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Gewalttat in Berliner U-Bahn - Druckversion

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RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Martin - 19.12.2016

(18.12.2016, 20:25)Felidae schrieb:  Ich hoffe, daß die Kaltschnäuzigkeit des Täters (ist auf dem Video gut zu sehen, wie er einfach seine Bierflasche packt und weitergeht) mit berücksichtigt wird.

Bei dieser Gelegenheit fällt mir eine sinnvolle Bestimmung aus der US-Gesetzgebung ein: Dort ist es in manchen Bundesstaaten so geregelt, dass Tatanwesende, die zur Gruppe des Täters zugerechnet werden können, die gleiche Strafe wie der Hauptäter zu erwarten haben. Würde ich bei uns (nicht nur in diesem Fall) ebenfalls begrüßen.

Martin


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Sophie - 19.12.2016

(19.12.2016, 00:22)Martin schrieb:  Bei dieser Gelegenheit fällt mir eine sinnvolle Bestimmung aus der US-Gesetzgebung ein: Dort ist es in manchen Bundesstaaten so geregelt, dass Tatanwesende, die zur Gruppe des Täters zugerechnet werden können, die gleiche Strafe wie der Hauptäter zu erwarten haben. Würde ich bei uns (nicht nur in diesem Fall) ebenfalls begrüßen.

Martin

Diese Bestimmung mag dann sinnvoll sein, wenn die Anwesenden eine Möglichkeit haben, die Tathandlung zu verhindern. In allen anderen Fällen ist sie willkürliche Gruppenangehörigkeitshaftung.

Im Extremfall müssten Insassen eines Fahrzeugs, dessen Fahrer in Tötungsabsicht plötzlich beginnt Fußgänger umzufahren, mit diesem wegen (versuchten) Mordes ins Gefängnis und kämen in Amerika sogar in die Todeszelle.

Ihr Hardlinertum ist wirklich erschreckend.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Sophie - 19.12.2016

(18.12.2016, 20:25)Felidae schrieb:  Ich hoffe, daß die Kaltschnäuzigkeit des Täters (ist auf dem Video gut zu sehen, wie er einfach seine Bierflasche packt und weitergeht) mit berücksichtigt wird.

Kaltschnäuziger als die Tat selbst geht doch gar nicht mehr. In dem Fall (mögliche Anklagepunkte versuchter Totschlag mindestens gefährliche Körperverletztung) ist der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleiste irrelevant. Eine solche (freilich relativ abwegige) Handlung könnte höchstens zu einem geringeren Strafmaß führen.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - TomTinte - 19.12.2016

Ist denn schon ermittelt worden, ob es vorher der Tat zwischen Opfer und Täter einen Kontakt gab?

Der mutmassliche Täter ist gefasst. Geben wir den Ermittlungsorgan doch die Zeit die sie brauchen, um ihre Arbeit zu tun.

In einem möglichen Prozess dürfte der Druck der Öffentlichkeit sehr groß sein, ein hartes Urteil zu fällen.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Sophie - 20.12.2016

Ach ja. Noch eine Anmerkung zu dem Vorwurf, das Video so lange zurückgehalten zu haben..

Es gibt bereits Nachhamungstäter.

http://live.morgenpost.de/welt/article209032505/Wie-der-U-Bahn-Treter-Mann-tritt-Frau-brutal-in-den-Ruecken.html 

Hat eben immer alles zwei Seien.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Serge - 20.12.2016

(20.12.2016, 07:30)Sophie schrieb:  Ach ja. Noch eine Anmerkung zu dem Vorwurf, das Video so lange zurückgehalten zu haben..

Es gibt bereits Nachhamungstäter.

http://live.morgenpost.de/welt/article209032505/Wie-der-U-Bahn-Treter-Mann-tritt-Frau-brutal-in-den-Ruecken.html 

Hat eben immer alles zwei Seien.

Die hätte es auch gegeben, wenn man das Video zeitnah veröffentlicht hätte, Sophie. Nicht mehr und nicht weniger.
Ende Oktober ereignete sich der Vorfall. Den ganzen November über bis etwa zum 9. Dez. kam man nicht weiter bei den Ermittlungen. Und dann hat man den Täter ca. 10 Tage nach der Veröffentlichung des Videos. Und der war unterdessen schon in Südfrankreich. Der hätte auch sonst wohin reisen können. 
Also das find ich schon sehr komisch. Für mich nicht verständlich.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Sophie - 20.12.2016

(20.12.2016, 09:23)Serge schrieb:  Die hätte es auch gegeben, wenn man das Video zeitnah veröffentlicht hätte, Sophie. Nicht mehr und nicht weniger.
Ende Oktober ereignete sich der Vorfall. Den ganzen November über bis etwa zum 9. Dez. kam man nicht weiter bei den Ermittlungen. Und dann hat man den Täter ca. 10 Tage nach der Veröffentlichung des Videos. Und der war unterdessen schon in Südfrankreich. Der hätte auch sonst wohin reisen können. 
Also das find ich schon sehr komisch. Für mich nicht verständlich.

Nein anders. Es gibt Vorschriften, die nicht so sinnlos sind, wie sie erscheinen, die eben bei 'minder schweren Straftaten' und das ist eben Körperverletzung im Allgemeinen auch wenn sie hier spektakulär hinterhältig war (was es aber auch immer schon mal gegeben hat, dass auf offener Straße ein Angreifer einem anderen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat), vorsehen, dass zunächst mal ermittelt wird, OHNE Videomaterial öffentlich zu zeigen. Denn es gibt immer auch die Gefahr der Verwechslung und damit falscher Verdächtigung, die an dann Unschuldigen hängen bleiben. Ggf. sogar Selbstjustiz.

In diesem Fall kommt noch hinzu, dass es Anreize setzen kann.

Der nächste Fall.

http://www.n-tv.de/der_tag/Dienstag-der-20-Dezember-2016-article19369871.html 


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Serge - 20.12.2016

(20.12.2016, 12:13)Sophie schrieb:  Nein anders. Es gibt Vorschriften, die nicht so sinnlos sind, wie sie erscheinen, die eben bei 'minder schweren Straftaten' und das ist eben Körperverletzung im Allgemeinen auch wenn sie hier spektakulär hinterhältig war (was es aber auch immer schon mal gegeben hat, dass auf offener Straße ein Angreifer einem anderen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat), vorsehen, dass zunächst mal ermittelt wird, OHNE Videomaterial öffentlich zu zeigen. Denn es gibt immer auch die Gefahr der Verwechslung und damit falscher Verdächtigung, die an dann Unschuldigen hängen bleiben. Ggf. sogar Selbstjustiz.

In diesem Fall kommt noch hinzu, dass es Anreize setzen kann.

Der nächste Fall.

http://www.n-tv.de/der_tag/Dienstag-der-20-Dezember-2016-article19369871.html 

Das kann es immer. Egal, ob bei zeitnaher oder späterer Veröffentlichung des Videos.  Auch die weiteren Gründe überzeugen mich nicht, denn Selbstjustiz, falsche Verdächtigung hätte auch drohen können, als das Video sechs Wochen später veröffentlicht wurde.
Gut, ein oder zwei Wochen nach der Tat wäre für mich okay, es sei denn, man wär dann schon auf einer heißen Spur. Dann eben gar nicht.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - forest - 20.12.2016

(19.12.2016, 09:05)TomTinte schrieb:  Ist denn schon ermittelt worden, ob es vorher der Tat zwischen Opfer und Täter einen Kontakt gab?

Die Vermutung daß, drängt sich auf. Etwa so: Vier Burschen lungern gelangweilt am Bahnhof rum, Flasche und Kippe in der Hand, suchen Abwechslung, pöbeln ein scheinbar leichtes Opfer an, das wendet sich schnöde ab, und dann muß Unterhaltung her in Gestalt einer Sanktion der Ehrabweisung. Effekt von Gruppendynamik.

Bitte vielmals um Entschuldigung für das Vorurteil, schäme mich deswegen, ist auch nicht besonders geistreich, aber das ist die Lebenserfahrung auch nicht immer.


RE: Gewalttat in Berliner U-Bahn - Serge - 20.12.2016

(20.12.2016, 13:00)forest schrieb:  Die Vermutung daß, drängt sich auf. Etwa so: Vier Burschen lungern gelangweilt am Bahnhof rum, Flasche und Kippe in der Hand, suchen Abwechslung, pöbeln ein scheinbar leichtes Opfer an, das wendet sich schnöde ab, und dann muß Unterhaltung her in Gestalt einer Sanktion der Ehrabweisung. Effekt von Gruppendynamik.

Bitte vielmals um Entschuldigung für das Vorurteil, schäme mich deswegen, ist auch nicht besonders geistreich, aber das ist die Lebenserfahrung auch nicht immer.

Genau so könnte es gewesen sein, vielleicht kam auch noch eine das Selbstwertgefühl des Täters vernichtende Antwort des Opfers hinzu. Von daher mildernde Umstände :dodgy: