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RE: Bayerischer Landtag - Klartexter - 07.11.2018

(06.11.2018, 23:41)FCAler schrieb:  Der Klartexter kann den guten Markus Söder genauso wenig leiden wie mich, weil ich ihm schon unter den Schnabel gerieben habe, dass er von Politik nichts versteht. Devil

Ach FCAler, Ihre Nibelungentreue zur CSU und Ihre blinde Hoffnung auf Söder sowie Ihre Vision einer bundesweiten CSU sind doch der beste Beweis für Ihr Politikverständnis. Warum sollte ich Ihnen also böse sein, es ist doch klar, dass jeder, der nicht CSU wählt, in Ihren Augen nichts von Politik versteht. Ist doch beim Fußball auch nicht anders, da sitzen die besseren Trainer doch auch auf den Rängen und nicht am Spielfeld. Mir entlockt das allenfalls noch ein müdes Lächeln. Tongue



RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 07.11.2018

Bogdan, nachdem Sie bereits im Forum tätig sind,
ich hatte Sie gebeten mir zur Verschwiegenheitspflicht der Abgeordneten die Quelle zu nennen.
In post # 23 hatten Sie das Ergebnis zur Hand.


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 07.11.2018

(07.11.2018, 10:15)Lueginsland schrieb:  Bogdan, nachdem Sie bereits im Forum tätig sind,
ich hatte Sie gebeten mir zur Verschwiegenheitspflicht der Abgeordneten die Quelle zu nennen.
In post # 23 hatten Sie das Ergebnis zur Hand.

Nun denn, Bogdan, Ihr konsequentes Schweigen spricht Bände.

Entweder hat Sie mein kurzer Hinweis auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG überzeugt,
oder Ihr ergoogelter Text ist verschwunden.

Falsch war doch schon Ihre Behauptung einer Ordnungsstrafe.
Diese wurde unter ganz anderen Voraussetzungen ausgesprochen.


RE: Bayerischer Landtag - Dienstag - 07.11.2018

(07.11.2018, 16:24)Lueginsland schrieb:  Nun denn, Bogdan, Ihr konsequentes Schweigen spricht Bände.

Was plusterst du dich denn so auf? Du beantwortest doch an dich gestellte Fragen auch nicht...


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 07.11.2018

Bei mir gibt es ein deutliches Ausschlussverfahren, hier gepostet.

Never on a Wednesday!



RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 07.11.2018

(07.11.2018, 16:27)Dienstag schrieb:  Was plusterst du dich denn so auf? Du beantwortest doch an dich gestellte Fragen auch nicht...

Warum sollte ich?


Zitat:Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit (nicht abschließend):
  • der Schutz der persönlichen Ehre  gegen Beleidigung  oder Verleumdung ,
  • die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
  • die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
  • die Grenzen der Sittlichkeit  und des Jugendschutzes,[2] 
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater)
  • der unlautere Wettbewerb  durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
  • die nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich  geschützter Informationen (z. B. Art. 5 Abs. 2 S. 1 GG: Schranke der „allgemeinen Gesetze“; das Urheberrechtsgesetz  ist ein solches Gesetz, da es nicht meinungsspezifisch wirkt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit 

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen den entsprechenden Artikel im GG zitieren, ohne die Einschränkung zu kennen.
Es macht keinen Sinn immer zu wiederholen, dass Personalentscheidung der entsprechenden Parlamente in geheimer Wahl stattfinden haben.
Ich habe der einfachheithalber die Regelung des Deutschen Bundestages expemparisch erwähnt.
Das geheime Wahl eine geheime Information auch nach dem Wahlvorgang beinhaltet, verstehen diese ... dann auch nicht.
Sonst ergibt die geheime Abstimmung auch kein Sinn, wenn hinterher das Geheimnis gelüftet wird.
Auch würde man dann gegen Grundrecht der zur Entscheidung stehenden Person verstoßen.
Nö die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichte suche ich nicht noch einmal heraus.
Auch wäre es ganz ganz einfach, Gegenbeweis vorzulegen. Jede Woche finden irgendwo in Deutschland dieser Art von geheimen Wahlen zu Personalentscheidungen statt. Kein Mandatsträger hat hinterher erklärt, wie er abgestimmt hat.

PS: Ich weis, dass Sie zu diesem Thema umfassende Wissen haben und sich auskennen.


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 07.11.2018

(07.11.2018, 16:44)Bogdan schrieb:  Warum sollte ich?



Es kommt immer wieder vor, dass Menschen den entsprechenden Artikel im GG zitieren, ohne die Einschränkung zu kennen.
Es macht keinen Sinn immer zu wiederholen, dass Personalentscheidung der entsprechenden Parlamente in geheimer Wahl stattfinden haben.
Ich habe der einfachheithalber die Regelung des Deutschen Bundestages expemparisch erwähnt.
Das geheime Wahl eine geheime Information auch nach dem Wahlvorgang beinhaltet, verstehen diese ... dann auch nicht.
Sonst ergibt die geheime Abstimmung auch kein Sinn, wenn hinterher das Geheimnis gelüftet wird.
Auch würde man dann gegen Grundrecht der zur Entscheidung stehenden Person verstoßen.
Nö die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichte suche ich nicht noch einmal heraus.
Auch wäre es ganz ganz einfach, Gegenbeweis vorzulegen. Jede Woche finden irgendwo in Deutschland dieser Art von geheimen Wahlen zu Personalentscheidungen statt. Kein Mandatsträger hat hinterher erklärt, wie er abgestimmt hat.

PS: Ich weis, dass Sie zu diesem Thema umfassende Wissen haben und sich auskennen.

Bogdan, ich habe Ihnen deutlich geschrieben, was unter geheimer Wahl zu verstehen ist.
Des Wählers Entscheidung muss "geheim" vor sich  gehen.
Jedoch kann er jederzeit seine Wahlentscheidung offen legen.

"Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein.


In der GO-BT steht überhaupt nix Gegenteiliges, auch muss es sich bei geheimen Wahlen im Bundestag nicht ständig um Personalentscheidungen gehen.

Der Einfachheit halber der Bundeswahlleiter, der natürlich zum Bundestag nichts auszuführen hat: 


Zitat:Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist die Wählerin oder der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden.

Der von Ihnen Zitierte hat lediglkich versucht, mich anzupinkeln, rennt mir nach wie halt ein Straßenpinscher,
aber dafür ist ihm das Bein zu kurz, es anzuheben!


RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 07.11.2018

(07.11.2018, 17:45)Lueginsland schrieb:  Der Einfachheit halber der Bundeswahlleiter
....

Bitte nicht durch die sogenannte Nebelkerze verwirren lassen.
Es geht im Disput um die geheimen Wahl, DIE DIE PARLAMENT IN IHREN SITZUNGEN ZU PERSONALENTSCHEIDUNGEN DURCHFÜHREN.

Es geht NICHT UM DIE WAHL zu den entsprechenen PARLAMENTEN. (Hier ist der Bundeswahlleiter .....)
Es gibt freie und geheime Wahlen, wo die Zusammensetzung zu den Parlamenten bestimmt wird.

und

Meine Aussagen treffen auf den Fall von geheimen Wahlen DIE DIE PARLAMENT IN IHREN SITZUNGEN DURCHFÜHREN.
Zitat siehe meinen Beitrag #40


Zitat:Geheime Abstimmungen sind nur bei Personalentscheidungen wie der Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen
https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/A/abstimmungen/245316 
Trifft auf allen anderen Parlament in Deutschland auch so. Exemplarisch im Zitat das Beispiel vom Bundestag.
Denn Rest habe ich mehrfach ausreichend erklärt.

und Idea  zu diesem Thema, weil weitere Antworten auf ..... sind


RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 07.11.2018

(07.11.2018, 17:45)Lueginsland schrieb:  In der GO-BT steht überhaupt nix Gegenteiliges, auch muss es sich bei geheimen Wahlen im Bundestag nicht ständig um Personalentscheidungen gehen.

Hat hier im Forum auch niemand bisher behauptet.


Zitat:§ 49 GO BT – Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln

(1) 1Soweit in einem Bundesgesetz oder in dieser Geschäftsordnung Wahlen durch den Bundestag mit verdeckten (amtlichen) Stimmzetteln vorgeschrieben sind, findet die Wahl geheim statt. 2Die Stimmzettel dürfen erst vor Betreten der Wahlzelle (bei Namensaufruf) ausgehändigt werden. 3Die zur Gewährleistung einer geheimen Wahl aufzustellenden Wahlzellen sind bei der Stimmabgabe zu benutzen. 4Die gekennzeichneten Stimmzettel sind in einem Wahlumschlag in die dafür vorgesehenen Wahlurnen zu legen.

https://www.jurion.de/gesetze/go_bt/49/ 
Zitat:Lueginsland
Falsch solange Sie nicht den entsprechenden Text der GO-BT zitieren. Ich konnte es leider nicht ergoogeln.
Meine Aussage in post # 19 steht!

Tatsache ist: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron veröffentlicht ein Foto der Kanzlerwahl. ....Um das zu beweisen, twitterte er ein Foto
das er offenbar in der Wahlkabine aufgenommen hatte. Darauf ist zu sehen, dass er Nein auf dem Stimmzettel angekreuzt hat. Dazu schrieb Bystron: „Nicht meine Kanzlerin.“
Dafür musste er ein Ordnungsgeld von € 1000,00 zahlen.

Begründung war der §§ 49 GO-BT.
Rest siehe  andere Beiträge Idea


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 07.11.2018

(07.11.2018, 18:10)Bogdan schrieb:  Bitte nicht durch die sogenannte Nebelkerze verwirren lassen.
Es geht im Disput um die geheimen Wahl, DIE DIE PARLAMENT IN IHREN SITZUNGEN ZU PERSONALENTSCHEIDUNGEN DURCHFÜHREN.

Es geht NICHT UM DIE WAHL zu den entsprechenen PARLAMENTEN. (Hier ist der Bundeswahlleiter .....)
Es gibt freie und geheime Wahlen, wo die Zusammensetzung zu den Parlamenten bestimmt wird.
und
Meine Aussagen treffen auf den Fall von geheimen Wahlen DIE DIE PARLAMENT IN IHREN SITZUNGEN DURCHFÜHREN.
Zitat siehe meinen Beitrag #40

Trifft auf allen anderen Parlament in Deutschland auch so. Exemplarisch im Zitat das Beispiel vom Bundestag.
...

OK, Yawn   (endlich doch mal ein Smiley)

Ihre Worte widerlegen nicht den genannten Hintergrund von geheimen Wahlen.
Der Wähler/Abgeordnete darf in jedem Fall seine Entscheidung nachträglich bekanntgeben,
Amen!