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Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Druckversion

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RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - EvaLuna - 29.11.2019

(29.11.2019, 13:40)Sophie schrieb:  Nach jetzigem Diskussionsstand werden die AN-Anteile am Rentenversicherungsbeitrag also nicht automatisch steuerfrei gestellt, sehe ich das richtig? Die Steuern können, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen nur über die EStErklärung wieder abgesetzt werden.
Ergänzung zum vorherigen Beitrag:
Leider ist das ja auch in keiner Lohnabrechnung ersichtlich, dass die Vorsorgebeiträge pauschal in den LST Tabellen berücksichtigt sind. Zwinker

Das wirkt sich also kaum aus im Steuerbescheid. Nur bei weiteren Sonderausgaben etc.

Sorry für die Konfusion! Man lernt halt nie aus....bin ja auch da nur Autodidakt. Innocent


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - leopold - 29.11.2019

Hätte mich auch gewundert. Die treiben doch nicht  Millionen Bürger in die Finanzämter, wenn man das auch anders lösen kann. Zudem wäre eine solch gravierende Änderung wohl ausführlich öffentlich disuktiert  worden.


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - UglyWinner - 29.11.2019

(29.11.2019, 10:35)EvaLuna schrieb:  Es ist ziemlich verwirrend was hier geschrieben wird. Es geht doch um Rentner oder nicht?
Ein Rentner bekommt keine Bescheinigung von seinem Arbeitgeber mehr wo er das "abschreiben" kann.
Er bekommt aber eine Bescheinigung der DRV mit der jhrl. Bruttorente und den gezahlten Beiträgen, aber nur für KV und PV, die er absetzen kann, da er ja keine RV-Beiträge mehr zahlt.
[...]

Stimmt. Natürlich bekommt der Rentner seine Informationen von der DRV.


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - UglyWinner - 29.11.2019

(29.11.2019, 13:52)EvaLuna schrieb:  [...]
Bei der RV aber nicht voll, sondern z.B. 2018  86 %. Jedes Jahr + 2 % bis 100 % 2025 erreicht sind.
Dann gibt es auch noch Höchstbeiträge.

[...]

Das ist doch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: als Arbeitnehmer zahle ich von meinen RV-Abgaben bis 2025 immer weniger Steuern => gegen 0. Da der Staat uns nichts schenkt müssen dann die Renten ab 2040 zu 100% besteuert werden, ums genau zu sagen: wer ab 2040 in Rente geht.
Denn der Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt lebenslang. Dieser liegt für 2019 z.B. 22%, d.h. 78% der Rente müssen versteuert werden. Natürlich haben Renter auch Freibeträge ... .


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Kreti u. Plethi - 30.11.2019

(29.11.2019, 20:16)UglyWinner schrieb:  Das ist doch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: als Arbeitnehmer zahle ich von meinen RV-Abgaben bis 2025 immer weniger Steuern => gegen 0. Da der Staat uns nichts schenkt müssen dann die Renten ab 2040 zu 100% besteuert werden, ums genau zu sagen: wer ab 2040 in Rente geht.
Denn der Rentenfreibetrag wird einmal ermittelt und bleibt lebenslang. Dieser liegt für 2019 z.B. 22%, d.h. 78% der Rente müssen versteuert werden. Natürlich haben Renter auch Freibeträge ... .
Schöner Rechner  hierzu.
Der zeigt dass ein Ehepaar 2019 erst bei einer Rente von 2300,- Brutto eine Jahressteuer mit 35,- anfällt.
Alleinstehend mit der derzeitigen (2019) Durchschnittsrente (Männer) sind es 521,- jährlich.

Allerdings sind die zukünftigen Erhöhungen von Rente, Freibeträgen, KV und Pflege eher Glaskugelseherei, sowie die Auswirkungen diesbezüglich auf die ab 2020 1%ige jährliche Höherbesteuerung.


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - UglyWinner - 30.11.2019

(30.11.2019, 11:04)Kreti u. Plethi schrieb:  Schöner Rechner  hierzu.
Der zeigt dass ein Ehepaar 2019 erst bei einer Rente von 2300,- Brutto eine Jahressteuer mit 35,- anfällt.
Alleinstehend mit der derzeitigen (2019) Durchschnittsrente (Männer) sind es 521,- jährlich.

Allerdings sind die zukünftigen Erhöhungen von Rente, Freibeträgen, KV und Pflege eher Glaskugelseherei, sowie die Auswirkungen diesbezüglich auf die ab 2020 1%ige jährliche Höherbesteuerung.
Von welcher Höhe der Durchschnittsrente sind Sie da ausgegangen?


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Martin - 30.11.2019

(30.11.2019, 11:04)Kreti u. Plethi schrieb:  Schöner Rechner  hierzu.
Der zeigt dass ein Ehepaar 2019 erst bei einer Rente von 2300,- Brutto eine Jahressteuer mit 35,- anfällt.
Alleinstehend mit der derzeitigen (2019) Durchschnittsrente (Männer) sind es 521,- jährlich.

Allerdings sind die zukünftigen Erhöhungen von Rente, Freibeträgen, KV und Pflege eher Glaskugelseherei, sowie die Auswirkungen diesbezüglich auf die ab 2020 1%ige jährliche Höherbesteuerung.

Na ja, 2.300 für einen Alleinstehenden macht rd. 1.800 nach Steuern, dann kommen noch rd. 10% Sozialversicherung weg, verbleiben 1.570 Euro. Wenn man keine eigenen 4 Wände hat, fallen noch rd. 600 Euro für Miete und Nebenkosten an, dann hat man noch 970 Euro zum Leben. Große Sprünge macht man da nicht mehr.

Martin


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Kreti u. Plethi - 30.11.2019

(30.11.2019, 14:13)UglyWinner schrieb:  Von welcher Höhe der Durchschnittsrente sind Sie da ausgegangen?
Von 1500,-


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Kreti u. Plethi - 30.11.2019

(30.11.2019, 14:57)Martin schrieb:  Na ja, 2.300 für einen Alleinstehenden macht rd. 1.800 nach Steuern, dann kommen noch rd. 10% Sozialversicherung weg, verbleiben 1.570 Euro. Wenn man keine eigenen 4 Wände hat, fallen noch rd. 600 Euro für Miete und Nebenkosten an, dann hat man noch 970 Euro zum Leben. Große Sprünge macht man da nicht mehr.

Martin
Äh, die 521,- Steuern sind jährlich das sollte eigentlich klar sein.
Umgerechnet also keine 50,- pro Monat und die KV mit Pflege sind ca. 11% (je nach Kasse und persönlichem Pflegebeitrag 3,05/3,3).
Somit bleiben dem Alleinstehenden davon immer noch über 2000,-


RE: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - EvaLuna - 30.11.2019

(30.11.2019, 15:43)Kreti u. Plethi schrieb:  Äh, die 521,- Steuern sind jährlich das sollte eigentlich klar sein.
Umgerechnet also keine 50,- pro Monat und die KV mit Pflege sind ca. 11% (je nach Kasse und persönlichem Pflegebeitrag 3,05/3,3).
Somit bleiben dem Alleinstehenden davon immer noch über 2000,-
Ich habe den Rechner mal benutzt und komme aber auf Steuern von 1920 Euro jährlich bei einem Single bei 2300 Euro.
Minus KV und PV, dann bleiben noch ca. 1887 Euro mtl. netto. Renteneintritt 2017 mit 2200 und 2019 2300.

Was haben Sie denn für einen Renteneintritt genommen? Klar für Altrentner die jetzt schon über 80 sind, bleibt
netto um einiges mehr. Die zahlen wohl gar keine Steuern.

Aber 2300 Euro sind ja viel zu hoch angesetzt. Das haben nicht einmal 10 % der Rentner.

Bei ca. 1200 Euro brutto  sind Neurentner noch steuerfrei, wenn man sonst nichts abzusetzen hat, außer den Pauschalbeträgen von gerade mal 138 Euro.