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DFL-Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze - Druckversion

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DFL-Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze - Don Cat - 29.03.2019

Nun ist es amtlich.
Prinzipiell darf die DFL/die Vereine für Polizeieinsätze zur Kase gebeten werden, zumindest für Hochsicherheitsspiele:

"Rechtsgeschichte geschrieben"
"Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben", sagte SPD-Politiker Mäurer: "Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete, ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Die Antwort war eindeutig 'Ja'." Der Streit wird im Fußball als Präzedenzfall angesehen. Ob sich weitere Bundesländer an dem Urteil orientieren und ebenfalls Gebühren erheben, ist noch offen.
"Wir haben gehört, dass die Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die Gebühren ablehnen", sagte Rauball: "Wir haben eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage anbelangt. Das berührt schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine - je nachdem, zu welchem Bundesland sie gehören."

Quelle: https://www.sportschau.de/fussball/allgemein/polizeikosten-dfl-urteil-bundesverwaltungsgericht-100.html