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Sanierung des Theaters Augsburg
#1

Wie die Augsburger Allegemeine berichtet, wollen die Kritiker IKSA
des jetzigen Sanierungsplanes ihrer Unterschriftenliste näächste Woche übergeben.
Es wird dann die Gültigkeit der Unterschriften geprüft. Auch wird geprüft ob die Fragestellung zulässig ist.

Wenn beides richtig ist, wird es zum Bürgerentscheid kommen.

Hier die Fragestellung: Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg die Sanierung des Theaters trotz angespannter Haushaltslage über Neuverschuldung finanziert?"

Ein Nein würde wahrscheinlich das Aus für das Theater bedeuten. Eine Sanierung ohne Neuverschuldung halte ich für eine Illusion.

http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...21862.html 

Nachtrag: In Augsburg gibt es öfter Bürgerentscheide. Es waren mehrere zum Königsplatz und verwandete Themen. Zwei Bürgerentscheid hatte eine ungültige Fragestellung (Max-Straße und Pferseer Tunnel. Ein Bürgerentscheid hat sich vorher erledigt, da die neue Stadtbücherei von der Stadt Augsburg gebaut wurde. Eventuell ist die Liste nicht vollständig.
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#2

(29.09.2016, 12:47)messalina schrieb:  Ich glaube, das Bürgerbegehren wird sowieso ausgetrickst? Die Stadt will ja die Kredite jetzt einfach für andere Projekte aufnehmen und aus den so möglichen Rücklagen das Theater bezahlen, faktisch ohne Schulden. Oder ist das postfaktisch? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Mit dieser schlauen Maßnahme von Frau Weber werden lediglich die Null-Zinsen für die Kredite langfristig festgeschrieben. Das angebliche Zinsrisiko war ja einer Hauptkritikpunkte der Sanierungsgegner. Dafür, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens von Anfang an rechtlich unzulässig war, kann die Stadt ja nichts. Idrizovic hätte sich halt juristisch beraten lassen soll, bevor er sein Ansehen in der Stadt ruiniert.
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#3

(29.09.2016, 19:48)Phantomias schrieb:  Mit dieser schlauen Maßnahme von Frau Weber werden lediglich die Null-Zinsen für die Kredite langfristig festgeschrieben. Das angebliche Zinsrisiko war ja einer Hauptkritikpunkte der Sanierungsgegner. Dafür, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens von Anfang an rechtlich unzulässig war, kann die Stadt ja nichts. Idrizovic hätte sich halt juristisch beraten lassen soll, bevor er sein Ansehen in der Stadt ruiniert.

war At
Die Stadt hat sich noch gar nicht offiziell über die Rechtmäßigkeit der Fragestellung geäußert. Dies wird die Stadt auch erst Einreichung der Stimmen tun. So ist der normale Ablauf.

schlaue Maßnahme At
Die Ausgaben bzw. Belastungen für den Haushalt und die Kreditaufnahmen bleiben die gleichen.

Übringens hat man erst Monate später erfahren, dass 3,85 Mio plus Zinsen gemeint sind. Niemand kann sagen wie die Zinsentwicklung bis zum Jahre 2030 aussieht.

Stadt Augsburg hat zirka 350 Mio an Krediten. Es kommen Ausgaben von 100 Mio. für das Uni.-Klinikum dazu.
Ich bin zu faul, die genauen Zahlen heraus  suchen. Sie sind im entsprechend Thread des Auri-Forum nachzulesen.
und hier ein Bericht  über die Finanzsituation der Stadt Augsburg.
Nicht umsonst wurden die Steuern durch die Stadt erhöht.



http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city...-d541.html 
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#4

(29.09.2016, 22:56)TomTinte schrieb:  war At
Die Stadt hat sich noch gar nicht offiziell über die Rechtmäßigkeit der Fragestellung geäußert. Dies wird die Stadt auch erst Einreichung der Stimmen tun. So ist der normale Ablauf.

Nun ja, wenn man weiß, dass Fragestellungen von Bürgerbegehren, die die Haushaltssatzung der Stadt berühren (siehe Art. 18a GO), unzulässig sind, durfte man schon von Anfang an Zweifel an der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens haben und das haben auch viele getan. Die Stadt hat sich zu dieser Frage natürlich nie geäußert, das war auch nicht nötig. Die Sanierungsgegner hätten sich vorher besser informieren sollen, bevor sie einen aussichtslosen Kampf beginnen.
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#5

(30.09.2016, 14:15)Phantomias schrieb:  Nun ja, wenn man weiß, dass Fragestellungen von Bürgerbegehren, die die Haushaltssatzung der Stadt berühren (siehe Art. 18a GO), unzulässig sind, durfte man schon von Anfang an Zweifel an der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens haben und das haben auch viele getan. Die Stadt hat sich zu dieser Frage natürlich nie geäußert, das war auch nicht nötig. Die Sanierungsgegner hätten sich vorher besser informieren sollen, bevor sie einen aussichtslosen Kampf beginnen.

Was könnte denn so eine Frage sein, die dann noch per Bürgerentscheid entschieden werden kann, die also nicht die Haushaltssatzungssatzung berührt?  At Ob man das Drachensteigenlassen in städtischen Parks verbieten oder erlauben soll? Ob diese oder jene Straße eine Einbahnstraße werden soll? (Und Vorsicht, im zweiten Fall braucht man schon mindestens zwei neue Schilder an der Straße. Und Schilder kosten die Stadt Geld.)

Letzlich kosten alle Maßnahmen, die eine Stadt unternimmt, Geld. Oder sie unterlässt sie, und dann kosten sie kein Geld (oder später noch viel mehr, wie bei nicht rechtzeitig sanierten Straßen und Theatern, aber dann sind die Prokrastinierer ja nicht mehr im Amt).

Praktisch jede Entscheidung einer Kommune über Tun oder Lassen hat einen, zumindest indirekten Einfluss auf den Haushalt der Kommune. 

Helfen Sie mir doch bitte mal, Phantomias, und geben Sie mir ein sinnvolles Beispiel für einen nach Ihrer Interpretation des Art. 18 a GO zulässigen Bürgerentscheid.

Beim Theaterentscheid wäre ich mir persönlich übrigens noch nicht sicher, wie ich abstimmen würde, und ob überhaupt. Es könnte gut sein, dass ich mich der Stimme enthalte und einfach nicht hingehe.  

Es gibt aus meiner Sicht einerseits für eine Stadt der Größe Augsburgs die Notwendigkeit für ein Theater, das natürlich immer ein defizitärer Zuschussbetrieb ist, auch wenn es nicht gerade renoviert werden muss. Aber was sich "Großstadt" nennen will, braucht städtische Bühnen. Die "hat man zu haben" als Großstadt, sonst ist man keine.

Andererseits hat die Stadt, v.a. wegen ihrer ambitionierten Verkehrsprojekte, die es fast alle auch eine oder zwei Nummern kleiner getan hätten, und die ja auch unbedingt alle gleichzeitig durchgezogen werden mussten, momentan keinerlei Geld.

Ein Ausweg wäre vielleicht ein Theater-Notprogramm auf Sparflamme an kleineren, wechselnden Spielstätten. Über mehrere Jahre, so lange, bis sich die Finanzlage wieder beruhigt hat. Es muss doch nicht immer das prunkvolle, "große Haus" sein. Es geht doch beim Theater darum, was auf der Bühne geschieht. Als Regisseur kann man praktisch jedes Stück so inszenieren, dass auch auf einer kleinen Bühne funktioniert. Und wenn man das nicht kann, gibt man besser seine Theaterkarriere auf und sucht sich eine Arbeit auf dem Bau inszeniert man eben den "Tod eines Handlungsreisenden" von Arthur Miller, dann ergibt sich das von selbst.

(Ja. Ich weiß. Im Prinzip. Für manche geht es aber auch nur darum, anderen Leuten ihre Pelzjacken und Perlenketten in der Pause im Foyer vorzuführen. Dazu ist das "große Haus" natürlich der geeignetere Rahmen als eine Kneipe mit einer Bühne und 150 Sitzplätzen.)

Und ich weiß natürlich auch, dass ein als solches gebautes Theater gewisse technische Einrichten hat, die bestimmte Dinge auf der Bühne erst ermöglichen. "Züge" zum Beispiel. Und so etwas gibt es in einer "Kulturkneipe" nicht, auch wenn so eine Kneipe natürlich eine Bühne hat. Deshalb ja auch "Theater-Notprogramm auf Sparflamme".
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#6

(30.09.2016, 14:15)Phantomias schrieb:  Nun ja, wenn man weiß, dass Fragestellungen von Bürgerbegehren, die die Haushaltssatzung der Stadt berühren (siehe Art. 18a GO), unzulässig sind, durfte man schon von Anfang an Zweifel an der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens haben und das haben auch viele getan. Die Stadt hat sich zu dieser Frage natürlich nie geäußert, das war auch nicht nötig. Die Sanierungsgegner hätten sich vorher besser informieren sollen, bevor sie einen aussichtslosen Kampf beginnen.

Da bin ich doch ganz bei PuK. Unter dieser Prämisse hätte der  Kö-Bürgerentscheid wohl auch nicht durchgeführt werden dürfen, hätte man den für die Stadtbib gar nicht erst beginnen können, ebenso dem zum Erhalt des Alten Stadtbades.

Das waren alles Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Haushalt hatten. Und zwar eher im Hinblick auf Mehrkosten.

Dass Bürger ausgerechnet dann, wenn sie die Sorgen haben, ihre Kommune überschulde sich, von einem Bürgerentscheid ausgeschlossen sein sollen, wirkt doch irgendwie kontraproduktiv, oder?

Ich sehe, der Stadtrat rennt ins Verderben, was man dann als Bürger über Jahre wenn nicht Jahrzehnte ausbaden darf - aber bitte kein Bürgerentscheid?

Ich denke nicht, dass der Stadtrat das Begehren mit dieser Begründung zurückweisen würde. Es wäre auch dermaßen hämischzynisch,  dass ihm das politisch nicht gut bekäme.

Etwas anders liegt die Sache beim Bürgerbegehren gegen die höheren Grund- und Gewerbesteuersätze. DAS dürfte genau der Grund für die Vorschrift im Art. 18 a GO sein, dass man verhindern will, dass sich die Bürger unmittelbar gegen die Einnahmenbeschaffung wenden, weil sie keine höheren Steuern zahlen wollen.
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#7

(30.09.2016, 15:04)PuK schrieb:  Was könnte denn so eine Frage sein, die dann noch per Bürgerentscheid entschieden werden kann, die also nicht die Haushaltssatzungssatzung berührt?  At Ob man das Drachensteigenlassen in städtischen Parks verbieten oder erlauben soll? Ob diese oder jene Straße eine Einbahnstraße werden soll? (Und Vorsicht, im zweiten Fall braucht man schon mindestens zwei neue Schilder an der Straße. Und Schilder kosten die Stadt Geld.)

Letzlich kosten alle Maßnahmen, die eine Stadt unternimmt, Geld. Oder sie unterlässt sie, und dann kosten sie kein Geld (oder später noch viel mehr, wie bei nicht rechtzeitig sanierten Straßen und Theatern, aber dann sind die Prokrastinierer ja nicht mehr im Amt).

Praktisch jede Entscheidung einer Kommune über Tun oder Lassen hat einen, zumindest indirekten Einfluss auf den Haushalt der Kommune. 

Helfen Sie mir doch bitte mal, Phantomias, und geben Sie mir ein sinnvolles Beispiel für einen nach Ihrer Interpretation des Art. 18 a GO zulässigen Bürgerentscheid.

Das haben Sie natürlich ganz richtig erkannt, PuK. Letztlich berührt jede Investition und jede Ausgabe die Haushaltssatzung in irgendeiner Weise und dann wäre die demokratische Mitwirkung der Bürger ausgehebelt. Deswegen hat sich der VGH in München auch bereits mit der Auslegung dieser Vorschrift befasst:

„Insbesondere der Begriff der Haushaltssatzung ist eng zu interpretieren. Er unterscheidet sich deutlich vom Begriff des Gemeindehaushalts, wie er im Gesetzentwurf des Bayerischen Landtags vom 4.7.1995 (LT-Drs. 13/2142) in bewusster Abgrenzung zum Volksbegehrensentwurf (LT-Drs. 13/1252) enthalten war. Maßnahmen, die mit Auswirkungen auf den Haushalt verbunden sind, können grundsätzlich Gegenstand eines zulässigen Bürgerbegehrens sein. (VGH München 21.03.2012 = DVBl 2012, 698)

Im vorliegenden Fall ist es aber nun mal so, dass die Fragestellung der Sanierungsgegner so formuliert wurde, dass ein "Nein" beim Bürgerentscheid einem generellen Kreditaufnahmeverbot für die Stadt gleichkäme und ein solches würde in die Haushaltssouveränität der Stadt Augsburg doch offensichtlich sehr tief eingreifen, oder?
Man erkennt das auch am neuen Plan von Frau Weber, die ja nun andere (derzeit laufende) Projekte fremdfinanzieren und die Sanierung des Theaters aus den gebildeten Rücklagen bezahlen will. Ginge es nach dem Willen der Sanierungsgegner, dürfte auch dafür kein einziger Euro als Kredit aufgenommen werden. Solche einschneidenden Behinderungen der gewählten Politiker schließt der Passus in Art. 18a GO eindeutig aus.
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#8

(30.09.2016, 20:39)Phantomias schrieb:  Ginge es nach dem Willen der Sanierungsgegner, dürfte auch dafür kein einziger Euro als Kredit aufgenommen werden. Solche einschneidenden Behinderungen der gewählten Politiker schließt der Passus in Art. 18a GO eindeutig aus.

Dieser Wille wird aber im Text des Bürgerbegehrens nicht erkenntlich, wenn er denn vorhanden wäre. Da ist ausdürcklich die Rede von der Theatersanierung.
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#9

(30.09.2016, 18:03)Sophie schrieb:  Etwas anders liegt die Sache beim Bürgerbegehren gegen die höheren Grund- und Gewerbesteuersätze. DAS dürfte genau der Grund für die Vorschrift im Art. 18 a GO sein, dass man verhindern will, dass sich die Bürger unmittelbar gegen die Einnahmenbeschaffung wenden, weil sie keine höheren Steuern zahlen wollen.

Stimmt, aber warum denken Sie Ihren Gedankengang nicht zu Ende? Eine Kommune kann auf zwei Arten ihre Einnahmensituation verbessern: Sie kann Gebühren oder Steuern erhöhen oder sie kann Kredite aufnehmen. Worin soll nun der Unterschied bestehen zwischen einem unzulässigen Verhindern von Steuererhöhungen und einem Verhindern von Kreditaufnahme?

Das alles ist aber nun wohl auch egal: Für die Sanierung des Theaters sollen nun gar keine Kredite aufgenommen werden, sondern sie soll über Entnahmen aus Rücklagen finanziert werden. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist also nicht nur nicht zulässig, sondern sie geht ins Leere.
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#10

(01.10.2016, 10:36)Phantomias schrieb:  Stimmt, aber warum denken Sie Ihren Gedankengang nicht zu Ende? Eine Kommune kann auf zwei Arten ihre Einnahmensituation verbessern: Sie kann Gebühren oder Steuern erhöhen oder sie kann Kredite aufnehmen. Worin soll nun der Unterschied bestehen zwischen einem unzulässigen Verhindern von Steuererhöhungen und einem Verhindern von Kreditaufnahme?

Zwischen der Erhöhung von Einnahmen und einer Kreditaufnahme sehe ich aber schon erhebliche Unterschiede. Sie nicht?
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