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Die Kunst der Gesetzgebung
#1

Zitat:Neues aus der Unterwelt

Das Verbrechen täuscht einen Rückzug vor. Die Regierung täuscht ein Gesetz vor. Die Polizei ist tief besorgt. Ein Bericht über Komplexität.

Paragraf 219a: Der Kampf geht weiter

Am 29. März 2019 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2019 I, Seite 350). Zu diesem Meisterwerk der Gesetzeskunst sind ein paar Hinweise angezeigt.

Wenn in einem Gesetz das Wort "Wald" steht, denkt jeder, das sei einfach. Aber wenn das Gesetz anordnet, dass die Eigentümer von Wald eine Beihilfe erhalten, wird man erleben, dass die Gebieter über Thujahecken, Haselnusssträucher oder drei Fichten behaupten, Eigentümer von "Wald" zu sein. Und wenn umgekehrt die Wald-Eigentümer eine Abgabe zahlen sollen, entpuppen sich hektargroße Baumbestände als "Wiesen", "Parkanlagen" oder "Strauchwerk".

Der Kolumnist fragte bei Beteiligten des Gesetzgebungsverfahrens an, ob es wirklich sein (und gemeint sein) könne, was man im Bundesgesetzblatt las. Auskunft: Ja. Man habe es halt eilig gehabt und auch den "Kompromiss der Minister" nicht wieder "aufschnüren" wollen; und die Diskussion in der Fraktion (...) sei ja auch komplex. Die Justiz solle das also mal bitte so auslegen, dass in Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 das Wort "nur" hinzugedacht und zwischen Nr. 1 und Nr. 2 das Wort "oder" als "und" verstanden werden müsse. Manchmal möchte man sich schämen für so einen Gesetzgeber.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/k...62445.html 

Sind nur Auszüge aus dem Artikel, beleuchten aber die Qualität von (manchen) Gesetzgebungen. Wie diese von der Justiz im allgemeinen und der Richterschaft im besonderen, schließlich von jedem Bürger, auszulegen sind, müsste eigentlich Bestandteil des jeweiligen Gesetzes sein, oder sollen diese jeweils die Bundestagsabgeordneten fragen, was sie sich dabei gedacht haben, als sie zur Tat bzw. Untat schritten?
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#2

(13.04.2019, 13:47)forest schrieb:  Sind nur Auszüge aus dem Artikel, beleuchten aber die Qualität von (manchen) Gesetzgebungen. Wie diese von der Justiz im allgemeinen und der Richterschaft im besonderen, schließlich von jedem Bürger, auszulegen sind, müsste eigentlich Bestandteil des jeweiligen Gesetzes sein, oder sollen diese jeweils die Bundestagsabgeordneten fragen, was sie sich dabei gedacht haben, als sie zur Tat bzw. Untat schritten?

Ja, mal wieder ein echter (saukomischer) Fischer. Immer wieder gern gelesen.

Aber Kommentar Nr. 4 von Wiesenflitzer hat (leider) nicht gaaaaaanz unrecht.
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#3

(13.04.2019, 16:00)Sophie schrieb:  Aber Kommentar Nr. 4 von Wiesenflitzer hat (leider) nicht gaaaaaanz unrecht.

Das darf der Wiesenflitzer  (@all, unten bei den Leserbriefen bzw. SPON-Forum) aber fast nicht schreiben und schon gar nicht, daß er Ahnung hat und das wovon.
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#4

Zitat:Deutschland ist ein sicheres Land. Aber kaum irgendwo anders gibt es so viel rechtliche Unsicherheit über das Sterben wie hier. Todkranke finden in Deutschland kaum einen Arzt, der ihnen beim Suizid hilft: Wer darf wann und warum sterben? Und wer darf ihm wann und warum und wie dabei helfen? Was ist am Lebensende wem erlaubt und unter welchen Voraussetzungen? Gibt es die Freiheit, das eigene Sterben zu gestalten?

Nicht einmal die Palliativärzte, deren Beruf und Berufung es ist, sterbenskranke und sterbende Menschen zu betreuen, wissen es genau. Das Sterbendürfen ist zu einer juristischen Kunst geworden. Am Sterbebett stehen seltsame Paragrafen. Wenn das Bundesverfassungsgericht  in Karlsruhe jetzt nicht Klarheit schafft, wird die Rechtsanwaltskammer noch den "Fachanwalt für Sterberecht" einführen müssen.

https://www.sueddeutsche.de/politik/pran...-1.4409610 

Noch ein Beispiel zur Kunst der Gesetzgebung, hier vom Juristen Prantl, geschrieben, nicht gesprochen. Weiter so:

Zitat:Das Sterben ist derzeit großes Thema bei den höchsten Gerichten

Es wird, so muss man sagen, viel gestorben derzeit an den höchsten deutschen Gerichten; die höchsten Richter können und dürfen den Grundfragen, die sich am Ende eines Lebens stellen, nicht mehr ausweichen ­- schon deswegen nicht, weil der Gesetzgeber diese Fragen so unbefriedigend und unklar beantwortet hat. Weil der Gesetzgeber versagt, ist es höchste Zeit für die höchsten Gerichte. Es ist ja die Aufgabe der Justiz, Sicherheit ins Leben und ins Sterben zu bringen.

Der Strafparagraf 217 wurde 2015 neu eingeführt, um dem "Sterbehilfeverein Deutschland" des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch das Wasser abzugraben. Dieser Paragraf 217 hat die unsichere Rechtslage am Lebensende - so der Palliativmediziner Gian Domenico Borrasio - noch verschlimmert. Bis 2015 war die Beihilfe zum Suizid straflos.
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