12.07.2018, 08:13
Es sind wohl knapp über 1 Mio, die die Stadt Augsburg an das Land Bayern zurück zahlen muss. Der Anteil des Bundes ist noch nicht entschieden. Der Betrag könnte sich also noch auf 2,87 Mio steigen. Über die Begründung warum nur etwas mehr als 1 Mio war in der AA Online nichts zu lesen.
Von dem Ausgang der Versetzung der ehemaligen Leiterin hört man auch nichts mehr.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...19361.html
Ergänzung:
Die Augsburger Zeitung berichtet wohl über den Hintergrund.
Von dem Ausgang der Versetzung der ehemaligen Leiterin hört man auch nichts mehr.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...19361.html
Ergänzung:
Die Augsburger Zeitung berichtet wohl über den Hintergrund.
Zitat:die Gemeinde für Kindertageseinrichtungen, die die Fördervoraussetzungen nach Art. 19 erfüllen, einen Förderanspruch gegenüber dem Staat nach Maßgabe von Art. 21 hat, wenn sie den vollständigen Förderantrag bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres stellt. Stellt die Gemeinde den vollständigen Förderantrag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, besteht ein Förderanspruch in Höhe von 96 % des Anspruchs
https://www.daz-augsburg.de/