30.08.2018, 16:12
(30.08.2018, 14:24)PuK schrieb: ......./....Der Duden hilft einem da nur sehr eingeschränkt weiter und die in dieser Hinsicht wirklich hilfreichen Bücher sind auch weitaus teurer als ein Duden.
"Zusammenrottung" ist ein Begriff aus dem (ehemaligen) StGB. Die zivilen Entsprechungen wären, je nachdem, "Versammlung", "Demonstration" oder auch nur "Clique". Aber diese zivilen Entsprechungen sind ja alle erlaubt, niemand hat Versammlungen, Demonstrationen oder Cliquen verboten. Sie will also mit dieser Wortwahl eindeutig auf die angebliche Verbotseigenschaft einer sogenannten Zusammenrottung hinaus und damit beim himmelblauen Publikum offenbar irgendein dumpfes Bauchgrummeln erzeugen. Aber diese Verbotseigenschaft gibt es halt nun mal seit ca. einem halben Jahrhundert nicht mehr.
...
Mit Zusammenrottung könnte viel eher Landfriedensbruch gemeint sein.
Diese Formulierung könnte Sie deshalb nicht verwendet haben,
weil Landfriedensbruch nach StGB § 125 eine strafbare Handlung ist, die mit Freiheitsstrafe zu ahnden ist.
Einem Gerichtsurteil wollte sie durch diese Formulierung nicht vorgreifen, imho.
Bestimmt hat Die Bundeskanzlerin mehr Rechtskenntnisse
als der verhinderte Jurist und Bundeskanzlerinnenflüsterer PuK.
Was der Alles weiß und vor allem eindeutig mit besonderer Wortwahl ausdrücken kann.
Landfriedensbruch ist, damit man nicht nachblättern muss,
die Gewalttätigkeit einer Menschenmenge, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.
Und um nix anderes hat es sich gehandelt, für mich als juristischen Laien.
Noch etwas: ein StGB kostet nicht wesentlich mehr als ein Duden, ist auch online verfügbar!