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Masernschutzgesetz - Druckversion

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Masernschutzgesetz - Isidor - 26.02.2020

Ab 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.


Zitat:Ab Anfang März müssen daher alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masern-Impfung vorweisen, sobald sie eine Schule oder einen Kindergarten besuchen sollen. Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, also beispielsweise Erzieher, Lehrer oder Pflegepersonal, müssen gegen Masern geimpft sein.
Quelle 

Das ist eine sehr sinnvolle Regelung. Sie war längst überfällig.