03.09.2018, 11:20
Der Typ, der das Mädchen im Drogeriemarkt in Kandel geschlachtet hat, hat achteinhalb Jahre Jugendstrafe bekommen, verlautbart der Rundfunk gerade.
8,5 Jahre geteilt durch 3, das sind 34 Monate. Der Mord in Kandel war im Dezember 2017. Gut acht Monate der Strafe sind faktisch schon verbüßt, weil die Untersuchungshaft ja regelmäßig auf die Dauer der Strafhaft angerechnet wird. Der ist also schon im Laufe des Jahres 2021 wieder in der freien Wildbahn unterwegs.
Von der medizinischen Altersfeststellung hat man dann irgendwann auch nichts mehr gehört. Das ist einfach so im Sande verlaufen, obwohl ja sogar sein Vater gesagt hatte, dass er älter ist als 21. Wenn man das nämlich gemacht hätte, wäre es unweigerlich lebenslänglich gewesen.
Zitat:§ 88 JGG
(1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann.
(2) Vor Verbüßung von sechs Monaten darf die Aussetzung der Vollstreckung des Restes nur aus besonders wichtigen Gründen angeordnet werden. Sie ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat.
8,5 Jahre geteilt durch 3, das sind 34 Monate. Der Mord in Kandel war im Dezember 2017. Gut acht Monate der Strafe sind faktisch schon verbüßt, weil die Untersuchungshaft ja regelmäßig auf die Dauer der Strafhaft angerechnet wird. Der ist also schon im Laufe des Jahres 2021 wieder in der freien Wildbahn unterwegs.
Von der medizinischen Altersfeststellung hat man dann irgendwann auch nichts mehr gehört. Das ist einfach so im Sande verlaufen, obwohl ja sogar sein Vater gesagt hatte, dass er älter ist als 21. Wenn man das nämlich gemacht hätte, wäre es unweigerlich lebenslänglich gewesen.