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Normale Version: Volkswagen: Abfindungen und Pensionen der Vorstände
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Martin



Starker und richtiger Kommentar von Jörges. Das Statement am Ende, "Schulz muss handeln", begreife ich als satirische Einlage.

Martin

forest

(13.02.2017, 10:40)Martin schrieb: [ -> ]Starker und richtiger Kommentar von Jörges. Das Statement am Ende, "Schulz muss handeln", begreife ich als satirische Einlage.

Kann man als Satire begreifen, oder auch als schwarzen Humor. Schwarz - Rot - Gold - Geld

bbuchsky

(13.02.2017, 13:23)forest schrieb: [ -> ]Kann man als Satire begreifen, oder auch als schwarzen Humor. Schwarz - Rot - Gold - Geld

Der Gesichtsausdruck von Jörges könnte auch seine Erinnerung an den letzten Termin beim Proktologen widerspiegeln.

Die Zustimmung zu Schweineprämien trotz krimineller Energie und Milliardenverlusten von Betriebsräten und sogenannten "Sozialdemokraten" kann nur unter "Organisierte Kriminalität" abgeheftet werden.

Ich traue dem Weill keinen Angström über den Weg hinsichtlich seiner Kenntnisse von irgendwas Konkretem und allem im Allgemeinen, dieses Geflecht aus hartnäckiger Funktionärsignoranz, schleimigen Betriebsräten, hohen Gewerkschaftsfunktionären und der Seeheimer Mafia bleibt auch unter der Fingerpuppe Schulz ein Haufen arroganter, neoliberaler Vorteilssucher.

Ohne finale EU-Rechtsprechung wird hierzulande gar nichtS gegen Betrug und organisierte Kriminalität getan werden, soviel ist bei der Groko-Mafia absehbar. Keiner von denen kann behaupten, für seine Meinung nicht schonmal bezahlt worden zu sein, oder ein Pöstchen in Aussicht zu haben. Dobrindt wird sicher in den Vorstand des Mautabrechners gelangen, darauf setzte ich ein Spanferkel!

SilverSurfer

_solon_

Hier geht es um privatrechtliche Vereinbarungen/Verträge.

Dafür sind die Überwachungsgremien, i.d.R. der AR, und nicht die Politik zuständig.

forest

(18.02.2017, 20:25)_solon_ schrieb: [ -> ]Hier geht es um privatrechtliche Vereinbarungen/Verträge.

Dafür sind die Überwachungsgremien, i.d.R. der AR, und nicht die Politik zuständig.

Auch für privatrechtliche Verträge gilt das BGB, z.B. § 138 Zwinker
oder das StGB, z.B. § 263

Schlechter Spaß beiseite: Bei sehr hohen Bezügen, die vergleichbar mit Unternehmergewinnen sind, wäre es billig und recht, im Verlustfall auch eine Risikohaft vertraglich festzuhalten.

Nun wieder Spaß: Billiges Ermessen klingt doch gut. § 315 BGB

Martin

(18.02.2017, 21:21)forest schrieb: [ -> ]Schlechter Spaß beiseite: Bei sehr hohen Bezügen, die vergleichbar mit Unternehmergewinnen sind, wäre es billig und recht, im Verlustfall auch eine Risikohaft vertraglich festzuhalten.

Diese Vorstände sind aber i. d. R. keine Unternehmer, sondern "nur" Angestellte. Bei Unternehmern (Gesellschaftern) gibt es erstaunlicherweise bereits Grenzen bei Boni und Prämien, Beträge ab einer relativ geringen Höhe X müssen nämlich als Ausschüttungen behandelt werden, die sich nicht steuermindernd vom Unternehmensgewinn absetzen lassen. Das tut richtig Aua, wenn die Steuer zuschlägt. So hat man die Metzgerei Havermann zwar gut im Griff, aber nicht die angestellten Ackermänner. Ist doch immer wieder schön zu sehen, für wen der Staat die Gesetze macht, gell.

Martin

SilverSurfer

Thumbup1 Thumbup1

forest

(19.02.2017, 20:14)Martin schrieb: [ -> ]Diese Vorstände sind aber i. d. R. keine Unternehmer, sondern "nur" Angestellte. Bei Unternehmern (Gesellschaftern) gibt es erstaunlicherweise bereits Grenzen bei Boni und Prämien, Beträge ab einer relativ geringen Höhe X müssen nämlich als Ausschüttungen behandelt werden, die sich nicht steuermindernd vom Unternehmensgewinn absetzen lassen. Das tut richtig Aua, wenn die Steuer zuschlägt. So hat man die Metzgerei Havermann zwar gut im Griff, aber nicht die angestellten Ackermänner. Ist doch immer wieder schön zu sehen, für wen der Staat die Gesetze macht, gell.

Ich kenne mich bei Unternehmenssteuern nicht aus - übrigens ist da auch was im Busch, u.a. brexitbedingt.

Schäubles Idee, die Abzugsfähigkeit der Managerentlohnung (als Betriebskosten) zu beschränken, finde ich elegant und praktisch. Der Vorstand kann sich überlegen, wer mehr Steuern bezahlt, das Unternehmen mit dem dadurch erhöhten Gewinn oder das Vorstandsmitglied via seines persönlichen Einkommens.
Auf die Idee hätte man schon früher kommen können. Was doch das halbe Jahr vor der Wahl alles bewirkt!
Auch die Aktionäre werden plötzlich entdeckt.

Martin

(20.02.2017, 12:49)forest schrieb: [ -> ]Ich kenne mich bei Unternehmenssteuern nicht aus - übrigens ist da auch was im Busch, u.a. brexitbedingt.

Schäubles Idee, die Abzugsfähigkeit der Managerentlohnung (als Betriebskosten) zu beschränken, finde ich elegant und praktisch. Der Vorstand kann sich überlegen, wer mehr Steuern bezahlt, das Unternehmen mit dem dadurch erhöhten Gewinn oder das Vorstandsmitglied via seines persönlichen Einkommens.
Auf die Idee hätte man schon früher kommen können. Was doch das halbe Jahr vor der Wahl alles bewirkt!
Auch die Aktionäre werden plötzlich entdeckt.

Die Idee ist gut, kann aber vom betroffenen Empfängerkreis leicht umgangen werden: Der/Die Begünstigte gründet eine als gemeinsnützig anerkannte Stiftung im (steuergünstigen) Ausland, an die vom Unternehmen X ein Geldbetrag Y überwiesen wird (vereinfacht). Bei den Summen um die es regelmäßig geht, ist der Aufwand für die dafür notwendige Infrastruktur vernachlässigbar. Damit wird ein ganzer Schwarm Fliegen mit einer Klappe erschlagen:

1) Die Ausgaben können vom Unternehmen in voller Höhe steuerlich angesetzt werden
2) Werden auch Unternehmensanteile dorthin transferiert (z. B. in Form von Aktien), bleiben die anteiligen Unternehmensgewinne steuerfrei
3) Erb- und Schenkungssteuern sind ebenfalls kein Thema

Diese "guten Ideen" kranken alle daran, dass deutsches Recht an der Staatsgrenze endet. Da müsste im Minimum die EU/EWR mitziehen, am besten wäre aber eine globale Lösung. Das eine kommt so wenig wie das andere, siehe Finanztransaktionssteuer. Und die wäre wirklich äußerst sinnvoll und nützlich.

Martin