(14.07.2020, 23:44)Klartexter schrieb: [ -> ]Wo sehen Sie da eine gute Nachricht, wenn es heißt: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Da hat Broder schlicht mal Glück gehabt, trotzdem kann man seine nächsten Ausfälle abwarten, die ihn dann wieder vor Gericht bringen. Mit Broder ist es wie mit Beckenbauer, bei beiden liegt ihre beste Zeit weit zurück, nur Broder will es immer noch nicht wahr haben.
Henryk hat seinen Prozess gewonnen. Da gibt es nichts zu relativieren. Eine herbe Schlappe für die "Islamwissenschaftlerin".
Martin
(15.07.2020, 12:49)Martin schrieb: [ -> ]Henryk hat seinen Prozess gewonnen. Da gibt es nichts zu relativieren. Eine herbe Schlappe für die "Islamwissenschaftlerin".
Martin
Martin, das ist schlichtweg nicht richtig.
Er hat keinen Prozess gewonnen, die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.
Kleiner ab feiner Unterschied.
(15.07.2020, 17:00)nomoi III schrieb: [ -> ]Martin, das ist schlichtweg nicht richtig.
Er hat keinen Prozess gewonnen, die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.
Kleiner ab feiner Unterschied.
Der Vorwurf war so dünn,, dass das Gericht eine Verhandlung nicht zu gelassen hat. Das muss man für Herr B. werten.
(15.07.2020, 19:32)Isidor schrieb: [ -> ]Der Vorwurf war so dünn,, dass das Gericht eine Verhandlung nicht zu gelassen hat. Das muss man für Herr B. werten.
Farbe von mir
Gar nix war der Vorwurf dünn.
Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich
stillschweigend schützten.
Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht,
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"
PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.
(15.07.2020, 19:48)nomoi III schrieb: [ -> ]Farbe von mir
Gar nix war der Vorwurf dünn.
Ich glaube schon?
Weil sonst hätte ja das Gericht nicht lieber das mit dem fehlenden Beweis genommen. Die waren bestimmt froh dass sie nicht den Zustand von Lamia Kaddor bescheinigen mussten. Weil es kann ja sein, dass sie wirklich einen an der Klatsche hat. Und dann wäre es gar keine Beleidigung gewesen. Das wollten sie ihr vielleicht ersparen.
(15.07.2020, 19:48)nomoi III schrieb: [ -> ]Farbe von mir
Gar nix war der Vorwurf dünn.
Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich stillschweigend schützten.
Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht,
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"
PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.
Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
(15.07.2020, 20:23)messalina schrieb: [ -> ]Ich glaube schon? Weil sonst hätte ja das Gericht nicht lieber das mit dem fehlenden Beweis genommen. Die waren bestimmt froh dass sie nicht den Zustand von Lamia Kaddor bescheinigen mussten. Weil es kann ja sein, dass sie wirklich einen an der Klatsche hat. Und dann wäre es gar keine Beleidigung gewesen. Das wollten sie ihr vielleicht ersparen.
… wie war das mit der Rolltreppe?
Der Beweis fehlt deshalb weil ein Zeuge schweigt.
Ein Recht bewusst in Anspruch zu nehmen --- weshalb macht man das in derartigem Fall?
(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: [ -> ]Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt.
Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
Farbe von nachgeschoben
Woher wollen Sie als Außenstehender wissen ob der Vorwurf dick oder dünn war?
Unterstellen Sie den Gerichten diese könnten nicht im Vorfeld schon erkennen,
dass B. ohne Zeugen nichts nachzuweisen ist?
Der Beklagte muss nix sagen was ihn weiter belasten würde,
der Zeuge verweigert obwohl er sicherlich Kenntnisse hat (ob so oder so)
dann besteht ein nicht "nachweisbarer" Beweis für den Schutz durch diesen.
Ist nicht strafbar.
Soviel Menschenkenntnis möchte ich Ihnen zutrauen.
Sicherlich ist B. mangels Beweisführung unschuldig.
Woraus schließen sie, dass dieses nicht auch von mir so gesehen wird?
(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: [ -> ]Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
Es
hat eine Verhandlung gegeben, Isidor! Und warum der Journalist die Aussage verweigert hat, das darf durchaus nachgefragt werden. Ich zitiere aus dem Link von Martin:
Zitat:So blieb auch der Staatsanwältin nichts übrig, als nach der kurzen Beweisaufnahme einen Freispruch zu fordern. Sie persönlich halte es aber für „eher unwahrscheinlich“, dass die umstrittene Aussage nicht gefallen sei. Doch: „Auf die Frage, ob die Aussage eine Beleidigung ist, kommt es hier nicht mehr an“. Die Amtsrichterin schloss sich dem Plädoyer in ihrem Urteil vollständig an. https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi...r-100.html
Es gibt also keinen Grund, Broder als Sieger zu sehen. Und Ihre Aussage ist damit auch widerlegt, dass nicht einmal verhandelt wurde.