03.01.2019, 23:17
Zitat:Deutschlands Asyl- und Aufenthaltsrecht ist ein Sammelsurium aus Bundes- und Länder- und Gemeindenzuständigkeit. Wer Asyl gewährt oder versagt, kann nicht im Alleingang abschieben. Wer abschieben darf, muss sich mit etlichen Gremien abstimmen, vom Zielstaat in Übersee bis zum Gemeinderat und der Härtefallkommission von Bundesländern. Letztere existieren auf Druck der Kirchen ebenso wie auf Druck von Politikern und Flüchtlingshelfern.
Manche sprechen bei der Asylthematik inzwischen vom Dauerkreislauf zwischen Verschärfung und nachfolgenden Ausnahmen und Aufweichungen. Es gibt ja nicht nur den Ruf nach „voller Härte des Rechtsstaats“. Es gibt den Fall, dass der Rechtsstaat wegen verschärfter Gesetze eine Familie abschieben will, die alle Rechtswege ausgeschöpft hat – und Nachbarn oder Kommunalvertreter versuchen, die Ausweisung zu verhindern.
https://www.welt.de/debatte/kommentare/a...ungen.html
Soviel zur 'vollen Härte des Rechtsstaats'.