03.09.2018, 09:04
(29.08.2018, 15:29)Bogdan schrieb: Inzwischen hat der Tagespiegel veröffentlich, die Veröffentlichung des Haftbefehls strafrechtlich zu bewerten ist.
Zitat:Die Veröffentlichung des Dokuments ist strafbar. Laut Paragraph 353d des Strafgesetzbuches kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".
Mhm, ja.
Aber nur theoretisch.
Lesen Sie mal das:
Zitat:Der VW-Abgasskandal könnte eine neue Dimension erreichen: Die Konzerne VW, Audi und Porsche sollen auch bei Benzinern Abgastests manipuliert haben – und nicht nur bei Diesel-Autos.
Das berichtet die „Bild am Sonntag“ („BamS“) unter Berufung auf Zeugenberichte in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft München.
Quelle: Focus
Der § 353 d StGB interessiert nur, wenn es politisch gerade opportun ist. In allen anderen Fällen juckt das keine Sau, sonst müssten jetzt die Redaktionsräume der BamS durchsucht und die verantwortlichen Redakteure festgenommen werden.