12.07.2018, 10:35
(12.07.2018, 10:23)Serge schrieb: Naja, ich seh das ein bisschen anders.
Das Urteil hätte auch etwas weniger hart ausfallen können. Natürlich langjährige Haftstrafe. Mord konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Mitwisserschaft nur bedingt.
Aber das Urteil sollte wohl vor allem gnadenlose Härte demonstrieren, volle Ausschöpfung aller legal zulässigen Möglichkeiten, und ein lauter Paukenschlag sein mit der Botschaft: Nicht mit uns, nicht in Deutschland.
Und damit vergessen machen, welcher braune Dreck da gar nicht umgedreht wurde bzw. gar nicht mehr konnte, weil alle schriftlichen Hinweise geschreddert und Festplatten entsorgt wurden, die Hinweise auf eine größere Vernetzung der drei und die damit verbundenen Verbindungen und Verwicklungen des Verfassungsschutzes enthielten. Das sollte nicht an die Öffentlichkeit.
Das ist doch keine Lösung.
Es beschreibt nur noch einmal das Problem: Die Akten und die Festplatten wurden vernichtet, aber die Frau ist leider noch da. Und die geht jetzt nicht mehr weg, weil jetzt alles öffentlich ist.
Du sorry, ich muss jetzt weg, ich hab einen Termin. Heute abend vielleicht mehr.