Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Freispruch für Henryk M. Broder
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Martin

(14.07.2020, 23:44)Klartexter schrieb: [ -> ]Wo sehen Sie da eine gute Nachricht, wenn es heißt: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Da hat Broder schlicht mal Glück gehabt, trotzdem kann man seine nächsten Ausfälle abwarten, die ihn dann wieder vor Gericht bringen. Mit Broder ist es wie mit Beckenbauer, bei beiden liegt ihre beste Zeit weit zurück, nur Broder will es immer noch nicht wahr haben.

Henryk hat seinen Prozess gewonnen. Da gibt es nichts zu relativieren. Eine herbe Schlappe für die "Islamwissenschaftlerin".

Martin

nomoi III

(15.07.2020, 12:49)Martin schrieb: [ -> ]Henryk hat seinen Prozess gewonnen. Da gibt es nichts zu relativieren. Eine herbe Schlappe für die "Islamwissenschaftlerin".

Martin

Martin, das ist schlichtweg nicht richtig.

Er hat keinen Prozess gewonnen, die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.

Kleiner ab feiner Unterschied.

Isidor

(15.07.2020, 17:00)nomoi III schrieb: [ -> ]Martin, das ist schlichtweg nicht richtig.

Er hat keinen Prozess gewonnen, die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.

Kleiner ab feiner Unterschied.
Der Vorwurf  war so dünn,, dass das Gericht eine Verhandlung  nicht zu gelassen hat. Das muss man für Herr B. werten.

nomoi III

(15.07.2020, 19:32)Isidor schrieb: [ -> ]Der Vorwurf  war so dünn,, dass das Gericht eine Verhandlung  nicht zu gelassen hat. Das muss man für Herr B. werten.
Farbe von mir

Gar nix war der Vorwurf dünn.

Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich stillschweigend schützten.

Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, 
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"

PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.

messalina

(15.07.2020, 19:48)nomoi III schrieb: [ -> ]Farbe von mir

Gar nix war der Vorwurf dünn.

Ich glaube schon? Nanu Weil sonst hätte ja das Gericht nicht lieber das mit dem fehlenden Beweis genommen. Die waren bestimmt froh dass sie nicht den Zustand von Lamia Kaddor bescheinigen mussten. Weil es kann ja sein, dass sie wirklich einen an der Klatsche hat. Und dann wäre es gar keine Beleidigung gewesen. Das wollten sie ihr vielleicht ersparen.

Isidor

(15.07.2020, 19:48)nomoi III schrieb: [ -> ]Farbe von mir

Gar nix war der Vorwurf dünn.

Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich stillschweigend schützten.

Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, 
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"

PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.
Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.

Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.

nomoi III

(15.07.2020, 20:23)messalina schrieb: [ -> ]Ich glaube schon? Nanu Weil sonst hätte ja das Gericht nicht lieber das mit dem fehlenden Beweis genommen. Die waren bestimmt froh dass sie nicht den Zustand von Lamia Kaddor bescheinigen mussten. Weil es kann ja sein, dass sie wirklich einen an der Klatsche hat. Und dann wäre es gar keine Beleidigung gewesen. Das wollten sie ihr vielleicht ersparen.


… wie war das mit der Rolltreppe?   Heuldoch

Der Beweis fehlt deshalb weil ein Zeuge schweigt.
Ein Recht bewusst in Anspruch zu nehmen --- weshalb macht man das in derartigem Fall?

messalina

(15.07.2020, 20:29)nomoi III schrieb: [ -> ]… wie war das mit der Rolltreppe?   Heuldoch

Der Beweis fehlt deshalb weil ein Zeuge schweigt.
Ein Recht bewusst in Anspruch zu nehmen --- weshalb macht man das in derartigem Fall?

Ich versteh nicht? Nanu

nomoi III

(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: [ -> ]Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.

Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt.

Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
Farbe von nachgeschoben

Woher wollen Sie als Außenstehender wissen ob der Vorwurf dick oder dünn war?

Unterstellen Sie den Gerichten diese könnten nicht im Vorfeld schon erkennen,
dass B. ohne Zeugen nichts nachzuweisen ist?
Der Beklagte muss nix sagen was ihn weiter belasten würde,
der Zeuge verweigert  obwohl er sicherlich Kenntnisse hat (ob so oder so)
dann besteht ein nicht "nachweisbarer" Beweis für den Schutz durch diesen.
Ist nicht strafbar.

Soviel Menschenkenntnis möchte ich Ihnen zutrauen.

Sicherlich ist B. mangels Beweisführung unschuldig.
Woraus schließen sie, dass dieses nicht auch von mir so gesehen wird?
(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: [ -> ]Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.

Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.

Es hat eine Verhandlung gegeben, Isidor! Und warum der Journalist die Aussage verweigert hat, das darf durchaus nachgefragt werden. Ich zitiere aus dem Link von Martin:

Zitat:So blieb auch der Staatsanwältin nichts übrig, als nach der kurzen Beweisaufnahme einen Freispruch zu fordern. Sie persönlich halte es aber für „eher unwahrscheinlich“, dass die umstrittene Aussage nicht gefallen sei. Doch: „Auf die Frage, ob die Aussage eine Beleidigung ist, kommt es hier nicht mehr an“. Die Amtsrichterin schloss sich dem Plädoyer in ihrem Urteil vollständig an. https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi...r-100.html

Es gibt also keinen Grund, Broder als Sieger zu sehen. Und Ihre Aussage ist damit auch widerlegt, dass nicht einmal verhandelt wurde.
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