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Neues Polizeigesetz in Bayern
#91

(17.05.2018, 16:49)messalina schrieb:  Hmm, also ich weiß nicht? Es kann doch nicht darauf ankommen, ob das reine Dabeihaben eines Messers eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Es kommt auf die drohende Gefahr an und da wäre mir ziemlich egal, ob der ein Springmesser (Dabeihaben = Straftat) oder ein Einhandklappmesser (Ordnungswidrigkeit) oder ein ganz legales Küchenmesser mit 12 cm Klinge in mich einführen will?

Oder anders: Wenn die sich jetzt angewöhnt hätten, uns immer mit Pflastersteinen auf den Kopf zu schlagen, dann würde eben immer Gefahr drohen, wenn einer von denen einen Pflasterstein in der Hand hat, obwohl das allein ja weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat wäre, oder?

Ich finde, entscheidend ist immer, ob das was die tun wollen eine Straftat ist, und zur Nagelpflege nehmen die ihr Messer ja nicht mit, oder? Und wenn das was die tun wollen eine Straftat gegen Leib und Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung ist, dann ist das eben eine so schwer wiegende drohende Gefahr, dass man die in Zukunft mitnehmen und wegsperren kann. Ich hoffe, dass das bald auch mal passiert.

Wenn das Mitführen eines Messers nur eine Ordnungswidrigkeit ist, dann kann der Gesetzgeber das mit der drohenden Gefahr nicht so dringlich sehen, sonst würde er einen Verstoß gegen das Gesetz härter ahnden. Ich sehe das als ganz evident an.

Ja - grundsätzlich hast Du recht, dass es auf die Absicht ankommt. Aber was machst Du, wenn jemand das Messer zur Selbstverteidigung mitnimmt? Ob erlaubt oder nicht - er fühlt sich damit sicherer.

Da gibt es auch ein schönes schon älteres Urteil - ganz ohne Flüchtlinge - wo ein Mann, nicht besonders wehrhaft, immer ein kleines Messer an einer Kette um den Hals mit sich trug. Als er tatsächlich mal von mehreren verprügelt wurde und sich nur mittels dieses Messers zur Wehr setzen konnte, wobei er einen der Angreifer schwer verletzte, war dann plötzlich er dran wegen Notwehrexzess - weil er hätte ja so ein Messer nicht dabei haben dürfen und dass er es dabei hatte, hätte bewiesen, dass er unlautere Absichten hatte. Hmmh. Da kann man schon ins Grübeln kommen, oder?

Im Übrigen - noch ein Gedanke am Rande - Betroffene, die präventiv eingesperrt würden, müssten analog zu Sicherungsverwahrten natürlich deutlich bessere Verhältnisse in ihrer Zwangsunterkunft vorfinden als überführte Straftäter. Das kann teuer werden.
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#92

(17.05.2018, 15:16)Sophie schrieb:  Wenn man das so sieht, dann gehörte zuerst einmal genau dieser Tatbestand (widerrechtliches Beisichführen von Waffen) als Straftat bewehrt. Dann begeht jemand, der das tut und erwischt wird eine solche und wird dafür bestraft. Ihn einfach wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Gutdünkem präventiv einzusperren ist m.E. nicht rechtsstaatlich. Da hat der Prantl absolut recht, dass die Maßnahmen der Prävention gravierender sind als die nach Straftaten. So kann es nicht gehen.

Dann wäre es doch mal erfreulich wenn die überhandnehmenden Bewährungsstrafen für Straftaten endlich als Ausnahmen anzusehen wären... müsste man halt eben auch Geld in die Hände nehmen und Strafvollzugseinrichtungen ausbauen, erweitern oder neu bauen. Dazu das Personal aufstocken und schon ist wieder ein Aufschwung da.... Zwinker
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#93

(17.05.2018, 18:01)messalina schrieb:  Ja, ich bin da die ganze Zeit schon selbst am Grübeln, weil ich ja jetzt auch fast immer ein Messer dabei habe (neulich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ]). Es ist ein Deejo  mit 10 cm Klinge, ein richtig schmuckes Schätzchen, und das Dabeihaben ist weder ordnungswidrig noch eine Straftat. Ich habe es aber natürlich nicht zur Nagelpflege dabei, sondern schon mehr so zum Schutz wie der Mann in deinem Beispiel. Neulich nachts von der Straßenbahn nach Hause hatte ich es sogar offen in der Hand und es war ein total gutes Gefühl irgendwie. Also ich dachte bis jetzt, Notwehr wäre damit schon erlaubt? Oder bin ich jetzt eine drohende Gefahr für übergriffige Flüchtlinge?

Vorsicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Da darfst du es nicht dabeihaben (§ 34 WaffG) . "Öffentliche Veranstaltungen" sind auch Discos und Kinovorführungen.
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#94

(17.05.2018, 18:01)messalina schrieb:  Ja, ich bin da die ganze Zeit schon selbst am Grübeln, weil ich ja jetzt auch fast immer ein Messer dabei habe (neulich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ]). Es ist ein Deejo  mit 10 cm Klinge, ein richtig schmuckes Schätzchen, und das Dabeihaben ist weder ordnungswidrig noch eine Straftat. Ich habe es aber natürlich nicht zur Nagelpflege dabei, sondern schon mehr so zum Schutz wie der Mann in deinem Beispiel. Neulich nachts von der Straßenbahn nach Hause hatte ich es sogar offen in der Hand und es war ein total gutes Gefühl irgendwie. Also ich dachte bis jetzt, Notwehr wäre damit schon erlaubt? Oder bin ich jetzt eine drohende Gefahr für übergriffige Flüchtlinge?

Jetzt weißt Du, dass von Dir keine Gefahr droht. ABer wenn das jemand anders sieht? Könntest Du Dich schnell vorsorglich verwahrt wiederfinden. Tolle Aussichten, nicht?
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#95

(17.05.2018, 18:01)messalina schrieb:  Es ist ein Deejo  mit 10 cm Klinge, ein richtig schmuckes Schätzchen

Das ist aber eine coole Krawattennadel! Yes 

Wie stehts denn mit Krawattenträgern? Klapse? Potentielle Selbstmörder durch Strangulieren oder Einladung an Dritte dazu? Bei Trumps Krawattenlänge könnte man ihn damit Gassi führen. Hanitzsch' Kollege vom Spiegel deutet das immer an, ach was sag ich, hier in Vollendung

[Bild: http://cdn3.spiegel.de/images/image-1289...289082.jpg ]

http://www.spiegel.de/fotostrecke/cartoo...42907.html 
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#96

(17.05.2018, 21:19)forest schrieb:  Wie stehts denn mit Krawattenträgern? Klapse? Potentielle Selbstmörder durch Strangulieren oder Einladung an Dritte dazu? Bei Trumps Krawattenlänge könnte man ihn damit Gassi führen. Hanitzsch' Kollege vom Spiegel deutet das immer an, ach was sag ich, hier in Vollendung

Naja, der Mann ist 1,90, entsprechend lang ist der Weg vom Hals bis da runter, wo die Krawatte hängen soll.

Mir (morgens 1,94, abends 1,92) sind normale Krawatten auch immer zu kurz. Ich hab immer nur noch einen ganz kurzen Zipfel vom schmalen Ende zur Verfügung, wenn das breite Ende da hängt, wo es hängen soll. Hinten an der breiten Seite ist immer so eine Schlaufe, wo man den schmalen Teil durchfädeln soll, damit er nicht hinter dem breiten Vorderteil rausguckt. Dazu reicht's bei mir nie, ich muss das auch immer mit einer Nadel (in meinem Fall eine einfache Sicherheitsnadel, aber ich bin ja auch nicht der POTUS) feststecken.

Man müsste übrigens mal eine Umfrage unter männlichen 18-Jährigen machen, wieviel Prozent noch eine Krawatte richtig knoten können. Krawatten mit einem vorgebundenem Knoten und Klettverschluss unterm Hemdkragen wären vermutlich ein Renner. Irgendeine Taufe, Hochzeit oder Beerdigung ist immer wieder mal.
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#97

(17.05.2018, 21:34)messalina schrieb:  Jetzt habe ich das halbe Waffengesetz durch, besonders die Anlage 1. Ich glaube, mein Deejo ist in Wirklichkeit gar keine Waffe? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Eine Hieb- und Stichwaffe ist es nicht (Faltblatt Nürnberg ) und bei den Messern, die als Waffen definiert sind, ist es auch nicht dabei. Dann kann ich es vielleicht ja doch überall hin mitnehmen?
Schade, dass ich mich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht getraut habe. Aber die haben wahrscheinlich noch eigene strengere Hausregeln, sie haben mich jedenfalls am Eingang nach einem Messer gefragt.

Wer das Hausrecht hat, kann natürlich verlangen, dass alles, was scharf ist, an der Garderobe abgegeben wird. Aber ich wäre da eher vorsichtig. Ich hab auch so einiges hier, aber ich habe nur ganz selten bis nie etwas davon dabei. Muss ich auch nicht, denn wer mich sieht, überlegt sich ohnehin, ob er nicht vielleicht lieber jemand anderen überfallen sollte. Und wenn ich mal was davon dabei habe, verwahre ich es in einem verschließbaren Behältnis und versuche ich mich ansonsten strikt an die Regeln zu halten, um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, überprüft zu werden. Yes

Man ist ja sogar an Silvester nicht vor dem WaffG sicher, wenn man seine Signalpistole außerhalb des eigenen "befriedeten Grundstücks" ohne kleinen Waffenschein dabei hat, um ein paar Leuchtkugeln in den Himmel zu schießen.
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#98

(17.05.2018, 21:34)messalina schrieb:  Jetzt habe ich das halbe Waffengesetz durch, besonders die Anlage 1. Ich glaube, mein Deejo ist in Wirklichkeit gar keine Waffe? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Eine Hieb- und Stichwaffe ist es nicht (Faltblatt Nürnberg ) und bei den Messern, die als Waffen definiert sind, ist es auch nicht dabei. Dann kann ich es vielleicht ja doch überall hin mitnehmen?

Schade, dass ich mich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht getraut habe. Aber die haben wahrscheinlich noch eigene strengere Hausregeln, sie haben mich jedenfalls am Eingang nach einem Messer gefragt.

Also wenn du dein süßes kleines Messerchen jemanden in den Hals rammst, dann kann der tot sein. Damit spielt es für eine Gefahr, die von dir ausgeht überhaupt keine Rolle, ob es eine Waffe ist und nicht mitgeführt werden darf.
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#99

Gar keine Antwort mehr?

Deucht es jetzt so allmählich, dass das gar nicht so leicht zu bewerten und umzusetzen ist mit der drohenden Gefahr, mit der sich vermeintlich alle Flüchtlinge wegsperren lassen?

Was ist mit dem Ehemann, der im Suff gesagt hat, er steche seine Frau ab?

Was mit dem Senior, der zwar eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, wie er so dement, halbblind und taub mit seinem Auto durch die Gegend gondelt und dem man zwar den Führerschein nicht wegnehmen kann - ihn aber im Fall der Uneinsichtigkeit künftig einsperren? Erhebliche Rechtsgüter sind in den genannten Fällen durchaus bedroht.
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https://www.bitchute.com/video/1tuw3yI3taxu/ 
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