23.10.2017, 20:00
(23.10.2017, 19:28)PuK schrieb:
Von dem habe ich gerade auch gelesen. Aber wie blöd kann man eigentlich sein, einen Verbrennungsmotor in einem geschlossenen Raum zu betreiben. In jeder Garage hängt ein Schild, das es verbietet, den Motor laufen zu lassen. Man muss so ein Schild haben, wenn man eine Garage hat, das ist Vorschrift. Das weiß jedes Kind, dass man keinen Motor lange laufen lässt, wenn oben drüber ein Dach und rundrum vier Wände sind. Außer man hat akute Selbstmordabsichten. Und dann stellt der den Kindern ein Notstromaggregat in die Hütte und nicht raus ins Freie vor die Hütte. Man könnte ja auch ein Kabel für den Strom durch die Wand ziehen und nicht im Gegenteil eine selbstgebastelte Abgasleitung, die dann undicht wird. Das wäre sogar viel einfacher, weil man nur ein kleines Loch durch die Wand bohren muss, kein großes.
Was der Mann gemacht hat, ist alles zusammen so dumm, dass es geradezu Vorsatz ist. Das ist weit jenseits von grober Fahrlässigkeit. Das ist nicht mehr grob, das ist brutal fahrlässig. Dummheit, die in so einem Fall bestraft werden muss.
Er hat mit einem Techniker gesprochen und hat eine 'Auspuffanlage' drangebastelt. Diese hat bei der Silvesterfeier vier Wochen zuvor zuverlässig ihre Dienste verrichtet. An dem fraglichen Abend sind die ineinandergefügten Wasserrohrstücke allerdings auseinander gerutscht.
Die Strafe hat er ja schon. Zwei eigene tote Kinder. Das Gesetz lässt das als Schuldausgleich zu.
Hier ging es aber nur darum, dass dieser Mann aus seinen Fehlern lernen wird. Die Kanzlerin offensichtlich nicht.