31.08.2018, 18:05
(31.08.2018, 12:09)Serge schrieb: Die langen Ausführungen hätten Sie sich sparen können, wenn sie einfach zur Kenntnis genommen hätten, dass innerhalb des Schengenraums (EU plus Island, Norwegen, Schweiz) keine Grenzkontrollen stattfinden. Dass aber die Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Afrika die EU-Außengrenzen bzw. die des Schengenraums illegal überschritten haben. Und wenn die Flüchtlinge dann innerhalb dieses Raumes bewusst bzw. auf Anordnung des Kanzleramtes an den Landesgrenzen nicht kontrolliert werden, gehen Sie - bildhaft ausgedrückt - durch eine offene Tür, die für sie ansonsten, auf alle Fälle aber zunächst mal geschlossen sein müsste.
Auf der einen Seite schreibst du, dass innerhalb des Schengenraumes keine Grenzkontrollen stattfinden. Nur um dich gleich darauf zu beschweren, dass in Deutschland keine Grenzkontrollen stattfänden. Nach meiner Kenntnis gehört Deutschland aber nach wie vor zum Schengenraum. Also warum sollte da nun plötzlich etwas stattfinden, das es auch in anderen Ländern des Schengenraumes nicht gibt? Mir ist auch keine derartige Anweisung des Kanzleramtes bekannt, und ich hätte schon von Berufs wegen mit Sicherheit Informationen darüber, gäbe es denn so eine Weisung tatsächlich.