12.12.2018, 10:38
(12.12.2018, 10:09)Klartexter schrieb:Wo liegt Ihr Problem, Martin? Warum verteidigen Sie Trittbrettfahrer, welche die öffentliche Ordnung stören? Der Artikel zeigt es doch ganz klar auf, dass Demonstrationen angemeldet sein müssen, diese war es nicht. Sie beschweren sich aber sonst doch auch, wenn gegen Gesetze verstoßen wird, warum messen Sie hier mit zweierlei Maß? Weil es in Ihr Weltbild besser passt?
1.) Wenn es sich um eine Spontanversammlung handelt, muss diese nicht angemeldet werden.
nachzulesen BVerfG, 14.05.1985, Az.: 1 BvR 233, 341/81
2.) Die Demonstration muss 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei den Behörden angemeldet sein. Siehe VersG §14
3.) Eine Versammlung beginnt ab 2 Personen, wenn die Personen öffentlich politisches Gedankengut auf öffentlichen Grund äußern.
Streng genommen wenn man sich mit dem Kumpel auf dem Weihnachtsmarkt trifft und .....