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Ich las gerade im GeneralAnzeiger Bonn, dass die Bundesregierung Informationen hat,  Erdogan plane die nächste Volksabstimmung , und zwar über die Todesstrafe. Und - wie gehabt - das auch wieder mit der entsprechenden Propaganda im Ausland, also auch in Ländern, die keine Todesstrafe haben und wollen!
Ich bin prinzipiell dafür, jeden nach seiner Façon selig werden zu lassen. In dem Falle frage ich mich allerdings, ob nicht die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft, deren Sinn sich mir sowieso nicht erschließt, solche Vorstöße ein für allemal aus der Welt schaffte .....
(10.05.2017, 11:11)Athineos schrieb: [ -> ]In dem Falle frage ich mich allerdings, ob nicht die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft, deren Sinn sich mir sowieso nicht erschließt, solche Vorstöße ein für allemal aus der Welt schaffte .....

Warum sollte die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft an derartigen Vorstößen etwas ändern? In Deutschland leben ein paar Millionen Türken, die nur die türkische Staatsbürgerschaft haben. Die werden immer als Alibi für derartige Vorstöße herhalten müssen.

Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft wäre vermutlich schnell erledigt, wenn die Betroffenen in beiden Ländern ihre Steuern und Abgaben abführen müssten. Zwinker

Martin

(10.05.2017, 11:41)Klartexter schrieb: [ -> ]Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft wäre vermutlich schnell erledigt, wenn die Betroffenen in beiden Ländern ihre Steuern und Abgaben abführen müssten. Zwinker

Es gibt seit vielen Jahrzehnten tausende von "Doppelpasslern" in Deutschland, die nicht aus dem türkisch/arabischen Raum stammen und völlig unauffällig leben. Warum sollten die für Erdogan bestraft werden? Der Fehler war, diese Möglichkeit in die Breite zu streuen.

Martin
(10.05.2017, 11:53)Martin schrieb: [ -> ] Warum sollten die für Erdogan bestraft werden?

Martin

Wer wird denn bestraft, wenn er die Staatsbürgerschaft seiner Wahl behalten kann?
(10.05.2017, 11:41)Klartexter schrieb: [ -> ]Warum sollte die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft an derartigen Vorstößen etwas ändern? 

Ich bin kein Jurist und kenne mich nicht im Ausländerrecht aus. Aber Sie haben insofern Recht, dass es nichts an den Vorstößen ändern wird, aber u.U. an der Möglichkeit der Reaktion?

Martin

(10.05.2017, 12:23)Athineos schrieb: [ -> ]Wer wird denn bestraft, wenn er die Staatsbürgerschaft seiner Wahl behalten kann?

Diejenigen, die z. B. Verwandschaft im Ausland haben und zeitweise dort arbeiten wollen/müssen (z. B. auf einer Farm während der Erntezeit).

Martin
(10.05.2017, 12:48)Martin schrieb: [ -> ]Diejenigen, die z. B. Verwandschaft im Ausland haben und zeitweise dort arbeiten wollen/müssen (z. B. auf einer Farm während der Erntezeit).

Martin

Keiner der Massen von Polen, die hier in unsere Region alljährlich als Erntehelfer wiederkehren, hat eine doppelte Staatsbürgerschaft .....

Sophie

(10.05.2017, 13:02)Athineos schrieb: [ -> ]Keiner der Massen von Polen, die hier in unsere Region alljährlich als Erntehelfer wiederkehren, hat eine doppelte Staatsbürgerschaft .....

Es geht sicher wieder um Amerkika.

Martin

(10.05.2017, 13:02)Athineos schrieb: [ -> ]Keiner der Massen von Polen, die hier in unsere Region alljährlich als Erntehelfer wiederkehren, hat eine doppelte Staatsbürgerschaft .....

Es geht auch nicht um EU-Ausländer, sondern z. B. um Kanadier und Amerikaner. Die stellen sicher nicht die Masse dar, aber nochmals meine Frage: Warum diese bestrafen?

Martin
(10.05.2017, 13:05)Sophie schrieb: [ -> ]Es geht sicher wieder um Amerkika.

QED

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