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Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Druckversion

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RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Klartexter - 11.12.2020

(11.12.2020, 14:13)Martin schrieb:  Jetzt hinken die Vergleiche nicht mehr, jetzt liegen sie im Sterben. Mir ist noch nicht zu Ohren bekommen, dass der Verzicht auf das ÖR-Programm zu schweren gesundheitlichen Problemen oder gar zum Tod geführt hätte.

Wenn es so ist wie Sie schreiben, dann könnte man doch auch bei uns eine Abstimmung durchführen, oder? 

Martin

Sie wollen mich also absolut missverstehen, Martin? No 

Aber extra für Sie, weil Chanukka ist:
  1. Wenn ich Beiträge zur Krankenkasse zahle, dann habe ich ein Anrecht auf ärztliche Behandlung, Aber wenn ich nicht krank bin und als Folge daraus eben auch keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehme, muss ich trotzdem jeden Monat meine Beiträge an die Krankenkasse abführen. Denn Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entrichtet, Leistungen werden dagegen nach dem medizinischen Bedarf gewährt.
  2. Wenn ich die Gebühren für den Rundfunkbeitrag leiste, dann habe ich das Recht, legal alle Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzusehen oder anzuhören. Aber wenn ich das Recht darauf nicht wahrnehme, sondern lieber Sky, Netflix & Co konsumiere, dann muss ich trotzdem die Rundfunkgebühren bezahlen.
  3. Denn sowohl Krankenkasse wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk stellen so etwas wie eine Solidargemeinschaft dar, die Beiträge für eine PKV liegen wesentlich höher als die Beiträge der GKV. Das selbe gilt für die Gebühren von Sky & Co, diese liegen auch weit höher als die Rundfunkgebühr.



RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Martin - 16.12.2020

Zitat:"Relikt aus Offline-Zeiten": TV-Bezahlpflicht für Mieter gestrichen

Die Bundesregierung hat das "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz" auf den Weg gebracht. Hinter dem sperrigen Wort stecken Regelungen, die so gut wie jeden Bürger betreffen. Es geht nicht nur um die TV-Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, sondern auch um die Laufzeit von Verträgen.

"Alle Mieter sollen die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen"

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/TV-Bezahlpflicht-fuer-Mieter-gestrichen-article22240767.html 

Interessant. Der Empfang des TV wird als „Relikt aus früheren Zeiten“ verbrämt, der Mieter solle den Anbieter selbst wählen dürfen.

Hört, hört!

Nur beim Programm selbst, MUSS man verpflichtend den Staatsfunk bezahlen und hat kein Wahlrecht, obwohl die Programminhalte nicht weniger veraltet und überkommen sind.

Martin


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Martin - 17.12.2020

(11.12.2020, 17:04)Klartexter schrieb:  Sie wollen mich also absolut missverstehen, Martin? No 

Aber extra für Sie, weil Chanukka ist:
  1. Wenn ich Beiträge zur Krankenkasse zahle, dann habe ich ein Anrecht auf ärztliche Behandlung, Aber wenn ich nicht krank bin und als Folge daraus eben auch keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehme, muss ich trotzdem jeden Monat meine Beiträge an die Krankenkasse abführen. Denn Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entrichtet, Leistungen werden dagegen nach dem medizinischen Bedarf gewährt.
  2. Wenn ich die Gebühren für den Rundfunkbeitrag leiste, dann habe ich das Recht, legal alle Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzusehen oder anzuhören. Aber wenn ich das Recht darauf nicht wahrnehme, sondern lieber Sky, Netflix & Co konsumiere, dann muss ich trotzdem die Rundfunkgebühren bezahlen.
  3. Denn sowohl Krankenkasse wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk stellen so etwas wie eine Solidargemeinschaft dar, die Beiträge für eine PKV liegen wesentlich höher als die Beiträge der GKV. Das selbe gilt für die Gebühren von Sky & Co, diese liegen auch weit höher als die Rundfunkgebühr.

Doch, doch, ich verstehe Sie sehr gut. Nur halte ich das Belehrungs-TV bei weitem nicht so wichtig, wie ein funktionierende Gesundheitssystem. Ohne Ersteres beginnt man selbst zu denken, ohne Zweiteres stirbt man, wenn man Pech hat.

Martin


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Klartexter - 05.08.2021

Rundfunkbeitrag muss angehoben werden 

Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechend entschieden.


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Kreti u. Plethi - 06.08.2021

(05.08.2021, 21:33)Klartexter schrieb:  Rundfunkbeitrag muss angehoben werden 

Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechend entschieden.

......und entsprechend begründet.
Gerade in Zeiten von fake-news und Sensationsgier braucht es ein verlässliches Medium.
Man könnte auch sagen in Zeiten von Gesichtsbuch und Bild (und Nachahmer).


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Der Seher - 06.08.2021

(06.08.2021, 08:08)Kreti u. Plethi schrieb:  ......und entsprechend begründet.
Gerade in Zeiten von fake-news und Sensationsgier braucht es ein verlässliches Medium.
Man könnte auch sagen in Zeiten von Gesichtsbuch und Bild (und Nachahmer).

Alles richtig, aber es braucht eine Reform von ARD und ZDF.
Wozu diese Vielzahl von Sendern und Rundfunkhäusern.
Da sollte deutlich abgespeckt werden.


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - nomoi III - 06.08.2021

(06.08.2021, 10:10)Der Seher schrieb:  Alles richtig, aber es braucht eine Reform von ARD und ZDF.
Wozu diese Vielzahl von Sendern und Rundfunkhäusern.
Da sollte deutlich abgespeckt werden.

Das sollte unbedingt abgespeckt werden,
hält sich seit der Zeit der Besatzungszonen.


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Kreti u. Plethi - 06.08.2021

(06.08.2021, 10:10)Der Seher schrieb:  Alles richtig, aber es braucht eine Reform von ARD und ZDF.
Wozu diese Vielzahl von Sendern und Rundfunkhäusern.
Da sollte deutlich abgespeckt werden.

Die regionalen sind schon ok, aber es würde ein Dachsender reichen.


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Martin - 06.08.2021

(06.08.2021, 10:10)Der Seher schrieb:  Alles richtig, aber es braucht eine Reform von ARD und ZDF.
Wozu diese Vielzahl von Sendern und Rundfunkhäusern.
Da sollte deutlich abgespeckt werden.

Und warum bekommt ein Intendant das doppelte Einkommen der Bundeskanzlerin? Und warum werden Pensionen in sechsstelliger Höhe gewährt?

Das war über Jahrzehnte ein Selbstbedienungsladen. Und jetzt versucht man durch maximale Regierungsnähe in der Berichterstattung die Pfründe zu sichern.

Wie man das begrüßen kann, ist mir ein Rätsel.

Martin


RE: Die Öffentlich-Rechtlichen in der Kritik - Der Seher - 06.08.2021

(06.08.2021, 12:54)Martin schrieb:  Und warum bekommt ein Intendant das doppelte Einkommen der Bundeskanzlerin? Und warum werden Pensionen in sechsstelliger Höhe gewährt?

Das war über Jahrzehnte ein Selbstbedienungsladen. Und jetzt versucht man durch maximale Regierungsnähe in der Berichterstattung die Pfründe zu sichern.

Wie man das begrüßen kann, ist mir ein Rätsel.

Martin

Das gehört natürlich mitreformiert. Künftig kein Beamtenstatus mehr. Wo sind denn da noch hoheitliche Aufgaben? Die Fehler der Vergangenheit müssen wegsterben.