlich im anderen Fall, bei evtl. Bezahlfunktion, selbst sehr schnell beansprucht hätte.
Erben haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Für manche war es eben doch interessant, entgegen @PuKs Annahme, für den Fall sie sollten in solche Situationen kommen.
Ist doch so, dass meist erst genau solche Prozesse Klarheiten für die Algemeinheit schaffen.
Sicher kann man der Einstellung sein es wär doch gesetzlich geregelt, wenn da nur nicht diejenigen wären die es versuchen.
Ohne solche Prozesse kommt man eben bei einem guten Prozentsatz damit durch, sich nicht ans Gesetz zu halten.

Ldiglich ein solches wollte ich verdeutlichen.
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