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RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Klartexter - 13.04.2017

Ich habe am Montag an das Bundesjustizministerium geschrieben hinsichtlich dieses Threads, heute nun erreichte mich diese Antwort:


Zitat:Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2017.
 

Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar ist, hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei obliegt die Entscheidung über die Strafbarkeit in unserem System der Gewaltenteilung nicht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern den jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den unabhängigen Gerichten. Die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall Rechtsrat zu erteilen, kommt den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere der Anwaltschaft, zu.

Ganz allgemein kann ich mitteilen, dass bei dem Verbreiten rassistischer und menschenverachtender Inhalte im Internet eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nach §130 Strafgesetzbuch (StGB) in Frage kommt. Hiernach macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bedingte Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert.Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar ist, hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei obliegt die Entscheidung über die Strafbarkeit in unserem System der Gewaltenteilung nicht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern den jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den unabhängigen Gerichten. Die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall Rechtsrat zu erteilen, kommt den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere der Anwaltschaft, zu.
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulbich

_________________________________
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Bürgerkommunikation
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Telefon: (030) 18 580-0
Fax: (030) 18 580-9525
E-Mail: buergerservice@bmjv.bund.de

Dies zur allgemeinen Information.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 13.04.2017

(13.04.2017, 15:50)Klartexter schrieb:  Ich habe am Montag an das Bundesjustizministerium geschrieben hinsichtlich dieses Threads, heute nun erreichte mich diese Antwort:
Dies zur allgemeinen Information.

Danke, zur Kenntnis genommen. Die Einholung dieser Auskunft wäre von meiner Seite aus aber nicht nötig gewesen (und hilft uns auch in der Realität leider überhaupt nicht weiter, weil sie völlig abstrakt ist), denn ich schätze die Rechtslage im Grunde ganz ähnlich ein.*

Wir haben den § 130 StGB im Thread nicht tangiert bisher und zumindest ich habe das auch in Zukunft nicht vor.** Das hindert mich aber andererseits natürlich nicht daran, meine Gedanken zum Thema hier in rechtlich einwandfreier Form hinzuschreiben, solange es dieses Forum gibt und der PuK nicht gesperrt ist.

Die Titelzeile von dem Song hier trifft es ganz gut:
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=m94U1LSGAsI ]

Es hat ein wenig was von einem Drahtseilakt. Wobei der "Absturz" in dem Bild vom Drahtseil dem entspricht, dass man in eine Schublade gesteckt wird, in der man rein gar nichts verloren hat, und das sogar mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen.
________

* Wenngleich ich nicht an eine Summierung legaler Taten zu einer strafbaren glaube. Irgendwo im Thread müsste meiner Ansicht nach ein nach § 130 einschlägiger Post stehen, um weitere Posts (diese können übrigens naturgemäß nur darunter, und nicht darüber stehen, denn die Vorposter konnten nicht ahnen, was jemand irgendwann in der Zukunft darunterschreiben würde) in die Illegalität mitzuziehen.

Krasses Beispiel: Jemand schreibt "Alle [$Minderheit, Plural] gehören vergast!". Volksverhetzung, ganz klar. Der nächste zitiert das und schreibt darunter "Ja, genau!". Ebenso klar ist, dass die Floskel "Ja, genau!" für sich genommen und in mehr als 99 % aller Fälle, in denen sie benutzt wird, natürlich nicht strafbar ist. Aber in diesem speziellen Fall wäre sie das eben schon. Aber nicht für sich allein, sondern durch den ausdrücklichen Bezug, den der nachfolgende Poster im Beispielfall aber eindeutig und aktiv herbeigeführt hat. Es wären Grenzfälle denkbar, und zwar ziemlich leicht. Deshalb hat so ein Forum wie das hier einen Moderator.

Denn wenn das in Deutschland so wäre, dass Legales sich zu Illegalem aufsummieren kann, wenn es im Strafrecht auch nur vereinzelt und "in begründeten Ausnahmefällen" die Möglichkeit dazu gäbe, dann wäre das überaus bedenklich für unseren Rechtsstaat. Dann könnte man sich morgens trotz reinen Gewissens nicht sicher sein, dass man abends nicht im Gefängnis sitzt. Wohl aber glaube ich daran, dass es auf den Zusammenhang ankommt. (Vgl.: Höcke, "Das Denkmal der Schande". Natürlich war Auschwitz eine Schande für Deutschland, oder etwa nicht? Und deshalb steht da in der Hauptstadt jetzt ein Riesendenkmal. Und wenn Deutschland ein Land ist, im Unterschied zur Türkei z.B., das sich zu dem von ihm verübten Völkermord bekennt, dann ist das doch eigentlich super. Ein Land mit Rückgrat, das von ihm früher begangene Verbrechen nicht unter den Teppich kehrt, sondern öffentlich vor aller Welt dazu steht. Ein Volk, das ein Denkmal seiner Schande in der Hauptstadt des Landes aufstellt. Wo findet man das schon, außer hier bei uns?

Nur fiel der Satz im völlig falschen Zusammenhang, auf der falschen Veranstaltung, möglicherweise wurde er auch vom falschen Menschen gesagt. Und auch das wäre höchst bedenklich, wenn nicht jeder immer und überall alles sagen darf, sondern nur manche bei gewissen Gelegenheiten. Insoweit kann es in der Praxis, wie das Beispiel Höcke beweist, also auf Zusammenhänge ankommen, obwohl es in der Theorie nicht so sein sollte. Dann aber eher nicht strafrechtlich, denn wenn es so weit kommt, versucht das Gericht ja gerade, rechtswidrige Taten zu "isolieren", denn im Urteil muss ja stehen, warum sie unter einen generalisierten Begriff fallen, der im StGB dafür vorgesehen ist, und wer daran schuld ist. "Das hat sich so aus dem Zusammenhang ergeben und man weiß es nicht genau" ist da nicht so zielführend.

Soweit es die öffentliche Hinrichtung des Boten betrifft, sind solche eher rechtsphilosophischen Überlegungen aber für die Tonne. Das erledigen die Leitmedien genüsslich und möglichst schmerzhaft.

Ergo: Jeder Post muss einzeln betrachtet werden, ob er auf einen rechtswidrigen Post davor Bezug nimmt. Distanziert er sich davon, ist der Autor aus dem Schneider. Stimmt er zu, muss man dem Autor des Nachfolgeposts die Aussage des Vorposters zurechnen, dann muss er genauso bestraft werden. Und dann gibt es natürlich eine Grauzone dazwischen, je nachdem, was da genau geschrieben steht. (Weitere Ausnahme: Wäre der Threadtitel rechtswidrig, würde sich wohl jeder strafbar machen, der in dem Thread schreibt und sich nicht eindeutig vom Titel distanziert. Das ist aber sehr weit hergeholt und hier natürlich nicht einschlägig.)

** Wenn es deshalb brenzlig würde, weil schon ein paar schräge Posts weiter oben stehen und es nach 130 aussehen könnte, wenn ich das für sich genommen Harmlose, was mir vorschwebt, nun darunterschreiben würde, dann könnte ich mich auch zurückhalten. Und ich nehme für mich in Anspruch, so eine Situation erkennen zu können. Aber bisher hatten wir hier erfreulicherweise nichts dergleichen hier. Cool bleiben und Eistee trinken, würde ich vorschlagen.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Kreti u. Plethi - 14.04.2017

Seltenheit, nicht nur im Trööt.

Rambo-Bauer 


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Kreti u. Plethi - 14.04.2017

(13.04.2017, 13:25)Martin schrieb:   Haben Sie auch Polizei in der Familie? Dann fragen Sie doch mal locker nach, ob sich aus deren Sicht was geändert hat. Dieser plötzliche Sinneswandel, ganze Divisionen neu aufzustellen, verbesserte stech- und kugelsichere Westen (2 Stück) auszuteilen und das restliche Equipment aufzubohren hatte keinen besonderen Anlass und ist ausschließlich einer plötzlichen Erleuchtung der politischen Entscheider geschuldet. Ja ne, is klar....

Martin

Im ganz nahen Freundeskreis ja und die Beschwerden vom Kaputtsparen nebst Zusammenlegung von Diensstellen wie deren Überalterung vernehme ich seit Jahren.
Diese "Divisionen" müssen erstmal ausgebildet werden und das begann schon weit vor der Flüchtlingskrise, falls Sie darauf hinauswollen.
Allerdings kommt davon bisher in den ländlichen Bereichen, die am häufigsten von Zusammenlegungen betroffen waren, kaum etwas an.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Sophie - 14.04.2017

Ich finde, man braucht den 130er gar nicht und das Schreiben des BMfJ ist natürlich von einem Anwärter oberflächlichst zusammengewürfeltes Blablabla.

Der Betreiber hat bekanntlich Hausrecht. Und wenn es ihm nicht schmeckt, dass man hier einen Thread aufmacht, der erkenntlich nur dazu dienen soll, den Eindruck zu erwecken als wären Flüchtlinge per se alle kriminell und überhaupt das öffentliche Leben in Deutschland aller Orten und jederzeit höchst gefährdet, dann macht er ihn eben zu. 'Meinungsfreiheit' hin oder her. Das hielt schon die AA so - und zwar mit Recht.

Wer sich unter diesen Regularien nicht beteiligen möchte, der lässt es eben bleiben.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Martin - 14.04.2017

Zitat:Hamburgs Polizei will sich nicht mehr anspucken lassen

In mehreren Bundesländern haben Beamte bereits Erfahrung mit ihnen, nun wird auch die Hamburger Polizei mit sogenannten Spuckschutzhauben ausgestattet.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article163659426/Hamburgs-Polizei-will-sich-nicht-mehr-anspucken-lassen.html 

Anstatt die Polizei mit "Spuckschutzhauben" auszustatten, würde ich den Spuckern eine adäquate Behandlung angedeihen lassen und diese hinterher mit einer Schnabeltasse ausstatten, um ihnen eine Nahrungsaufnahme für die nächsten 4-6 Monate zu ermöglichen. Ich stelle mir gerade vor, welche Behandlung diese spuckenden A-Löcher erfahren würden, spuckten sie einem US-Cop ins Gesicht... Es läuft gehörig etwas schief in diesem Land.

Martin


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 14.04.2017

Wölsendorf bei Regensburg:  Traktorfahrer entzieht sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht - halbstündige Verfolgungsjagd, bevor der Traktor unter Einsatz von Schusswaffen gestoppt werden kann.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - EvaLuna - 14.04.2017

(14.04.2017, 13:19)Martin schrieb:  Anstatt die Polizei mit "Spuckschutzhauben" auszustatten, würde ich den Spuckern eine adäquate Behandlung angedeihen lassen und diese hinterher mit einer Schnabeltasse ausstatten, um ihnen eine Nahrungsaufnahme für die nächsten 4-6 Monate zu ermöglichen. Ich stelle mir gerade vor, welche Behandlung diese spuckenden A-Löcher erfahren würden, spuckten sie einem US-Cop ins Gesicht... Es läuft gehörig etwas schief in diesem Land.

Martin

Aha, jetzt kommt der US-Möchtegern-Rambo wieder raus. Devil
Wie war das gestern nochmal mit der ordinären Sprache und "Schläge androhen"?
Und Spuckattacken gibt's ja auch erst seit 1 1/2 Jahren, gel?

PS: Was ist denn Spucke gegen einen Knüppel auf den Kopf?


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - EvaLuna - 14.04.2017

(13.04.2017, 15:50)Klartexter schrieb:  Ich habe am Montag an das Bundesjustizministerium geschrieben hinsichtlich dieses Threads, heute nun erreichte mich diese Antwort:



Dies zur allgemeinen Information.

Danke! Die haben ja erstaunlich schnell reagiert, wenn auch wenig aussagekräftig.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Martin - 14.04.2017

Zitat:Rettungssanitäter von Patienten schwer verletzt

Krasser Fall von Gewalt gegen Helfer: Ein Sanitäter ist in Bremerhaven im Rettungswagen von einem Patienten attackiert und schwer verletzt worden. Wie die Feuerwehr am Donnerstag berichtete, erlitt der Sanitäter mehrere Knochenbrüche und musste ärztlich versorgt werden.

Quelle: http://t.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Rettungssanitaeter-von-Patienten-schwer-verletzt 

Gabs früher bei den US-Soldaten auch ständig !!1einself!11!

Martin