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RE: Bayerischer Landtag - FCAler - 06.11.2018

(06.11.2018, 14:09)Bogdan schrieb:  Weil die Abkehrung von ungeschriebenen demokratischen Spielregeln einige Wähler interessiert. Ansonsten setzten sich die anderen Parteien den Verdacht aus, sich nur an ungeschriebene demokratische Spielregeln zu halten, wenn es in den eigenen Kram passt. Die AfD hat entgegekommen gezeigt. Die Person, die vom Verfassungschutz beobachtet, wurde zurückgezogen. Denn Rückzug war aus meiner Sicht notwendig.
Die AfD wird wieder die Mätyrerrolle spielen. So einfach sollte man es dieser Partei nicht machen.

Es wäre doch ganz einfach,


wenn die AfD-Verantwortlichen endlich mal ihr Hirn anstrengen würden und nicht wie auch schon im Bundestag, immer wieder einen Personenkreis zur Auswahl anbietet, den die anderen Parteien mit Sicherheit ablehnen werden.  Exclamation

Haben die denn niemanden der normale Ansichten vertritt und auch von den Anderen akzeptiert werden kann?   At

Müssen es immer wieder Personen sein, die als bewusste Provokation von den Anderen angesehen werden? 

So jedenfalls kommen die nicht weiter und besonders nicht, wenn sie sich nicht von solchen Nazis wie Höcke und Konsorten trennen!


RE: Bayerischer Landtag - Klartexter - 06.11.2018

(06.11.2018, 14:09)Bogdan schrieb:  Weil die Abkehrung von ungeschriebenen demokratischen Spielregeln einige Wähler interessiert. Ansonsten setzten sich die anderen Parteien den Verdacht aus, sich nur an ungeschriebene demokratische Spielregeln zu halten, wenn es in den eigenen Kram passt. Die AfD hat entgegekommen gezeigt. Die Person, die vom Verfassungschutz beobachtet, wurde zurückgezogen. Denn Rückzug war aus meiner Sicht notwendig.
Die AfD wird wieder die Mätyrerrolle spielen. So einfach sollte man es dieser Partei nicht machen.

Na, dann erklären Sie uns doch bitte, wen SIE bei der Landtagswahl gewählt bzw. nicht gewählt haben. Ach, Sie berufen sich auf das Wahlgeheimnis? Das gilt auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Der Wähler erfährt ja, wer wie viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, der AfD-Bewerber bekam ja offensichtlich auch fünf Stimmen aus anderen Parteien. Denn die AfD hat 22 Abgeordnete, der AfD-Bewerber bekam aber 27 Stimmen. Sollen sich nun die fünf Abgeordneten erklären, warum sie ihre Stimme dem AfD-Bewerber gaben? Nein, Bogdan, so läuft das nicht. Die Augsburger Allgemeine schreibt heute durchaus den Grund für die Nichtwahl: Der AfD-Abgeordnete Swoboda scheitert, weil auch er durch völkische Äußerungen auf seiner Homepage aufgefallen ist 



RE: Bayerischer Landtag - FCAler - 06.11.2018

(06.11.2018, 14:38)Klartexter schrieb:  
Na, dann erklären Sie uns doch bitte, wen SIE bei der Landtagswahl gewählt bzw. nicht gewählt haben. Ach, Sie berufen sich auf das Wahlgeheimnis? Das gilt auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Der Wähler erfährt ja, wer wie viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, der AfD-Bewerber bekam ja offensichtlich auch fünf Stimmen aus anderen Parteien. Denn die AfD hat 22 Abgeordnete, der AfD-Bewerber bekam aber 27 Stimmen. Sollen sich nun die fünf Abgeordneten erklären, warum sie ihre Stimme dem AfD-Bewerber gaben? Nein, Bogdan, so läuft das nicht. Die Augsburger Allgemeine schreibt heute durchaus den Grund für die Nichtwahl: Der AfD-Abgeordnete Swoboda scheitert, weil auch er durch völkische Äußerungen auf seiner Homepage aufgefallen ist 

Bitte hören Sie mir mit diesem Beitrag

von dem Schreiberling Uli Bachmeier auf.

Selten habe ich mich über so eine persönliche Ansicht eines Mitarbeiters der AZ mehr geärgert.

Der Mann hat doch keine Ahnung kann man da nur sagen, springt nach jeder Zeile vom Hüh ins Hott. 

Lobt auf der einen Seite Sachen die die CSU/Freie Wähler entschieden haben, um sie in der nächsten Zeile zu hinterfragen und sich selbst Besserwisserisch darzustellen.

Was will der eigentlich mit so einem Scheixx den er da verzapft bei den Lesern wirklich erreichen?  At

Richtig, nur Unruhe stiften, Scheixx-Lügen-Presse! 


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 06.11.2018

(06.11.2018, 12:58)Bogdan schrieb:  Raimund Swoboda AfD 
ist nicht zum Landtags-Vizepräsidenten gewählt worden. Offiziele Begründungen der anderen Fraktionen habe ich keine im Internet gefunden. 

.. 

Wie sollten Sie auch, wie Klartexter schreibt.
Aber, mit etwas Nachdenken kommt man auf den Grund der Nichtwahl.

Die neue Landtagspräsidentin hat in ihrer Antrittsrede deutlich zum Ausdruck gebracht,
dass der bayerische Landtag alle Menschen in Bayern vertrete, ganz egal, woher sie kommen,
welche Hautfarbe sie haben oder welche Religion sie ausüben.

Und wenn man doch weiß, dass die Partei, der dieses Mitglied im Landtag angehört, diese Einstellung nicht mitträgt,
dann kann man doch diesen in kein Amt wählen.

Auch im Deutschen Bundestag fehlt dem AfD-Kandidaten für das Amt die Zustimmung.

Und das ist gut so, oder sollte es Ihrer Meinung nach einen Automatismus geben?
Dann erübrigt sich übrigens eine Wahl!
 


RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 06.11.2018

(06.11.2018, 14:38)Klartexter schrieb:  
Na, dann erklären Sie uns doch bitte, wen SIE bei der Landtagswahl gewählt bzw. nicht gewählt haben. Ach, Sie berufen sich auf das Wahlgeheimnis? Das gilt auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Der Wähler erfährt ja, wer wie viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, der AfD-Bewerber bekam ja offensichtlich auch fünf Stimmen aus anderen Parteien. Denn die AfD hat 22 Abgeordnete, der AfD-Bewerber bekam aber 27 Stimmen. Sollen sich nun die fünf Abgeordneten erklären, warum sie ihre Stimme dem AfD-Bewerber gaben? Nein, Bogdan, so läuft das nicht. Die Augsburger Allgemeine schreibt heute durchaus den Grund für die Nichtwahl: Der AfD-Abgeordnete Swoboda scheitert, weil auch er durch völkische Äußerungen auf seiner Homepage aufgefallen ist 

Ich schrieb bewusst von anderen Parteien und nicht von einzelnen Abgeordneten.
Also treffen ihre Ausführungen zum Thema Wahlgeheimnis nicht zu.
Die Parteien können sehr wohl ihre Gründe für die Ablehnung nennen. Mich interessieren die Gründe der Parteien und nicht die Gründe, die ein Mitarbeiter in der AA publiziert. Da gibt es einen wesentlichen Unterschied.

Übrigens gibt es einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eine Abgeordneten der an einer geheimen Abstimmung teilnimmt.


RE: Bayerischer Landtag - Klartexter - 06.11.2018

(06.11.2018, 15:27)Bogdan schrieb:  Ich schrieb bewusst von anderen Parteien und nicht von einzelnen Abgeordneten.
Also treffen ihre Ausführungen zum Thema Wahlgeheimnis nicht zu.
Die Parteien können sehr wohl ihre Gründe für die Ablehnung nennen. Mich interessieren die Gründe der Parteien und nicht die Gründe, die ein Mitarbeiter in der AA publiziert. Da gibt es einen wesentlichen Unterschied.

Übrigens gibt es einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eine Abgeordneten der an einer geheimen Abstimmung teilnimmt.

Nein Bogdan, aus der Nummer kommen Sie mir nicht raus! Die Fakten:

  1. Es gab eine geheime Wahl im bayerischen Landtag
  2. Für diese Wahl gilt sehr wohl das Wahlgeheimnis für jeden teilnehmenden Abgeordneten
  3. Für die Parteien gibt es keine Pflicht, einzelne Wahlentscheidungen zu kommentieren oder zu begründen
  4. Nein, es gibt eben nicht einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eines Abgeordneten
Gerade zu 4 sind Sie auch jeden Nachweis schuldig geblieben. Natürlich darf ein Abgeordneter nach der Wahl auch bekannt geben, für wen oder was er gestimmt hat, wenn er das will. Aber es gibt keine Pflicht hierzu und niemand hat das Recht, von einzelnen Abgeordneten die Offenlegung ihres Wahlentscheides zu verlangen. Im Gegenteil, wer so etwas verlangt, der begeht eine Straftat!

Zitat:Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107c.html 



RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 06.11.2018

(06.11.2018, 15:47)Klartexter schrieb:  Nein Bogdan, aus der Nummer kommen Sie mir nicht raus! Die Fakten:

  1. Es gab eine geheime Wahl im bayerischen Landtag
  2. Für diese Wahl gilt sehr wohl das Wahlgeheimnis für jeden teilnehmenden Abgeordneten
  3. Für die Parteien gibt es keine Pflicht, einzelne Wahlentscheidungen zu kommentieren oder zu begründen
  4. Nein, es gibt eben nicht einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eines Abgeordneten
Gerade zu 4 sind Sie auch jeden Nachweis schuldig geblieben. Natürlich darf ein Abgeordneter nach der Wahl auch bekannt geben, für wen oder was er gestimmt hat, wenn er das will. Aber es gibt keine Pflicht hierzu und niemand hat das Recht, von einzelnen Abgeordneten die Offenlegung ihres Wahlentscheides zu verlangen. Im Gegenteil, wer so etwas verlangt, der begeht eine Straftat!

1. und 2. Die geheime Wahl hat niemand in Abrede gestellt. Die Bundestagsparteien haben sehr wohl eine Aussage getroffen, warum sie Herrn G. von der AfD  nicht gewählt haben. Es ist also möglich, dass sich die Parteien äußern. Ich habe nie verlangt, das einzelne Abgeordnete ihre Abstimmungen begründen sollten. Dies ist eine Erfindung von Ihnen.
3.) Es hat auch niemand behauptet, dass es eine Pflicht gibt. Ich habe begründet, warum es besser wäre eine Erklärung abzugeben.
4.) Doch es gibt einen. Ich darf meine Wahlentscheidung der geheimen Wahl kundtun. Ein Abgeordneter darf ....
aber das wissen Sie sicherlich.


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 06.11.2018

(06.11.2018, 16:09)Bogdan schrieb:  1. und 2. .......
4.) Doch es gibt einen. Ich darf meine Wahlentscheidung der geheimen Wahl kundtun. Ein Abgeordneter darf ....
aber das wissen Sie sicherlich.
...das haben Sie aber noch rechtzeitig offen gelassen/berichtigt.

Natürlich darf ein Abgeordneter seine Wahlentscheidung bekannt geben!

"Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein."



RE: Bayerischer Landtag - Bogdan - 06.11.2018

(06.11.2018, 16:17)Lueginsland schrieb:  ...das haben Sie aber noch rechtzeitig offen gelassen/berichtigt.

Natürlich darf ein Abgeordneter seine Wahlentscheidung bekannt geben!

"Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein."


Zitat:Klartexter:
....
Punkt 4 Nein, es gibt eben nicht einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eines Abgeordneten

Gerade zu 4 sind Sie auch jeden Nachweis schuldig geblieben. Natürlich darf ein Abgeordneter nach der Wahl auch bekannt geben, für wen oder was er gestimmt hat, wenn er das will. Aber es gibt keine Pflicht hierzu und niemand hat das Recht, von einzelnen Abgeordneten die Offenlegung ihres Wahlentscheides zu verlangen. Im Gegenteil, wer so etwas verlangt, der begeht eine Straftat!

Es geht um eine geheime Wahl. Diese geheim Wahl ist bei Personalentscheidungen vorgeschrieben.

Nein der Mandatsträger darf seine Entscheidung bei einer geheimen Wahl NICHT mitteilen:
Das steht in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Vergleichbare Regelungen hat jedes Bundesland.
Erst dieses Jahr hat ein Abgeordneter des Bundestages deswegen ein Ordnungsgeld von 1000 Euro bekommen.

Oft genug wird mir vorgehalten. Das wissen doch alle.
oder
Google kann ich selber
usw. usw.


RE: Bayerischer Landtag - Lueginsland - 06.11.2018

(06.11.2018, 16:56)Bogdan schrieb:  ...
Nein der Mandatsträger darf seine Entscheidung bei einer geheimen Wahl NICHT mitteilen:
Das steht in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Vergleichbare Regelungen hat jedes Bundesland.
Erst dieses Jahr hat ein Abgeordneter des Bundestages deswegen ein Ordnungsgeld von 1000 Euro bekommen.

.....

Falsch solange Sie nicht den entsprechenden Text der GO-BT zitieren. Ich konnte es leider nicht ergoogeln.
Meine Aussage in post # 19 steht!

Tatsache ist: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron veröffentlicht ein Foto der Kanzlerwahl. ....Um das zu beweisen, twitterte er ein Foto
das er offenbar in der Wahlkabine aufgenommen hatte. Darauf ist zu sehen, dass er Nein auf dem Stimmzettel angekreuzt hat. Dazu schrieb Bystron: „Nicht meine Kanzlerin.“
Dafür musste er ein Ordnungsgeld von € 1000,00 zahlen.

BT-Präs. Schäuble hatte auch einen AfD-Abgeordneten (Jörg Schneider) gerügt, der genauso gehandelt hatte.
Schäuble wurde dessen Verhalten erst nachträglich bekannt, so dass es bei der Rüge blieb:  
Zitat:„Ich rüge aber noch mal ausdrücklich, dass in Ihrem Verhalten eine nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestages liegt“, mahnte Schäuble den Abgeordneten.