Abgelesen, gemeldet und Screenshot vom Monitoring der PV-Anlage gemacht.
Bei einem Anruf des Netzbetreibers (LVN), wie er denn damit umgehen will, wusste genau genommen keiner bescheid.
Bei der zusätzlichen Bemerkung, dass mein Steuerberater ja schließlich korrekte Daten ans Finanzamt, bezüglich des Eigenverbrauchs und der Einspeisevergütung, melden müsse war Stille.
Offenbar ist dort niemand wirklich darauf vorbereitet.
Den reinen Bezug kann man ja noch einigermaßen schätzen, aber bei der Einspeisevergütung ist es nur ein durchlaufender Posten und der erhöhte Eigenverbrauch bei Nutzung eines Speichers, der als Entnahme auch versteuert werden muss, dürfte eine Schätzung nicht mehr ausreichen.
Kam wohl alles etwas zu schnell für die Stromwirtschaft.
(02.07.2020, 10:59)jackson schrieb: [ -> ]Peanuts
Für den einzelnen ja, da es aber keine Verpflichtung gibt den Preisvorteil weiterzugeben dürfte dies bei den Stromkonzernen recht große Peanuts sein.
(02.07.2020, 11:40)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Für den einzelnen ja, da es aber keine Verpflichtung gibt den Preisvorteil weiterzugeben dürfte dies bei den Stromkonzernen recht große Peanuts sein.
Und bei Wohnungs-Eigentumsgesellschaften kommt mit den ganzen Energiekosten (Heizung, Wasser, Gemeinstrom usw.) schnell eine größere Summe zusammen.
Martin
(02.07.2020, 11:40)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Für den einzelnen ja, da es aber keine Verpflichtung gibt den Preisvorteil weiterzugeben dürfte dies bei den Stromkonzernen recht große Peanuts sein.
Das müsste doch anhand des Umsatzes zumindest grob überschlagbar sein. Wir werden sicher in den nächsten Tagen über die Preispolitik nicht nur der Stromlieferanten einiges zum Lesen bekommen.
(02.07.2020, 11:45)Martin schrieb: [ -> ]Und bei Wohnungs-Eigentumsgesellschaften kommt mit den ganzen Energiekosten (Heizung, Wasser, Gemeinstrom usw.) schnell eine größere Summe zusammen.
Martin
Eben und dabei viel Spass mit Brunata.
(02.07.2020, 14:05)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Eben und dabei viel Spass mit Brunata.
Dafür gibt es Verwaltungsgesellschaften.
Martin
Unser Wirtschaftsprüfer hat mir heute offenbart, dass alle gängigen Verrechnungen mit Abschlagszahlungen (Strom, Gas usw.) die einmal pro Jahr abgerechnet werden, auch nach wie vor mit 19% besteuert werden.
Martin
(08.07.2020, 20:55)Martin schrieb: [ -> ]Unser Wirtschaftsprüfer hat mir heute offenbart, dass alle gängigen Verrechnungen mit Abschlagszahlungen (Strom, Gas usw.) die einmal pro Jahr abgerechnet werden, auch nach wie vor mit 19% besteuert werden.
Martin
Martin, sofern Sie wollen, eben (20.15 h - 21.45 h) Bay. Fernsehen zu Auswirkungen aus der Corona Krise.
Dabei auch Preisvergleiche vor/nach der MWSt-Senkung .....
Habe leider nicht auf die Uhrzeit geachtet,
aber deutliche Aussage, dass die Steuerreduzierung auch beim Strompreis
angewandt wird, von den Stromlieferanten beachtet, ohne Einschränkungen.