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Paragraf 219a - Druckversion

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Paragraf 219a - Bogdan - 29.01.2019

Es soll eine Einigung beim Werbeverbot des Paragraf 219a geben. Ärtze und Krankenhäuser sollen informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen dürfen. 
Ich begrüße diese neue Regelung. 


Zitat:Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen. Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen", twitterte sie.
Quelle des Zitates. 

Artikel Tagesschau 

[url=https://www.tagesschau.de/inland/werbeverbot-paragraf-101.html][/url]