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Die Erbschaftssteuer in Deutschland - Druckversion

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RE: Wer hat AfD gewählt? - leopold - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:35)sobinichhalt schrieb:  Ich finde es ungerecht, wenn versteuertes Geld abermals versteuert wird. Diejenigen die sich etwas erarbeitet haben, möchten das auch entsprechend weitergeben, ohne ordentlich zur Kasse gebeten zu werden, ist schließlich ihr Geld.

Es gibt heute bereits gewaltige Freibeträge, die den Erben ein weitgehend sorgenfreies Leben ermöglichen. Was spricht dagegen, alles darüber Hinausgehende maßvoll zu besteuern?
Soll es hier zunehmend Bürger geben, die von ihrem Erbe bestens leben, während andere von schwerer Arbeit nicht leben können? Ist das Ihre hochgelobte AfD- Politik?


RE: Wer hat AfD gewählt? - sobinichhalt - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:43)leopold schrieb:  Es gibt heute bereits gewaltige Freibeträge, die den Erben ein weitgehend sorgenfreies Leben ermöglichen. Was spricht dagegen, alles darüber Hinausgehende maßvoll zu besteuern?
Soll es hier zunehmend Bürger geben, die von ihrem Erbe bestens leben, während andere von schwerer Arbeit nicht leben können? Ist das Ihre hochgelobte AfD- Politik?

Ich sage es gerne noch einmal: Das Geld wurde schon einmal versteuert, es noch einmal zu versteuern, nur damit der Staat den Kragen voll bekommt, ist unredlich. Andere Länder sehen das offensichtlich ganz genauso

https://kurier.at/politik/inland/die-erbschaftssteuer-im-vergleich-in-welchen-laendern-erben-noch-etwas-kostet/272.597.450 


RE: Wer hat AfD gewählt? - Dienstag - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:35)sobinichhalt schrieb:  Ich finde es ungerecht, wenn versteuertes Geld abermals versteuert wird.
Wenn du Geld verdienst, zahlst du Einkommenssteuer.

Wenn du es ausgibst, zahlst du Mehrwertsteuer, Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, etc.p.p. Warum greift die AfD da nicht an?

Na?


RE: Wer hat AfD gewählt? - sobinichhalt - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:50)Dienstag schrieb:  Wenn du Geld verdienst, zahlst du Einkommenssteuer.

Wenn du es ausgibst, zahlst du Mehrwertsteuer, Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, etc.p.p. Warum greift die AfD da nicht an?

Na?

Da müssten wir die AfD fragen. Da habe ich aber entschieden, dass ich konsumieren will, wenn ich tot bin, eben nicht.


RE: Wer hat AfD gewählt? - Dienstag - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:52)sobinichhalt schrieb:  Da habe ich aber entschieden, dass ich konsumieren will, ...

Das können deine Erben ganz genau so. Sie brauchen das Erbe ja nicht anzutreten und können ihr Geld statt dessen redlich selbst verdienen.

So wie Lieschen Müller auch, die, ginge es nach den Steuerplänen der AfD, sogar noch mehr steuerlich belastet würde.


RE: Wer hat AfD gewählt? - forest - 21.09.2018

Kenne mich da nichts besonders aus, aber ist die Umsatzsteuer nicht der Vater oder die Mutter der Erbschaftsteuer mit etwas Freibetrag?
Steuern sind ja grundsätzlich gemein(-wohlig), fies und kompliziert, aber letztlich logisch anhand der möglichen Geltendmachung von Kosten, um diese überhaupt bezahlen zu müssen.
Man sollte sich wegen möglichen Ungemachs bei der Ansicht  der Verwendung der Steuern bei der Steuererklärung fernhalten.

Es gibt Fragen bzw. Empfehlungen vom Rechnungshof angefangen bei den Ex-Bundespräsidenten; wird nicht gelinkt, weil relative peanuts (+/- 200.000 für Büro, Chauffeur und Lustreisen)


RE: Wer hat AfD gewählt? - sobinichhalt - 21.09.2018

(21.09.2018, 22:58)Dienstag schrieb:  Das können deine Erben ganz genau so. Sie brauchen das Erbe ja nicht anzutreten und können ihr Geld statt dessen redlich selbst verdienen.

Nein, das ist eine Zwangsabgabe, da ich dem Tod nun mal nicht entrinnen kann. Der Staat kassiert ab. Dass Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf das Geld haben, besagt ja schon, dass es ihnen zusteht. Nur der Staat will daran verdienen, obwohl, wie schon gesagt, es schon mal versteuert wurde.

Eine Erbe auszuschlagen ist möglich, aber nicht logisch. Das macht man eigentlich nur, wenn der Erblasser überschuldet ist, oder man ein schlechtes Verhältnis zu ihm hat. Beides ist bei mir nun mal nicht der Fall.  Innocent


RE: Wer hat AfD gewählt? - Klartexter - 21.09.2018

(21.09.2018, 23:04)sobinichhalt schrieb:  Nein, das ist eine Zwangsabgabe, da ich dem Tod nun mal nicht entrinnen kann. Der Staat kassiert ab. Dass Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf das Geld haben, besagt ja schon, dass es ihnen zusteht. Nur der Staat will daran verdienen, obwohl, wie schon gesagt, es schon mal versteuert wurde.

Eine Erbe auszuschlagen ist möglich, aber nicht logisch. Das macht man eigentlich nur, wenn der Erblasser überschuldet ist, oder man ein schlechtes Verhältnis zu ihm hat. Beides ist bei mir nun mal nicht der Fall.  Innocent

Erstens kann man bei größeren Vermögen bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens steuerfrei übertragen, zweitens sind die Freibeträge im Erbfall für die direkten Angehörigen stattlich. Aber ich gebe Ihnen sogar recht, dass die Erbschaftssteuer insgesamt gesehen eigentlich nicht sein dürfte. Denn die Familie steht ja unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes , der Staat raubt - überspitzt gesagt - Teile des Familienvermögens mit der Erbschaftssteuer.



RE: Wer hat AfD gewählt? - leopold - 22.09.2018

(21.09.2018, 22:49)sobinichhalt schrieb:  Ich sage es gerne noch einmal: Das Geld wurde schon einmal versteuert, es noch einmal zu versteuern, nur damit der Staat den Kragen voll bekommt, ist unredlich. Andere Länder sehen das offensichtlich ganz genauso

https://kurier.at/politik/inland/die-erbschaftssteuer-im-vergleich-in-welchen-laendern-erben-noch-etwas-kostet/272.597.450 

Warum gehen Sie nicht auf meine Argumente ein? Finden Sie es gut, dass es einen kleinen Teil der Bevölkerung gibt, der nichts arbeiten muss, nur weil dessen Vorfahren - verdient oder nicht - Vermögen angehäuft haben, während andere kaum von ihrer Arbeit leben können? Ist das für Sie Politik für die kleinen Leute?

Inwiefern wurden extreme Wertsteigerungen von Immobilien und Grundstücken bereits vorher einmal besteuert? Die Wahrheit ist, dass solche Wertsteigerungen überhaupt nicht besteuert werden.


RE: Wer hat AfD gewählt? - Klartexter - 22.09.2018

(22.09.2018, 09:00)leopold schrieb:  Warum gehen Sie nicht auf meine Argumente ein? Finden Sie es gut, dass es einen kleinen Teil der Bevölkerung gibt, der nichts arbeiten muss, nur weil dessen Vorfahren - verdient oder nicht - Vermögen angehäuft haben, während andere kaum von ihrer Arbeit leben können? Ist das für Sie Politik für die kleinen Leute?

Inwiefern wurden extreme Wertsteigerungen von Immobilien und Grundstücken bereits vorher einmal besteuert? Die Wahrheit ist, dass solche Wertsteigerungen überhaupt nicht besteuert werden.

So ganz stimmt Ihre Argumentation nicht, leopold. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, dann zahlen Sie jährlich Grundsteuer. Sobald die Immobilie oder das Grundstück verkauft wird, ist auch der Staat daran beteiligt. Ist übrigens eine eigene Erfahrung. Zwinker


Wenn der Erbfall eintritt, leopold, dann partizipieren die Erben von der Arbeit des Erblassers, das ist richtig. Aber warum vergleichen Sie dann die Erben mit Leuten, die kaum von ihrer Arbeit leben können? Vermögen bildet sich nicht von alleine, es sei denn, man gewinnt im Lotto. Wer durch seine Hände Arbeit und durch geschicktes kaufmännisches Verhalten im Lauf der Zeit zu Vermögen kommt, der zahlt auf der anderen Seite einen hohen Preis. Denn in den meisten Fällen leidet das Familienleben darunter, weil oberste Priorität das Geschäft hat. Jedes Ding hat nämlich zwei Seiten, nur will man das oft nicht sehen.

Deshalb ist die Erbschaftssteuer für mich trotz der hohen Freibeträge schon etwas fragwürdig. Denn mit dieser Steuer werden im Prinzip Eingriffe in das Vermögen einer Familie gemacht, was im Umkehrschluss eigentlich nur bedeuten kann, dass der Staat persönliches Eigentum missachtet. Ich weiß natürlich, dass die Diskussion darüber eher akademischer Natur ist, aber die Erbschaftssteuer trifft doch einen wesentlich größeren Personenkreis als man vielleicht landläufig denkt. Wenn beispielsweise jemand in den 50er Jahren einen Betrieb aufgebaut hat, Grundstücke dafür erworben hat und eventuell darauf Wohnraum für sich und Betriebsgebäude errichtet hat, dann konnte er das nur unter größten Entbehrungen für sich und die Familie machen, sofern er nicht selbst schon beträchtliches Vermögen hatte. Über die Grundstückspreise in den 50er Jahren brauche ich Ihnen nicht viel zu erzählen, heute sind die ein Vielfaches wert.

Wenn dann jemand stirbt und eben den Betrieb samt Grundstücken hinterlässt, dann kann die Freigrenze schnell überschritten werden. Die dann fällige Steuer wiederum kann die Erben belasten, so dass sie Teile des Grundbesitzes oder gar den gesamten Besitz verkaufen müssen, um den Betrag zu bezahlen. Natürlich können sie auch nur eine Hypothek aufnehmen, trotzdem stellt sich da doch die Frage nach dem warum. Indirekt bestraft der Staat dadurch diejenigen, die mit zum Bruttosozialprodukt beigetragen haben.