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Kindesmißbrauch
#11

(02.11.2016, 12:54)TomTinte schrieb:  Eltern schicken ihre Tochter für 5 Monate in die Klappse. Bekannt geworden ist der Fall, dass ein 14 jährige Jugendliche mit ihrem 47 - jährigen Onkel durchgebrannt ist. Jetzt hat das OLG das Kontaktverbot aufgehoben.
Bericht 

Eine bemerkenswert weitläufige Verwandtschaft hat das Mädel. An Onkels scheint jedenfalls kein Mangel zu herrschen. Ein Pädo, ein Arzt, der Gefälligkeitsatteste ausstellt... Ups, wir sind ja in Brandenburg. Muss also "Onkelz" heißen.

Und nein, das Mädel kann das noch nicht selbst entscheiden, gerade "angesichts des Alters und der Reife des Mädchens". Da kann sie noch so reif sein für ihr Alter, sie war nun mal erst 14, also vor ein paar Monaten erst in das Alter gekommen, in dem sie sich überhaupt für Straftaten verantworten muss. Und 14 war sie, als die Eltern dahintergekommen sind, was läuft. Die Sache sei vorher schon geraume Zeit gelaufen, steht in dem Urteil . Gleichzeitig sprechen sie von der

Zitat:...nicht justiziablen Frage, ob ein gestandener 47-jähriger verheirateter Mann, der Vater mehrerer Kinder ist und Pflegekinder betreut (hat), die aus pubertärer Schwärmerei und Zuneigung entstandene Liebe einer 14-Jährigen aus dem erweiterten Familienkreis tatsächlich erwidern muss, (...)

Das Schutzalter liegt bei 14. Alles davor wäre illegal gewesen. "Geraume Zeit" ist möglicherweise eine lange Zeit. Und da ist das "nicht justiziabel"? Sicher? Das müsste man wohl erst mal klären, bevor man das einfach so als "nicht justiziabel" bezeichnet.

Das wird ja nicht dadurch im Nachhinhein legalisiert, dass die sexuelle "Beziehung" nach dem 14. Geburtstag weitergeht. Und wenn der andere über 21 Jahre alt ist, dann ist Sex bis 16 immer noch nicht erlaubt (§ 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB ). Wie kommt man eigentlich als OLG auf so einen offensichtlichen Bullshit? Und wo ist die zuständige Staatsanwaltschaft (Abs. 5)? Ja, es gibt hier angesichts des ungewöhnlich hohen Altersunterschieds und wegen des Reifevorprungs des einen "Partners" besonderes öffentliches Interesse und ja, ein Einschreiten von Amts wegen ist geboten, denn das Kindeswohl ist gefährdet.

Ich hoffe mal, das geht noch in die nächste Instanz. Das sollte ja bereits der BGH sein, mithin also kein ostdeutsches, sondern ein bundesdeutsches Gericht.

Der beste Satz in dem Urteil ist übrigens der hier:

Zitat:Das in die Auseinandersetzungen seit mindestens April 2015 umfangreich involvierte Jugendamt hat im Beschwerdeverfahren keine sachlich-inhaltliche Stellungnahme abgegeben.

Aha, soso. Und warum nicht? Dann tritt man denen eben in den Arsch als Gericht, wenn sie nicht wollen. Und warum fällt man ein Urteil ohne eine solche Stellungnahme?

Und den pubertären Trotz einer 14-Jährigen bezeichnen sie im Urteil juristisch hochtrabend als conditio sine qua non. Da kann sie sich ja nur gebauchpinselt vorkommen. Soll das etwa Rechtsprechung sein, bei einem OLG? Da rollen sich einem ja die Zehnnägel zusammen.  

Die Eltern scheinen übrigens auch völlig unfähig zu sein. Wenn einem außer dem Irrenhaus in Erziehungsfragen nichts mehr einfällt, das ist schon sehr arm. Vielleicht sollte man denen mal das Sorgerecht entziehen.
#12

Der Justizminister H.Maas hat in seinem "Gesetzesentwurf" die Bereitschaft erklärt, sich mit Kinderehen dann abzufinden, wenn es dem Eigentümer gelungen ist, das Kind zu schwängern.

Diese Nachricht wird man in den Kreisen der Kindesmißbraucher mit Frohlocken aufnehmen.

Es macht einen völlig fassungslos, was diese Flitzpiefe sich erlaubt.

Demnächst wird die Blutrache als Traditionspflege oder Brauchtum dann hingenommen, wenn es bereits mehr als 3 Tote gab. Die Parallele ist offensichtlich, wenn der Besitz von Kindern genehmigt wird, kann das Töten aus Rache nicht strafbar bleiben.
#13

(02.11.2016, 21:16)bbuchsky schrieb:  Der Justizminister H.Maas hat in seinem "Gesetzesentwurf" die Bereitschaft erklärt, sich mit Kinderehen dann abzufinden, wenn es dem Eigentümer gelungen ist, das Kind zu schwängern.

Diese Nachricht wird man in den Kreisen der Kindesmißbraucher mit Frohlocken aufnehmen.

Es macht einen völlig fassungslos, was diese Flitzpiefe sich erlaubt.

Demnächst wird die Blutrache als Traditionspflege oder Brauchtum dann hingenommen, wenn es bereits mehr als 3 Tote gab. Die Parallele ist offensichtlich, wenn der Besitz von Kindern genehmigt wird, kann das Töten aus Rache nicht strafbar bleiben.


Man darf inzwischen schon froh sein, wenn er den zuständigen Teil der Judikative nicht zu "Friedensrichtern" outsourced, damit der Justiz mehr Zeit für Verfahren gegen soziale Medien zur Verfügung steht. Eigentlich hat sich die Pflaume längst für Brüssel qualifiziert.

Martin
#14

Zitat:Kinderehe: "Integrationsbeauftragte" warnt vor generellem Verbot von Kinderehen

Ehen von Minderjährigen sollen aus Sicht der SPD-Politikerin Aydan Özoguz nicht pauschal verboten werden. Eine Rechtsverschärfung könne junge Frauen ins Abseits drängen.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...kinderehen 

Klar, wenn eine 12jährige nicht regelmäßig Verkehr mit ihrem 50jährigen Ehemann hat, droht ihr das gesellschaftliche Aus.
Unglaublich, was in diesem Land vor sich geht.

Martin
#15

(03.11.2016, 12:17)Martin schrieb:  Klar, wenn eine 12jährige nicht regelmäßig Verkehr mit ihrem 50jährigen Ehemann hat, droht ihr das gesellschaftliche Aus.
Unglaublich, was in diesem Land vor sich geht.

Von welchen "jungen Frauen" ist die Rede? Wären es junge Frauen, hätte ja niemand etwas dagegen, dass sie verheiratet sind.

Das sind Jugendliche, mitunter Kinder. Die gehören in die Schule, nicht ins Ehebett.

Wenn ich immer so eine Umdeutung von Begriffen höre und lese, dann reicht's mir schon wieder. Wie man's gerade braucht, so nennt man es.
#16

(03.11.2016, 12:22)PuK schrieb:  Das sind Jugendliche, mitunter Kinder. Die gehören in die Schule, nicht ins Ehebett.


Und so werden Stück für Stück immer mehr zivilisatorische Errungenschaften einer falsch verstandenen Toleranz geopfert.

Wir schreiben das Jahr 2016 und die deutsche Regierung überlegt ernsthaft, Kindesmißbrauch unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Martin
#17

(03.11.2016, 13:20)Martin schrieb:  Und so werden Stück für Stück immer mehr zivilisatorische Errungenschaften einer falsch verstandenen Toleranz geopfert.

Wir schreiben das Jahr 2016 und die deutsche Regierung überlegt ernsthaft, Kindesmißbrauch unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Martin

Ich hatte in meinem Post gestern den Justizminister nicht ohne Grund mit dem Prädikat "Zuhälter" bedacht.

Erstens ist es eine Unterart der Prostitution, wenn ich mich mit dem Vater der Kinderbraut über den Preis der Nutzung des Kindes einig geworden bin, die Prostitution auf Lebenszeit wird nur zur Tarnung "Ehe" genannt, es bleibt Menschenhandel, wenn ich mein Kind verkaufe.
Zweitens ist der "Beruf Zuhälter" doch auch in christlichen Kreisen anerkannt, schließlich wäscht der Vatikan seit Jahrzehnten die Gelder der Mafia, die Prostitution und Menschenhandel betreibt.
Und zuletzt bleibt es trauriger Fakt, dass ''Prostitution" in Deutschland auch mit Kindern schon lange praktiziert wird, und damit der "Zuhälter" zu einer Art Sachverwalter für "Eliten" (Colonia Dignidad), Kleinbürger und Päderasten geworden ist. Dass die Frauen von Zuhältern in Fernsehshows auftreten, daran haben sich doch auch alle gewöhnt.

Zuletzt bleibt anzumerken, dass sich in VW-Vorständen, Bankenvorständen (Graf von Krockow und Konsorten) niemand ernsthaft zu einer Klage aufschwingen würde, wenn man ihn einen "Nuttenpreller" nennt. Der Nachweis ist längst erbracht worden.
#18

(03.11.2016, 13:57)bbuchsky schrieb:  Ich hatte in meinem Post gestern den Justizminister nicht ohne Grund mit dem Prädikat "Zuhälter" bedacht.

Erstens ist es eine Unterart der Prostitution, wenn ich mich mit dem Vater der Kinderbraut über den Preis der Nutzung des Kindes einig geworden bin, die Prostitution auf Lebenszeit  wird nur zur Tarnung "Ehe" genannt, es bleibt Menschenhandel, wenn ich mein Kind verkaufe.
Zweitens ist der "Beruf Zuhälter" doch auch in christlichen Kreisen anerkannt, schließlich wäscht der Vatikan seit Jahrzehnten die Gelder der Mafia, die Prostitution und Menschenhandel betreibt.
Und zuletzt bleibt es trauriger Fakt, dass ''Prostitution" in Deutschland auch mit Kindern schon lange praktiziert wird, und damit der "Zuhälter" zu einer Art Sachverwalter für "Eliten" (Colonia Dignidad), Kleinbürger und Päderasten geworden ist. Dass die Frauen von Zuhältern in Fernsehshows auftreten, daran haben sich doch auch alle gewöhnt.

Zuletzt bleibt anzumerken, dass sich in VW-Vorständen, Bankenvorständen (Graf von Krockow und Konsorten) niemand ernsthaft zu einer Klage aufschwingen würde, wenn man ihn einen "Nuttenpreller" nennt. Der Nachweis ist längst erbracht worden.


Die "inoffiziellen" Geschehnisse in der Vergangenheit bis heute sind schlimm genug und ebenfalls nicht entschuldbar, keine Frage, egal von wem.
Aber damals wie heute wussten und wissen die Verantwortlichen wenigstens, dass sie sich mit ihrem Tun außerhalb des Gesetzes bewegen.

Es ist aber eine völlig andere Qualität, diesem Treiben einen hochoffiziellen juristischen Segen zu erteilen, ihn gesellschaftlich zu legitimieren und letztendlich als Normalität oder gar "kulturelle Bereicherung" zu etablieren. Ich hätte es jedenfalls nicht für möglich gehalten, dass sich der zivilisatorische Lack dermaßen schnell verflüchtigt.

Martin
#19

(03.11.2016, 13:57)bbuchsky schrieb:  Ich hatte in meinem Post gestern den Justizminister nicht ohne Grund mit dem Prädikat "Zuhälter" bedacht.

Das wurde mir gemeldet und deshalb auch gelöscht, bbuchsky. Denn die Ansage war justizabel, und ich habe weder Zeit noch Lust, mich mit irgendwelchen Behörden auseinandersetzen zu müssen. Die Löschung hat ja auch nichts sinnentstellt.

Ich habe nichts gegen deutliche Kritik, aber bitte immer ohne Beleidigungen oder Unterstellungen. Wenn Sie schreiben, dass sich der Justizminister in Ihren Augen wie ein Zuhälter benimmt, dann geben Sie Ihre eigene Meinung kund. Aber wenn Sie der Zuhälter und Justizminister schreiben, dann ist das eine Unterstellung, die Ärger nach sich ziehen kann. Also in Zukunft bitte auf solche Passagen verzichten, Sie sind redegewandt und intelligent genug, um Ihre Ansicht auch ohne kritische Passagen deutlich zu machen.  Zwinker
#20

(03.11.2016, 15:45)Admin schrieb:  Das wurde mir gemeldet und deshalb auch gelöscht, bbuchsky. Denn die Ansage war justizabel, und ich habe weder Zeit noch Lust, mich mit irgendwelchen Behörden auseinandersetzen zu müssen. Die Löschung hat ja auch nichts sinnentstellt.

Ich habe nichts gegen deutliche Kritik, aber bitte immer ohne Beleidigungen oder Unterstellungen. Wenn Sie schreiben, dass sich der Justizminister in Ihren Augen wie ein Zuhälter benimmt, dann geben Sie Ihre eigene Meinung kund. Aber wenn Sie der Zuhälter und Justizminister schreiben, dann ist das eine Unterstellung, die Ärger nach sich ziehen kann. Also in Zukunft bitte auf solche Passagen verzichten, Sie sind redegewandt und intelligent genug, um Ihre Ansicht auch ohne kritische Passagen deutlich zu machen.  Zwinker
Jomei,
da fehlt halt die bayerische Eloquenz, hint und vorn!
I muas hoid mei Freinderl no a wenig aufbaua.
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